Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 2. Wohnsitz in Deutschland  (Gelesen 15848 mal)

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Offline Dieter

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2. Wohnsitz in Deutschland
« am: 21. Mai 2008, 13:25:27 »
Hallo zusammen,

weiß jemand ob man die Eigenschaft als Grenzgänger (Wohnsitz in Frankreich, Arbeiten in Deutschland) verliert wenn man in Deutschland einen zweiten Wohnsitz anmeldet?


Gruss

Offline noba0000

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #1 am: 21. Mai 2008, 15:16:00 »
Ja!
Geht nur ganz oder garnicht!

Offline pifolog

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #2 am: 21. Mai 2008, 22:51:03 »
hallo Dieter,

die generelle Aussage Grenzgänger mit 2. Wohnsitz in D geht nicht, kenne ich auch nur so. Mir leuchtet das auch ein.
Denn Grenzgänger bist du, weil du bestimmte Kriterien erfüllst. Hältst du die ein, kannst du in D wohnen, wo du willst -auch ohne Anmeldung.
Denn eine Meldepflicht besteht in D erst, wenn du als Ausländer länger als 2 Monate dort wohnst. Aber das wäre dann wiederum nicht mehr vereinbar mit den Grenzgänger-Regelungen.
Die hinterhältigen Fragen sind daher, warum meldest du einen 2. Wohnsitz in D an, obwohl du es nicht musst? Wofür brauchst du das?
Leider fällt mir keine clevere Antwort ein.
Deshalb generell: Grenzgänger mit 2. Wohnsitz in D geht nicht.

Gruß

Offline Marco

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #3 am: 25. Mai 2008, 22:36:55 »
ich meine, das steht auch so in den offiziellen dokumenten drin. mit wohnsitz in arbeitsland = kein grenzgänger mehr.

grüße,
marco

Offline Carina

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2008, 17:07:57 »
Hallo,

ich möche den Führerschein in Deutschland machen, nun bin ich in Strasbourg wohnhaft. Kann ich mich in Deutschland (2. Wohnsitz) bei einer Freundin anmelden ? Oder ist es illegal ?
Im Voraus Danke für Ihre Antwort !

mausespeck007

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2008, 17:22:17 »
Hallo,

ich möche den Führerschein in Deutschland machen, nun bin ich in Strasbourg wohnhaft. Kann ich mich in Deutschland (2. Wohnsitz) bei einer Freundin anmelden ? Oder ist es illegal ?
Im Voraus Danke für Ihre Antwort !


Das das geht nicht wenn du in Frankreich wohnst und deinen 1. Wohnsitz hier hast ist die Prefecture in Strasbourg für dich zuständig.
Deutschland ist für dich zuständig wenn du deinen 1. Wohnsitz in D hast, einen 2. Wohnsitz in D gibt es nicht, sobald du dich in D anmeldest ist es automatisch dein 1. Wohnsitz.

Wenn Du in D deinen Führerschein machen willst, musst Du dich in F abmelden und in D anmelden und mindesten 185 Tage im Kalenderjahr dort gemeldet sein.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, wenn weitere Fragen da sind melde Dich! 

Offline Carina

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2008, 17:41:42 »
 :-\
Danke für die rasche Antwort !
Ich will den Führerschein nicht in Frankreich machen. Ich war schon hier angemeldet, konnte nie hingehen.
Ich brauche ihn aber dringend.
Aber in Frankreich gibt es eigentlich keine "Anmeldung" oder ?


Offline Carina

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2008, 17:53:51 »
Und wenn ich einfach die Adresse von einer Freundin angebe ? Mache ich mich strafbar ?

mausespeck007

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #8 am: 15. Dezember 2008, 18:12:40 »
Frage, hast du einen deutschen Pass mit deutschem Wohnsitz drin?

Du brauchst wenn du in D einen Führerschein machen willst einen amtlichen Wohnsitz deutschen Ausweis in dem der Wohnsitz dokumentiert ist. Es ist für dich nicht das Problem des Führerschein machens in D, sondern du bekommst von der Führerscheinbehörde keinen Führerschein wenn du nicht zum Zeitpunkt der Ausstellung mindesten 185 Tage in D gemeldet bist.

guckst Du hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdf

Artikel 12
Ordentlicher Wohnsitz
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort,
an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher
Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers
ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen,
die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und
dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens
185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen
berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen
Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an
verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten
muss, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen,
sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. Diese letztgenannte
Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn sich der Führerscheininhaber
in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags
von bestimmter Dauer aufhält. Der Besuch einer Universität
oder einer Schule hat keine Verlegung des ordentlichen
Wohnsitzes zur Folge.

« Letzte Änderung: 15. Dezember 2008, 18:54:06 von mausespeck007 »

Offline Carina

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #9 am: 15. Dezember 2008, 18:29:32 »
Nein, eben nicht, bin halb Französin, halb Österreicherin.
Auf dem Meldeformular steht aber schon, dass ich eine Nebenwohnung haben darf.
http://www.kehl.de/wStadt/stadtverwaltung//dokumente/anmeldung.pdf
Als ich in Österreich lebte, hatte ich auch zwei Wohnsitze.

Offline khmer

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #10 am: 15. Dezember 2008, 19:03:55 »
Du hast eine persönliche Nachricht, guck mal unter Mitteilungen.

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mausespeck007

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #11 am: 15. Dezember 2008, 19:10:17 »
Nein, eben nicht, bin halb Französin, halb Österreicherin.
Auf dem Meldeformular steht aber schon, dass ich eine Nebenwohnung haben darf.
http://www.kehl.de/wStadt/stadtverwaltung//dokumente/anmeldung.pdf
Als ich in Österreich lebte, hatte ich auch zwei Wohnsitze.

Also kommt für Dich nur Frankreich in Frage, oder du ziehst für 185 Tage nach Österreich!

Mal ne Frage, wieso hast du dich in F zur Fahrschule angemeldet und bist nicht hin?

Offline Carina

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #12 am: 15. Dezember 2008, 20:40:12 »
Die haben nur am Nachmittag offen, und ich arbeite jeden Nachmittag. Es gibt kein richtiges Programm, du gehst einfach hin und übst, ohne Trainer.

mausespeck007

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Re: 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #13 am: 15. Dezember 2008, 22:34:14 »
Die haben nur am Nachmittag offen, und ich arbeite jeden Nachmittag. Es gibt kein richtiges Programm, du gehst einfach hin und übst, ohne Trainer.


Carina, ich habe mal die Fahrschulen in Strassbourg im Pages Jaunes nachgeschaut es sind 53 Stück, da wird doch die eine oder andere dabei sein die du vormittags besuchen kannst. Du bist sicher in Strasbourg nicht die einzigste die Nachmittags arbeitet. Ruf einfach mal an und frage nach oder hast Du in Strassbourg schon alle durch.

« Letzte Änderung: 15. Dezember 2008, 22:47:27 von mausespeck007 »