Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland  (Gelesen 11315 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Philther

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 3
    • Profil anzeigen
1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« am: 03. Januar 2013, 12:30:43 »
Hallo,
Ich habe meinen 1. Wohnsitz in Frankreich und habe den GrenzgängerStatus (beschränkte Einkommensteuerpflicht)
da ich im Jahr weniger als 45 Tage nicht zum Wohnsitz zurückkehre.

Aufgrund von betrieblichen Standortverlagerung würde ich ab 01.07.2013 einen 2. Wohnsitz  (im Sinne der niedersächsischen Melderechtvorschriften)
in Deutschland anmelden müssen (vertragliche Vereinbarung).

Anwesenheit in Deutschland im 2. Semester = 4 Tage x 6 Monate = 24 Tage (dabei könnten 2 Tage abgezogen werden - Urlaub -).

Der Rest der Arbeitleistung wird, wie bisher, aus Frankreich remote durchgeführt (Telearbeit).

Gilt es dann als steuerlicher 2. Wohnsitz ?
Steuerlicher 2. Wohnsitz: m.E erst ab 2 Monate Aufenthalt im Jahr in Deutschland.
oder behalte ich für 2013 weiterhin mein Grenzgängerstatus und bleibe weiterhin beschränkt einkommensteuerpflichtig ?

Schönen Dank im Voraus.

banjo

  • Gast
Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #1 am: 03. Januar 2013, 12:42:53 »
Das geht nicht, es gibt in D keinen 2. WZ ohne auch einen 1. in D zu haben.

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #2 am: 03. Januar 2013, 20:40:18 »

Hallo Philther,

24 Tage Arbeit in Niedersachsen sind eben weniger als 45 Tage. Wenn du auch an nicht mehr als 45 Tagen im Jahr 2013 nicht in deine Wohnung in F zurückkehrst, ist alles ok.
Das Theater mit dem 2.Wohnsitz, der ohne den 1. in D nicht geht, ist lediglich ein Problem des deutschen Melderechts und hat mit der steuerlichen Behandlung nichts zu tun.
Allerdings stellen sich da noch andere Fragen.
Warum sollst du einen Wohnsitz in D anmelden? Wenn du Grenzgänger bist, dann kannst und darfst du dich gar nicht so lange in D aufhalten, dass dort eine Meldepflicht entstände. (Deine Bemerkung zu den 2 Monaten zielt genau in die richtige Richtung).
Dein Arbeitgeber kann seinen Firmensitz verlegen, wie er will. Wichtig für dich ist nur, wo konkret dein Arbeitsplatz dann ist. Bleibt er in der Grenzregion in D? (Das wäre ok)
Oder ist dein Telearbeitsplatz danach bei dir zuhause in F? (das wäre nicht ok, weil zum Erhalt des Grenzgängerstatus die tägliche Grenzüberquerung fehlt).
Es gibt weitere steuerliche Aspekte, doch sollten zunächst diese Fragen geklärt werden, dann sieht man weiter. Ich denke da besonders an deinen 1. Beitrag.

Grüße


Offline Alice

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 401
    • Profil anzeigen
Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #3 am: 04. Januar 2013, 00:20:34 »
Sind auch meine Erkenntnisse, dass es keinen 2. Wohnsitz in D mit 1. Wohnsitz in D geben kann! :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #4 am: 04. Januar 2013, 12:45:59 »
2. Wohnsitz in D geht schon, nur nicht als Grenzgänger!

banjo

  • Gast
Re: 1. Wohnsitz in Frankreich 2. Wohnsitz in Deutschland
« Antwort #5 am: 04. Januar 2013, 12:49:11 »
Nein, geht auch als nicht-Grenzgänger nicht, solange man nicht auch einen 1. WZ in D hat.
Beispiel: Du lebst in Paris, hast dort Deinen 1. WZ, bist kein GG und kommst keinen 2. WZ in D.