Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerfrage  (Gelesen 5071 mal)

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Offline Grenzhüpfer

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Steuerfrage
« am: 26. Mai 2009, 19:03:25 »
Hallo liebe Grenzgänger, ich habe folgendes dringendes Problem: Mei neuer AG, der in Berlin sitzt hat mich seit dem 15.05.2009 eingestellt. Mein Dienstort liegt bei Frankfurt. Aber mein Arbeitsort ist ein Partnerbüro meines Arbeitgebers in Saarbrücken. Dorthin fahre ich jeden Tag 5x die Woche.
Für den Grenzg.-status ist ja dies, denke ich mal kein Problem !!
Nur jetzt kommt es...lt Arbeitsvertrag muss ich 1 x die Woche zu meinem Dienstort in der Nähe v. Frankfurt. Und der bearbeitende Steuerberater hat ein Problem damit mir die Spesen (Kilometergeld) demnach zu bezahlen. Da ich dann zu oft ausserhalb des Bereiches liege für die Anerkennung eines Grenzgängers.
Gibt es hier vllt. eine Möglichkeit wie mein AG mir die Spesen bezahlen kann ohne das ich direkt den Status verliere.Heute habe ich mal kurzfristig  der Personalabteilung es so vorgeschlagen, daß sie mir, (da es ja im Arbeitsvertrag hinterlegt ist) eine Pauschale in mein Gehalt einrechnen.
Weiss jemand von euch eine andere Lösung?, wie z.b. Sonderzahlung o.ä.? Ich möchte ja nichts illegales machen zumal ich ja wirklich jeden Tag ausser 1 x die Woche in SB bin.

Danke euch

Offline Ralph

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Re: Steuerfrage
« Antwort #1 am: 26. Mai 2009, 19:06:25 »
Hallo Grenzhüpfer,

Du darfst max. an 45 Tagen im Jahr die Grenzzone verlassen ohne den Status des Grenzgängers zu verlieren (Reisen mit Übernachtung zählen als 2 Tage)

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pifolog

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Re: Steuerfrage
« Antwort #2 am: 26. Mai 2009, 20:20:38 »
Hallo,

Du wohnst doch in F, Grenzgängerregion?

Wenn Du täglich an Deinen Arbeitsort nach Saarbrücken fährst und auch von Deinem Arbeitsort Saarbrücken wieder nach F zurückfährst, ist es unerheblich, wo Du dazwischen noch gearbeitet hast. Ob Frankfurt, Köln oder Mailand – piepegal, es fällt nicht unter die 45-Tage-Regelung.
Jetzt musst Du nur noch den bearbeitenden Steuerberater überzeugen. Und das geht so:
Gib ihm einen Hinweis auf die Verständigungsvereinbarung vom 16.02.2006 mit dem 'Bundesministerium der Finanzen'.
Die kann er selbst nachlesen: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Frankreich/005.html

Deine Tätigkeit in Frankfurt müsste doch in diesem Sinne darstellbar sein. Dann kann man sich auch eventuelle Klimmzüge mit exotischen Zahlungsmodalitäten sparen.

Grüße

Offline Ralph

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Re: Steuerfrage
« Antwort #3 am: 26. Mai 2009, 20:43:25 »
Hallo Pifolog,

Deine Ausführungen stimmen natürlich auch.
Aber ich dachte das er sowieso nicht öfters wie 45 Mal pro Jahr nach Frankfurt muß (inkl. Urlaub etc).

Die Steuerprüfer wollen eigentlich das er nicht nur mal "kurz" bei seinem Arbeitsplatz vorbeischaut sondern dort auch "arbeitet" dann an diesen Tagen....Nur - wer will da schon das Gegenteil beweisen ?

Wenn auf dem Weg von zuhause nach Frankfurt auch der Arbeitsplatz liegt sollte das eigentlich kein Problem sein.
Anders sieht es aus wenn die Ziele in verschiedenen Richtungen liegen - dann glaubt wahrscheinlich keiner daran das Du an diesem Tag auch an deinem Arbeitsplatz warst.
Ich führe auf Anraten meines Steuerberaters diesbezüglich ein Monatsprotokoll wo ich dann die einzelnen Tage protokolliere um nicht über die 45 Tage zu kommen.

Ralph
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Offline pifolog

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Re: Steuerfrage
« Antwort #4 am: 26. Mai 2009, 21:53:24 »
Hallo Ralph,

zunächst mein herzliches Willkommen als Mitglied des Forums an Dich als neuen Moderator.

Ich wollte Dir gar nicht widersprechen. Deine Aussage fand ich nämlich ok.
Zu diesem Thema gibt es ja schon seit Monaten Beiträge. Und das Schöne ist, dass wir hier gemeinsam schon verdammt viel geklärt haben, was Steuerfragen bezüglich des Grenzgängerstatus betrifft: 183-Tage, 45-Tage, Grenzregionen, Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst, Nationalität usw.  (Ob sich da mancher Steuerberater mal ne Scheibe von abschneiden kann?)

Ich erinnere mich noch gut an einen Beitrag von Dir vor Monaten. Da hattest Du ausgeführt warum es von Vorteil ist, nach einer Arbeit außerhalb der Grenzregion nochmal an den Arbeitsort innerhalb der Region zurückzukehren, mit Protokoll, so wie Du es machst. Und so etwas hatte ich gemeint in meiner Antwort an Grenzhüpfer mit 'in diesem Sinne darstellbar'. Denn dann wird die Frage nach 45-Tage ja oder nein  -mehr oder weniger- schlicht irrelevant.

Schöne Grüße
« Letzte Änderung: 26. Mai 2009, 22:14:30 von pifolog »