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Autor Thema: [Wichtig] 1. Umzug/Steuererklärung 2018 in Frankreich  (Gelesen 2685 mal)

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Offline Texos

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[Wichtig] 1. Umzug/Steuererklärung 2018 in Frankreich
« am: 04. Januar 2019, 16:33:13 »
Hallo,

Seit 01.08.2018 wohne ich mit meiner Freundin zusammen in Frankreich. Ich habe den Grenzgängerstatus bekommen. Meine Freundin hat 2018 ihre Schule beendet und hatte auch bisher noch nie einnahmen gehabt. Ab April 2019 wird sie auf eine Ausbildungsschule im Saarland gehen und bekommt dann erstmals eine Steuernummer etc. Muss ich für Sie auch eine Steuererklärung für 2018 machen obwohl sie noch keine Steuernummer hat?

ich habe heute einen Brief vom Finanzamt bekommen in der ich innerhalb von 10 Tagen die beigefügten Dokumente ausfüllen und zurückschicken soll. "Antrag auf Steuernummer und individuellem Quellensteuersatz"

Die Dokumentenüberschriften sind einmal
ÉTAT CIVIL - Hier werden meine Daten abgefragt einschließlich der numéro fiscal und numéro de sécurité sociale francais

Hier kann ich alles ausfüllen bis auf die beiden Nummern, da diese mir noch nicht vorliegen und meines Wissens erst nach der ersten Steuererklärung zugewiesen werden.

TRAITMENTS, SALAIRES, PENSIONS ET RENTES - Hier muss ich meine Angaben bzgl. Bruttolohn, Werbungskosten, sonstige Einnahmen machen.

Von meinem deutschen Arbeitgeber habe ich nun auch die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung bekommen, jedoch steht dort lediglich ein Bruttojahresbetrag vom 01.01.18 bis 31.12.18 und nicht wie sonst die genaue Auflistung wer was und wieviel gezahlt hat. Da ich jedoch erst seit August 2018 in Frankreich wohne, müsste ich ja eigentlich auch nicht das komplette Brutto angeben oder sehe ich da etwas falsch? Wie wird das verrechnet? Müsste ich nicht 2 Briefe bekommen, 1x vom 01.01.2018 bis 31.07.18 und vom 01.01.18 bis 31.12.18?

Als wir schon in Frankreich wohnhaft waren, habe ich meine zusatz Rentenversicherung aus Deutschland aufgelöst und auszahlen gelassen. Muss ich davon etwas eintragen, wenn ja wo und wieviel? Die Versicherung hatte mir auch eine aufforderung geschickt meine TIN anzugeben und ihnen zuzusenden, ansonsten würden sie meine Daten ans Finanzamt weiterleiten. Da die TIN jedoch noch nicht vorliegt kann ich davon auch nichts zurückschicken.

Um Hilfe wäre ich wirklich dankbar. Ich hab die Dokumente mal als Anhang beigefügt. Hauptsächlich dreht es sich um die Angaben vom Bruttolohn und der ausgezahlten Versicherung. Persönliche Daten sowie RIB etc. ist verständlich.

Danke!

Offline Waylon57

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Re: [Wichtig] 1. Umzug/Steuererklärung 2018 in Frankreich
« Antwort #1 am: 04. Januar 2019, 19:18:37 »
Die "numéreo de sécurité social" geht einher mit der Beantragung einer französischen Krankenversicherung bei der "caisse primaire d’assurance maladie (CPAM)". Wenn du dann eine entsprechende "Carte Vitale" hast, kennst du auch deine "numéreo de sécurité social", die steht dort nämlich drauf.

In Frankreich wird 2019 die Quellensteuer eingeführt, will heißen, dass die Lohnsteuer direkt mit dem Lohn abgeführt wird, dies wäre aber nur so der Fall, wenn du auch in Frankreich arbeiten würdest. So will das Finanzamt halt deine Bankverbindung haben, um auf Grundlage deines Verdienstes aus dem Jahre 2018 die monatlichen Abschläge ab Januar 2019 zu berechnen und einzuziehen.

Was mir jetzt bei deiner Situation nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass wir ja eigentlich in diesem Jahr eine Steuererklärung für 2019 machen und nicht für 2018. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, kann mir aber vorstellen, dass du dann für 2018 gar keine Steuern zahlen musst.

Deine Freundin müsste halt die ganzen Sachen dann ebenfalls einreichen, da ihr ja jeweils eine eigene Steuererklärung machen müsst.

Das in Frankreich zu versteuernde Einkommen, entspricht dem deutschen Nettolohn, der ja ohnehin keine deutsche Lohnsteuer enthält. Du musst da auch keine Nachweise oder so mitschicken, rechne deine Zahlen aus und trage die in die entsprechenden Felder ein.


   
« Letzte Änderung: 04. Januar 2019, 19:21:26 von Waylon57 »

Offline Texos

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Re: [Wichtig] 1. Umzug/Steuererklärung 2018 in Frankreich
« Antwort #2 am: 04. Januar 2019, 20:17:00 »
Ja, Steuererklärung für 2019 wenn man das so hier sieht :)

Das mit der Quellensteuer trifft ja auf mich nicht zu, da ich Grenzgänger bin und in D arbeite.

Das heißt ich nehme mir meine Lohnabrechnungen von August bis Dezember, rechne den Nettolohn zusammen und trag dann diese Zahl ein? Was ist mit der aufgelösten Rentenversicherung?

Wie sieht es eigentlich mit Steuerfreien beträgen aus Deutschland aus, die im Nettolohn enthalten sind?

Danke!
« Letzte Änderung: 04. Januar 2019, 20:23:08 von Texos »