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Autor Thema: [Steuern] Wohnsitz Frankreich, Ehefrau selbständig in FR, Mann angestellt in D  (Gelesen 9330 mal)

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Offline stevi2312

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Hallo zusammen,

es gelten folgende Grundvorraussetzungen:
1. Wohnsitz in Frankreich
2. Verheiratet seit diesem Jahr
3. Frau selbständig in Frankreich
4. Mann angestellt in Deutschland, mit weit mehr als 45 Tagen Hotelaufenthalt in D.

Der französische Steuerberater meinte, dass meine Frau nun mein Gehalt in ihrer Steuererklärung mit angeben muss, es wird nicht versteuert, aber der Steuersatz für sie ändert sich dadurch, d.h. sie zahlt mehr.

Gibt es dafür in meiner deutschen Steuererklärung auch die Möglichkeit, ihr (relativ geringes zu versteuerndes Einkommen) anzugeben, um meinerseits einen geringeren Steuersatz zu bekommen?

Danke für Tipps,
Stevi

Offline Dieter12

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Hi Ralph,

Es ist genau, wie du beschrieben hast. Es gibt nur einen keinen, aber wichtigen Unterschied zwischen F und D. In F wird ganz normal das ganze Familieneinkommen berücksichtigt, um den Steuersatz zu berechnen, der dann auf das in F zu versteuernde Einkommen angewendet wird. In D wird das auch gemacht; so weit, so gut. Da man keine Lohnsteuerkarte hat, muss man die unbegrenzte Steuerpflicht beantragen (um z.B. nach Steuerklasse 3 versteuert zu werden) und die erhält man leider nicht, wenn die ausländischen Einkünfte zu hoch sind. Zu hoch heißt: Mehr als 10% der d Einkünfte oder 12272€/Jahr für Verheiratete.
Ich finde die d Zusatzregelung einigermaßen familienfeindlich und Reichen bevorzugend (bei 2 Millionen im Jahr kann man gut 10% woanders dazuverdienen).

Gruss, Dieter

Offline stevi2312

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Danke für die Hinweise, aber eines verstehe ich noch nicht ganz.

Für 2007 habe ich, der ich in Deutschland arbeite, eine Bescheinigung vom Betriebsstättenfinanzamt bekommen mit uneinbeschränkter Steuerpflicht, Klasse 1.

In 2007 ist das zu versteuernde Einkommen meiner frisch Angetrauten 0 bzw. sehr gering.

In 2008 wirds mehr werden ggf. ungefähr in Höhe meine Einkünfte (>12.272 €). Was muss ich dann beachten? Kann ich dann nicht mehr die unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland beantragen?

Offline Dieter12

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Für 2007 habe ich, der ich in Deutschland arbeite, eine Bescheinigung vom Betriebsstättenfinanzamt bekommen mit uneinbeschränkter Steuerpflicht, Klasse 1.

In 2007 ist das zu versteuernde Einkommen meiner frisch Angetrauten 0 bzw. sehr gering.

In 2008 wirds mehr werden ggf. ungefähr in Höhe meine Einkünfte (>12.272 €). Was muss ich dann beachten? Kann ich dann nicht mehr die unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland beantragen?

Hi Stevi,

Für 2007 hätte das eigentlich Steuerklasse 3 sein müssen (wenn Du in 2007 bereits verheiratet warst), aber für 2008 musst Du dann wohl in den saueren Apfel Klasse 1 beißen müssen. Wie gesagt, das d System finde ich leicht ungerecht im Vergleich zum f; und ich rede nicht einmal vom Vergleich Steuerklasse 3 und f System.

Gruss, Dieter
« Letzte Änderung: 08. September 2007, 21:01:41 von Dieter12 »

Offline stevi2312

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Danke für die Infos.

Da gehe ich wohl wieder zum französischen Finanzamt, und fülle diesen  "EU/EWR Antrag" für mich und diesmal auch für meine Frau aus. und dann ab damit zum deutschen Finanzamt.

Viele Grüße,
Christian

Offline stevi2312

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So, ich bins nochmal.

Ich habe den Antrag EU/EWR ausgefüllt, die Daten meiner Frau ebenfalls mit eingetragen (verdient ~10.000 Euro in 2007).
Wie gehe ich dann vor? Ich hab schon mehrere Finanzämter angerufen, die widersprechen sich gegenseitig.

Soll ich schnell noch in 2007 Steuerklasse 3 beantragen? Oder soll ich es auf Klasse 1 laufen lassen und kann dann in der Steuererklärung die Ehefrau "als Belastung"  ;) mit angeben, um weniger Steuern zu zahlen?

Danke für Antworten,
stevi

Offline Dieter12

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Hi Stevi,

Deine Frau wird für 2007 in F zwei Steuererklärungen machen, nämlich eine für sich alleine bis zum offiziellen Hochzeitstag und eine mit dir zusammen ab dem Hochzeitstag bis zum Ende des Jahres. Wie du dein Einkommen für diese Zeit nachweisen musst oder kannst, weiß ich leider auch nicht.
Für 2008 werdet ihr in F zusammen dann in 2009 eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, bei der ihr dann für dein Einkommen einen crédit d'impôt erhaltet.
Was deine Situation in D betrifft, solltest du einen d Steuerberater aufsuchen, denn ich kann dir nicht sagen, wie deine Heirat in 2007 sich in deinem d Jahressteuerausgleich niederschlägt.
Für deine Steuerabzüge in 2008 lohnt es sich nicht, einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht zu stellen (ist jetzt eh' zu spät, da vor dem 1.Dezember zu machen), denn mit dem Gehalt (>12.272 €) deiner Frau erhälst du sie eh' nicht. Wie du dem d Finanzamt verklickern willst, deine Frau sei eine Belastung für dich, kann ich mir nicht vorstellen. Im Gegenteil, das Gehalt deiner Frau wird deine Steuern noch hochtreiben.

Gruss, Dieter

Offline stevi2312

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Danke für die Infos, Dieter.

Ich bin naiver Weise davon ausgegangen, dass meine Frau wenig verdient in Frankreich, und aufgrund meines (höheren) Einkommens in Frankreich mehr Steuern zahlen muss, ich dafür in Deutschland auf dieselbe Weise Steuern spare.
Wär ja das erste Mal das ich höre, dass sich eine Hochzeit steuerlich negativ auf die Beteiligten auswirkt..... Ich zahl soviel wie immer und sie zahlt mehr ?

Wenn wir beide in Deutschland Steuern zahlen würden, könnte sie ja in Steuerklasse 5, ich in 3.
Den Antrag auf ungeschränkte Steuerpflicht für 2007 habe ich schon gestellt, allerdings Anfang des Jahres vor der Hochzeit, daher noch mit Steuerklasse 1.

Ist daher die Schlussfolgerung richtig: Frau versteuert in Frankreich, Mann in Deutschland, die beiden heiraten und zahlen danach noch mehr Steuern ?

Offline Dieter12

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Hi Stevi,

Wenn beide in F wohnen ist die Antwort leider "ja". Das liegt für diese Konstellation am ungerechten d Steuersystem. Ich bin auch in einer solchen Situation und wir sind leider immer gezwungen darauf zu achten, dass meine Frau nicht über 12.272 € kommt.

Gruss, Dieter


Offline stevi2312

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Hallo Dieter,

wie ist es denn, wenn die Frau weniger als 12.000 Euro verdient? Das ist ja bei uns in 2007 noch der Fall.
Die Bestätigung darüber habe ich schon vom französischen Finanzamt. (=> EU/EWR Antrag für 2007: Ich verdiene in Frankreich 0 Euro, meine Frau weniger als 10.000 Euro)

Danke und viele Grüße,
Christian