Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: snowrabbit am 06. Oktober 2017, 12:20:26

Titel: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
Beitrag von: snowrabbit am 06. Oktober 2017, 12:20:26
Servus in die Runde!

Wenn ich Ende diesen Jahres zurück nach D ziehe, muss ich dann nächstes Jahr überhaupt eine Steuererklärung machen? Die Steuer wird doch nach deutschem Prinzip ab 2018 eingezogen und ersetzt die nachträgliche Steuererklärung ....
Titel: Re: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
Beitrag von: Saarbrücker am 06. Oktober 2017, 13:40:26
Frage?
Was meinst du, eine Steuererklärung für 2017 in F oder für 2018 in D?
zu 1: Warum solltest du für 2017 in F keine Steuerklärung abgeben?
zu 2: In D gibt es sehr viele Bedingungen, unter der eine StE gemacht werden muss. (diese aufzuzählen wäre hier zuviel)
Gruß
der Saarbrücker
Titel: Re: "Rückzug" nach Deutschland zum 31.12.2017
Beitrag von: Eliott am 06. Oktober 2017, 14:24:56
Ja klar, du darfst dann die Steuer für Frankreich für 2017 bezahlen
und die für Deutschland für 2018 (monatlich).
Das wird teuer.