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Autor Thema: Wie ist es mit der Schule (Grenzg) bei wenn Vater in D steuerpfl und Mutter in F  (Gelesen 4580 mal)

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Offline onjaanja

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Hallo,


Wir sind ebenfalls Grenzgänger (wohnen in F, arbeiten in D)....
Mein Mann ist Beamter und zu 100% in D steuerpflichtig, ich arbeite in Teilzeit als Angestellte und bezahle meine
Steuern in F.

Es ist zwar noch etwas Zeit, aber wie wäre es wenn unser Kind in Deutschland in die Schule gehen würde...

1. Ist es eigentlich möglich unser Kind (mit Wohnsitz F) in D auf eine Grundschule gehen zu lassen?
2. Falls ja, müßten wir dann auch in D Schulgeld zahlen obwohl mein Mann in D voll versteuert wird....?
3. Kann es evtl. in Frankreich Probleme geben wenn unser Kind nicht dort der schulpflicht nachkommt...?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe bzw. Infos....

onjaanja

Offline icone22

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Hallo,

einfachste Lösung in dem Fall wäre, dass der Vater sich in D mit den Kindern anmeldet (Großeltern/bekannter Vermieter).
Aus finanziellen Gründen wegen Beamtenstatus ja eh egal.
Ansonsten kanns schwierig werden schon allein einen Platz in D zu bekommen. Insbesondere bei Ganztagesschulen...

Tschüssi

Offline onjaanja

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vielen Dank für die Antwort.

Allerdings sieht es doch bei der Mairie etc. in Frankreich etwas seltsam aus, wenn mein Mann sich mit dem Kind in F abmeldet
und ich allein mit unserem Haus in F gemeldet bleibe, obwohl wir nicht geschieden oder getrennt sind.....

Ich glaube nicht, daß uns das abgenommen wird...

Aber hat man keinen Anspruch sein Kind in dem Land zur Schule gehen zu lassen wo man(n) auch seine Steuern bezahlt....

Vielen lieben Dank nochmal für Eure Hilfe.....

Offline icone22

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Hallo,

Erstwohnsitz in D, Zweitwohnsitz in F...
Was die Mairie etc darüber denkt, weiss ich nicht. Aber "rechtlich" geht das. Also kann zumindest keiner was dagegen machen.
Mit Schulgeld kann ich in diesem Fall auch nicht weiterhelfen.
Kann mir aber vorstellen, dass das "Steuerland" eine Rolle spielt und keine finanziellen Nachteile dann entstehen.
Auf jeden Fall auf entsprechendem Amt informieren!
Unabhängig von den Finanzen kann der F-Wohnsitz bei der Platzvergabe einer Schule eine negative Rolle spielen.
Dann werden natürlich zuerst die Kinder aus D einen Platz bekommen.
Und euer Kind muss dann in eine Schule gehen die viel weiter entfernt liegt und eine große Auswahl was die Qualität der Schule angeht, habt ihr dann auch nicht.

Grüße

Offline Dieter12

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Hi,

In F wie in D ist der Wohnsitz entscheidend, wo die Kinder zur Schule gehen. Wer seine Kinder nicht in die vergesehene Schule schicken will, muss eine Genehmigung beantragen, denn es besteht in beiden Ländern Schulpflicht, die auch kontrolliert wird. Ob man Steuern in dem einen oder anderen Land bezahlt hat meines Erachtens nicht viel zu bedeuten, da die Schulen haupsächlich von den Gemeinden finanziert werden und die erhalten nur ihre Steueranteile, wenn sie Bewohner vorweisen können. Als für Nicht-Bewohner erhält die Gemeinde kein Geld aus taxe d'habitation, Finanzausgleich, .... und deshalb liegen die Chancen sehr hoch, dass Nicht-Bewohner dann wohl mit Schulgeld zur Kasse gebeten werden.

Gruss, Dieter

Ansonsten ist es natürlich auch nicht verwehrt, die Suchfunktion des Forums zu nutzen!
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« Letzte Änderung: 11. Juli 2007, 17:55:47 von Dieter12 »