Grenzgaenger Forum

Autor Thema: wenn das baby da ist?  (Gelesen 6817 mal)

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Offline locosnight

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wenn das baby da ist?
« am: 12. November 2007, 18:41:27 »
hallo
ich habe da ein paar fragen. wir werden im februar eltern ;D. unser kind wird in deutschland geboren. (LD) wo muß ich es anmelden. wie ist das mit dem kindergeld? wie ist das mit dem erziehungsgeld? arbeiten beide in (D).
gruß locosnight

Offline Marco

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Re: wenn das baby da ist?
« Antwort #1 am: 12. November 2007, 22:35:18 »
interessantes thema auch für's wiki ;-)

grüße,
marco

Offline Uwe

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Re: wenn das baby da ist?
« Antwort #2 am: 13. November 2007, 00:44:31 »
Wohnen In F arbeiten D, dann erhälst du Kindergeld aus Deutschland. Mit dem Erziehungs/ Elterngeld guckst du hier.
www.Elterngeld.net

Und hier ein kleiner Auszug.

Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat man einen Anspruch auf das Elterngeld wenn man,
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

Alternativen zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Auch Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu unterscheiden sind hierbei "Grenzgängerfamilien innerhalb der EU", "Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer" und "Sonstige im Ausland aktive Berechtigte".
Grenzgängerfamilien innerhalb der EU.


Auch der französische Staat hält Hilfen bereit, diese müssen bei der CAF (Caisse allocation familial) beantragt werden.
Stichwort Erstlingsausstattung. Muß aber vor der Geburt beantragt werden, wieviel Wochen/ Monate weiß ich nicht. Also ab ans Werk. habe leider keine aktuelle Adresse, am besten mal bei der Marie nachfragen. So ich denk das wars vorab, bin jetzt müde und geh ins Bettle.

Guts Nächtle.

Offline Jenny

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Re: wenn das baby da ist?
« Antwort #3 am: 14. November 2007, 14:35:26 »
Hallo, also kindergeld bekommt ihr von Deutschland!Bei mir war es Familienkasse in Offenburg!Anträge bekommt ihr auf Deutschen Rathäusern.Eigentlich muß deine Frau, einmal zum französischen Arzt um eine Bescheinigung zu bekommen, das sie schwanger ist!Muß man glaub ich im 3. Monat machen.DieseBescheinigung mußt du an die franz. Krankenkasse und die CAF schicken ( Adresse kriegt ihr auf der Marie, ansonsten kann ich sie gerne per PN schicken).Dann kriegt ihr tausende von Anträge, alles auf franz.Wir haben damals eine Einmalzahlung von ca. 800 Euro bekommen, für die Ausstattung ; ). Ist aber auch Gehaltsabhängig.Hätten wir ast zurück zahlen müßen, da wir über der Verdienstgrenze lagen. Da man in F aber ein paar Euro mehr Kindergeld bekommt,(wird dann angerechnet ans Deutsche, Differenz kriegt man von F), kriegen wir die Differenz halt nicht.
Mit dem Elterngeld kenne ich mich nicht aus, da unser Sohn 2006 geboren ist!Habe aber gehört, das man es anscheinend nicht bekommen soll, wenn man niht in D wohnt!Was eine absolute Sauerrei wäre, denn unsere Soz.-abgaben zahlen wir ja in D ein!Bei weiteren Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Wo wohnt ihr denn? LG Jenny

Offline Dieter12

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Re: wenn das baby da ist?
« Antwort #4 am: 15. November 2007, 15:06:52 »
....Da man in F aber ein paar Euro mehr Kindergeld bekommt,(wird dann angerechnet ans Deutsche, Differenz kriegt man von F), kriegen wir die Differenz halt nicht.......

Hi Jenny,

Du musst etwas aufpassen und in der Hitze des Gefechts keine falschen Informationen geben, an denen sich andere Leute dann orientieren.
In D gibt es vielleicht weniger sonstige Leistungen, aber es wird eindeutig mehr Kindergeld als in F bezahlt:
Kindergeld in D: 154€ pro Kind
Kindergeld in F: Beim ersten Kind gibt's nichts. Ab dem 2.Kind erhält man insgesamt 119,13€ (+ 33,51€ wenn das ältere über 11 Jahre oder + 59,57€ über 16 Jahre ist). Für jedes weitere Kind kommen 152,63€ dazu.

Gruss, Dieter

Offline diego2

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Re: wenn das baby da ist?
« Antwort #5 am: 15. November 2007, 23:13:53 »
schaut auch mal hier rein, da gibt es eine ganze menge infos wer wo wann in abhängigkeit vom wohnort und arbeitsstelle zuständig ist:

http://www.infobest.org/DE/SERVICES_DE/PRESTATIONS%20FAMILIALES/Prestations%20Familiales_DE.pdf

Offline Thomas

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Re: wenn das baby da ist?
« Antwort #6 am: 16. November 2007, 21:05:40 »
Hallo locosnight,

wir sind im Juli auch Eltern geworden. Wir arbeiten beide auch in D. Kindergeld beziehen wir von der Familienkasse in Saarbrücken. Als wir das Kindergeld beantragten, mussten wir dem Antrag noch eine Bescheinigung (Formular bekamen wir von der Familienkasse in D zugeschickt) von unserer Marie beilegen, dass wir auch in Frankreich wohnen.
Elterngeld bekommen wir aus dem deutschen Sozialversicherungssystem, schließlich müssen wir dort ja auch einzahlen. Der Antrag für das Elterngeld ist ziemlich aufgebläht und man benötigt einige Zeit, um ihn auszufüllen. Außerdem dauert es eine Weile, bis er bearbeitet wird. Wir haben heute unseren Bescheid bekommen (nach 4 Monaten!).
Beim Elterngeld dürft Ihr aber nich von 67% von Euerem jetzigen Nettogehalt ausgehen. Geht eher von einem Nettogehalt aus, das Ihr in Deutschland bekommen würdet. Das berechnete Nettoeinkommen beim Elterngeld ist nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Nettoeinkommen, also wieder mal ziemlich verwirrend.
Auch müsst Ihr wissen, dass Elterngeld eigentlich nicht 12 Monate ausgezahlt wird. In den Zeitraum, in denen Ihr Mutterschaftsgeld bezieht, bekommt Ihr kein Elterngeld. Unser Sohn wog bei der Geburt weniger als 2500 gr. und zählte somit als Frühgeburt. Wir bekamen dann ca. 3,5 Monate Mutterschaftsgeld und bekommen jetzt 8,5 Monate Elterngeld.
Wenn Ihr euer Kind in euerer Krankenkasse mitversichern wollt, müsst Ihr euer Baby auch bei der L'Assurance Maladie in Frankreich "bekannt geben". Geht aber dort auf dem Amt Ruck Zuck. Ihr benötigt lediglich die (europäische) Geburtsurkunde und einen RIB.
Aber macht Euch jetzt mal nicht zu viel Gedanken über die nervigen Behördengänge. Im Moment könnt Ihr da ja eh noch nichts tun.
Als nächstes steht erst mal die Beantragung des Mutterschaftsgeldes an. Dies muss ziemlich geanau 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin erfolgen. Dazu benötigt man ein Attest von der Frauenäztin, das man dann bei der Krankenkasse abgibt.
Nach der Geburt müsst Ihr euer Kind in dem Ort anmelden, wo Ihr entbindet. Kann man oft im Krankenhaus schon machen. Danach solltet Ihr euer Kind auch noch in euerem französischem Wohnort bekannt geben.
Danach kommt der andere "Kram".
Habt Ihr noch weitere Fragen, könnt Ihr euch gerne an uns wenden, wir machen ja alles ca. 7 Monate vor euch.

Wünsche Euch alles Gute