Hallo,
bevor ich hier mit Details Verwirrung stifte, sollten wir zunächst festhalten:
Überweisungen von D nach F gehen bis 50.000€ zum günstigen Inlandstarif, auch mehrere à 50.000 am selben Tag.
Online kann es Beschränkungen geben, je nach Bank.
Die ominösen 12.500 beziehen sich auf die Meldepflicht an die Bundesbank, die das für ihre Statistik braucht. Melden muss der, der überweist. Die eigene Bank meldet und kontrolliert da nix. Wer nicht in D sondern in F wohnt, und von seinem deutschen Konto auf sein französisches Konto überweist, unterliegt dieser Meldepflicht überhaupt nicht.
(Willst du schwarz auf weiß: guckst du die Erläuterungen zu diesem Meldeformular).
Auch die Bestimmungen wegen Geldwäsche werden von diesem Überweisungsvorgang nicht berührt.
Es gibt da keine Kontrollen oder Meldungen, auch nicht ans Finanzamt. Selbst wenn ein verunsicherter Bankangestellter im Moment etwas viel fragt und erzählt, es wird nichts an Behörden weiter gegeben.
(Man muss wissen, dass das Geldwäschegesetz diese Angestellten persönlich verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, sogar mit saftiger Strafandrohung. Nicht einmal interne Dienstanweisungen ihrer Vorstände würden sie dann schützen. Und weil es wie immer auch hier einen gewissen Ermessensspielraum gibt, die Mentalität der Menschen unterschiedlich ist, verhält sich der Eine so und der Andere eben nicht so.)
Man gibt bei der Überweisung als Verwendungszweck (motif du transfert) 'Kaufpreiszahlung Grundstück' ein und Ruhe ist.
Schönen Abend