Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Tina.! am 15. Februar 2021, 21:03:27
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Frankreich (Grenzgänger im Sinne des DBA) in D im September wählen gehen kann?
Meines Wissens geht das, allerdings weiß ich nicht genau, wie in meinen Wahlanspruch als deutscher Staatsbürger geltend machen kann.
Herzlichen Dank im Voraus für eure Mühe!!!
Viele Grüße
Tina
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Die Grenzgängereigenschaft hat mit dem Wahlrecht nix zu tun.
Bei Bundestagswahlen dürfen Auslandsdeutsche (so der offizielle Begriff) in D wählen.
Bei Regionalwahlen (zb. Landtagswahlen) nicht.
Rechtzeitig vorher (bis spätestens 5.9.21) muss man die Briefwahlunterlagen bei der zuletzt in D gemeldeten Gemeinde beantragen bzw. sich eintragen lassen.
Die bekommt man dann zugeschickt.
Rechtzeitig ausfüllen und zurückschicken - erledigt.
Hier ausführlich:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
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Hallo Ralph!
Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort!!!! Das hat mir sehr weitergeholfen!!!!
Viele Grüße
Tina :doppeld:
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Gerne....
Ich finde es eigentlich immer sehr komisch in D zu Wählen und die müssen dann meine Wahl "ausbaden" :zwinkern:.
Es wäre m.M. nach schöner wenn man dort wählen dürfte wo man lebt. Aber das geht ja leider nur bedingt (Gemeinderatswahl und Europawahl).
Wäre eigentlich mal eine Anregung für eine vernünftige Reform....