Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: ~Pero~ am 15. August 2007, 18:33:51

Titel: Waffenrecht ?
Beitrag von: ~Pero~ am 15. August 2007, 18:33:51
Hallo,

hat zufälligerweise Eine/r der Anwesenden Forumisti ein wenig Ahnung vom französischen Waffenrecht?

Genau genommen, wie ist die Rechtslage bei Luftdruckwaffen?

Wir besitzen einige Luftdruckwaffen, die in DE durch das F-Zeichen weder Besitzkarten- oder Waffenscheinpflichtig sind, also im Prinzip freie Waffen ab 18 Jahren.

Nun interessiert es uns natürlich, ob wir diese mit umziehen dürfen, und was zu beachten ist.

Gruß
Pero
Titel: Re: Waffenrecht ?
Beitrag von: ~Pero~ am 28. August 2007, 22:10:52
Hi Ralph,

nö - sind nur 3 einfache Luftdrücker,  1x Match   2xSpiel-Spass-Dinger.

Gut wenn es dann da keine Probs gibt :)

DANKe

Pero