Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: ~Pero~ am 15. August 2007, 18:33:51
-
Hallo,
hat zufälligerweise Eine/r der Anwesenden Forumisti ein wenig Ahnung vom französischen Waffenrecht?
Genau genommen, wie ist die Rechtslage bei Luftdruckwaffen?
Wir besitzen einige Luftdruckwaffen, die in DE durch das F-Zeichen weder Besitzkarten- oder Waffenscheinpflichtig sind, also im Prinzip freie Waffen ab 18 Jahren.
Nun interessiert es uns natürlich, ob wir diese mit umziehen dürfen, und was zu beachten ist.
Gruß
Pero
-
Hi Ralph,
nö - sind nur 3 einfache Luftdrücker, 1x Match 2xSpiel-Spass-Dinger.
Gut wenn es dann da keine Probs gibt :)
DANKe
Pero