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Autor Thema: Waffenrecht ?  (Gelesen 3235 mal)

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Offline ~Pero~

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Waffenrecht ?
« am: 15. August 2007, 18:33:51 »
Hallo,

hat zufälligerweise Eine/r der Anwesenden Forumisti ein wenig Ahnung vom französischen Waffenrecht?

Genau genommen, wie ist die Rechtslage bei Luftdruckwaffen?

Wir besitzen einige Luftdruckwaffen, die in DE durch das F-Zeichen weder Besitzkarten- oder Waffenscheinpflichtig sind, also im Prinzip freie Waffen ab 18 Jahren.

Nun interessiert es uns natürlich, ob wir diese mit umziehen dürfen, und was zu beachten ist.

Gruß
Pero

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Re: Waffenrecht ?
« Antwort #1 am: 28. August 2007, 22:10:52 »
Hi Ralph,

nö - sind nur 3 einfache Luftdrücker,  1x Match   2xSpiel-Spass-Dinger.

Gut wenn es dann da keine Probs gibt :)

DANKe

Pero