Grenzgaenger Forum

Autor Thema: waffengesetz in F  (Gelesen 27332 mal)

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Offline cogee

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waffengesetz in F
« am: 14. November 2009, 14:39:53 »
hallo,
ein freund von mir hat ei n gewehr und eine pistole daheim, als er sie mir gezeigt hat habe ich ihn gefragt ob er auch einen waffenschein hat, daraufhin hat er mich nur blöd angeguckt und gefragt was das ist. als ich es ihm erklärt habe sagte er er habe die waffen in haguenau in einem waffengeschäft gekauft und hat nur seine Carte identite vorlegen müssen.
jetzt meine frage: kann man in F einfach so Waffen erwerben ohne dass es dafür Vorschriften gibt wie in D?

Offline ~Pero~

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #1 am: 14. November 2009, 17:50:18 »
Hallo,

doch diese Bestimmungen gibt es.

Siehe hier war ein veralteter Link der nicht mehr weiterführt.

Neuer Link zu einem Forum mit Auszug aus dem neuen Waffengesetz in Frankreich siehe HIER

Aus Deinem Post geht auch nicht hervor, um welche Art Waffen (Luft, CO2, Patrone etc.) es sich handelt.

Gruß
Pero

edit: alter Link gelöscht / neuen hinzugefügt.
« Letzte Änderung: 01. November 2010, 11:33:20 von petee01 »

Offline starletto

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2010, 22:20:25 »
Hallo, ich weiß das das Thema hier schon alt ist, aber dann muss ich kein neues Aufmachen. Ich habe aus Deutschland noch 2 Paintball Markierer und eine Kaliber 4,5 Co2 Walther. Beides hat ein F .

Ich habe schon länger über den kauf eines Luftgewehres nachgedacht, in Deutschland gelten ja die üblichen 7,5 Joule als Grenze für Freie Waffen. In Frankreich sind ja so weit ich gelesen habe 10Joule ab 18 frei erhältlich, merkt man da einen Unterschied?  Sollten 175m/s zu 200m/s sein.

Weil dann kaufe ich mir ja lieber hier in Frankreich irgendwo eins. Hoffe das ist nicht zu kompliziert.

Was ist sonst hier erlaubt was bei uns nicht erlaubt ist?

Offline khmer

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #3 am: 01. November 2010, 00:44:35 »
Pero, Dein Link führt ins Nirwana:

Forbidden
You don't have permission to access / on this server.


--------------------------------------------------------------------------------

Apache/2.0.59 (Unix) mod_ssl/2.0.59 OpenSSL/0.9.8g Server at opale.alarmes.org Port 80

Offline ~Pero~

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #4 am: 01. November 2010, 11:29:50 »
Pero, Dein Link führt ins Nirwana:

Forbidden
You don't have permission to access / on this server.


--------------------------------------------------------------------------------

Apache/2.0.59 (Unix) mod_ssl/2.0.59 OpenSSL/0.9.8g Server at opale.alarmes.org Port 80



Danke khmer,

tja - in 2009 als ich ihn einsetzte funzte er noch.

dann nehme ich ihn mal raus ;)
und setze einen neuen Link

LG
Pero
« Letzte Änderung: 01. November 2010, 11:35:46 von petee01 »

Offline Ralph

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #5 am: 01. November 2010, 12:40:57 »
Hallo, ich weiß das das Thema hier schon alt ist, aber dann muss ich kein neues Aufmachen. Ich habe aus Deutschland noch 2 Paintball Markierer und eine Kaliber 4,5 Co2 Walther. Beides hat ein F .

Ich habe schon länger über den kauf eines Luftgewehres nachgedacht, in Deutschland gelten ja die üblichen 7,5 Joule als Grenze für Freie Waffen. In Frankreich sind ja so weit ich gelesen habe 10Joule ab 18 frei erhältlich, merkt man da einen Unterschied?  Sollten 175m/s zu 200m/s sein.


Mal ne blöde Frage - was macht man mit einem Luftgewehr - außer im Wettkampf ??
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline +Hägar+

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #6 am: 01. November 2010, 19:39:42 »
na in die luft schiessen.... :nixwieweg:  :Tanz:
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline chevymichel

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #7 am: 23. Juni 2012, 12:01:30 »
Hallo zusammen..

Naja ewig hat niemand mehr was hierzu geschrieben und in der zeit hat sich einiges getan..

Mich würde mal eure Erfahrungen zum Thema Waffenbesitz hier in Fankreich interessieren vorausgesetzt es gibt hier überhaupt so waffenfans.. Lol..

Hab in meinen 8 Jahren France bisher auch schon die eine oder andere lustige Erfahrung gemacht mit diesem thema?

Gruß Michel


G.P.

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #8 am: 23. Juni 2012, 13:35:39 »
<<< HK P 10 - genehmigt

Offline chevymichel

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #9 am: 23. Juni 2012, 20:29:24 »
jo...  1 ere cat.   was hier aber nerfig ist, das man alle 3 jahre verlängern muss....

banjo

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #10 am: 24. Juni 2012, 11:53:28 »
Mein Vater hat ein KK-Gewehr aus D nach F mitgenommen und musste dafür einen franz. Waffentresor kaufen, der von der Gendarmerie abgenommen und ich glaube jährlich überprüft wird. Am Besten mal bei der Gendamerie nachfragen

Offline chevymichel

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Re: waffengesetz in F
« Antwort #11 am: 03. Juli 2012, 09:35:52 »
Mein Vater hat ein KK-Gewehr aus D nach F mitgenommen und musste dafür einen franz. Waffentresor kaufen, der von der Gendarmerie abgenommen und ich glaube jährlich überprüft wird. Am Besten mal bei der Gendamerie nachfragen



Das würde mich jetzt aber wundern...

Die cops waren einmal bei mir um den Schrank zu sehen.. Allerdings ist dieses Interesse nur bei den anderen Kategorien.. Also 1 oder 4.  .. Also die Bössen. Waffen.. Lol...

Bei nem .22 musst du normal nur ne Anmeldung bei der Gendarmerie machen und bekommst danach ne Bestätigung von der Prefecture.. Allerdings braucht's seit 5 oder 6 Jahren einen Jagdschein oder ne licence von einem Verein..

Vorher konnte man die .22 und Schrotflinten einfach nur auf den Ausweiss in jedem grösseren Supermarkt kaufen..

Ps. Wüsstet ihr das schwarzpulverrevolver frei ab 18 sind.. Die Spinnen doch.. Sonst so ein Theater  um das alles machen und dann sowas..

Gruß Michel

« Letzte Änderung: 03. Juli 2012, 09:39:59 von chevymichel »