Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: sebapati am 12. Mai 2013, 14:54:31
-
Hallo zusammen!
Wir wohnen schon seit ein paar Jahren in Frankreich. Jetzt planen wir im Vorgarten einen Teich anzulegen, aber uns wurde gesagt, wenn man einen Teich anlegen möchte, müssten wir höhere Steuern zahlen.
Dies wäre auch so wenn man im Garten ein Pool hätte. Stimmt dies?
Wir haben schon mal letztes Jahr beim Finanzamt nach gefragt, aber die konnte auf diese Frage keine Antwort geben.
-
Naja - wenn selbst die Finanzleute das nicht wissen, dann hast Du wohl nichts zur befürchten.
-
Es gibt in der Tat Steuern für einen Pool der grösser als 10 Quadratmeter ist und der fest einbetoniert ist .
-
Nur wenn er eben einbetoniert ist. Wenn er 50 cm raussteht bezahlt man nichts.
Silence
-
Es gibt in der Tat Steuern für einen Pool der grösser als 10 Quadratmeter ist und der fest einbetoniert ist .
In gewissem Sinne ist es steuerrechtlich in Frankreich einfach. Alles was man als Luxus bezeichnen könnte, also was nicht zum normalen Leben zählt ist Luxus und wird entsprechend besteuert.
Heißt auf einen Teich bezogen, wenn er eine gewisse Größe überschreitet und zum schwimmen genutzt werden könnte, ist es Luxus.
In meinem können nur Fische schwimmen aber zum ersäufen größerer Lebewesen hat er schon eine gewisse Größe. Besteuert wird der nicht.
Übrigens, wusstest ihr dass es von jedem Ort in Frankreich gute Luftaufnahmen gibt, man diese sogar kaufen kann?
Einigen ausgewählten "Freunden" des Forums habe ich solcherlei Info mal per P.N. gegeben.
Man kann das aus mehreren Blickwinkeln sehen. In D macht man Volksbefragungen, will wissen wer wieviel Wohnraum, Imobilien hat, wie luxusiös usw.
In F überfliegt man alle Ort, filmt alles und reduziert die Kosten für solcherlei "Projekte" indem man die Fotos zum verkauf anbietet.
Es wäre also ein leichtes, die Ehrlichkeit der Bürger in mancherlei Hinsicht zu überprüfen. Wenn man es wollte.
Bezüglich Steuerfeiheit eines Teiches könnte man den Bürgermeister anfragen, zumal manches ja genehmigt werden muss, manches nicht.
-
Hi,
dem kann ich nur zustimmen.
Besonders in Südfrankreich werden regelmäßig die Gebiete überflogen und man sucht nach neuen Pools usw.,
dann bekommt man ne Steuerabrechnung.
Machen die schon lange so so viel ich weiß.
Grüße
-
Ich werde mal nächste Woche an der Marie vorbei gehen und da mal nachhören was die dazu sagen.
-
Aber danke an die, die mir so schnell geantwortet haben
-
...und da sind mal wieder die oertlichen kleinen und feine Unterschiede.
Ich war bei der Marie und da habe ich auf folgende Fragen folgende Auskunft erhalten:
1. Ist es eine piscine oder ein etang?
Antwort (schriftlich): piscine = Steuer / etang=steuerfrei
und piscine= demand construire / etang= ohne jeden Antrag
Zusatzinfo: lassen sie sich ja nicht erwischen drin rum zu schwimmen
2. ist die Groesse egal, mein Teich hat ca. 4,50*6,20 Oberflaeche (hat Kurven und ist keilfoermig) und ist ca 1,40 tief?
Antwort (schriftlich): ja vollkommen egal, allerdings muessen sie entweder:
a) Alarmanlage in den Teich legen, die alarmiert, wenn was >20kg reinfaellt oder
(mein Nachbar hat so ein Ding und das hat bei jeder Amsel gefieppt - nun liegt es neben dran)
b) sie brauchen eine geschlossene cloture de jardin, die genau so hoch ist wie der Teich tief
(P.S. fuer diese cloture brauchen sie einen demand contruire und bei uns im Ort darf der nicht hoeher wie 1,40 sein - uff Glueck gehabt)
oder ein Gitter uebern Teich, so dass wenn jemand reinfaellt ihn das Gitter traegt.
Ich find sie herrlich, die kleinen Fuerstentuemer, auch genannt Marie :-)