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Autor Thema: Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz  (Gelesen 5717 mal)

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Offline chevymichel

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Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz
« am: 13. Mai 2013, 20:40:40 »
Hallo zusammen,

Ich denke hier ist dieses Thema am besten aufgehoben...

So meine Kleine ist nun in dem Alter, das sie mal zur Taufe sollte ( Aussage meiner Frau ).

Unseren Sohn hatten wir vor 5 Jahren hier im Elsass Taufen lassen.. War alles kein Problem..

Nun Möchten wir aber die Kleine in Unserer Familiären Umgebung in Deutschland Taufen.. ( Evangelisch )

Bei einen Telefonischen Vorgespräch ergaben sich eigentlich keine Probleme. Allerdings möchte die dortige Gemeinde doch bitte eine " Erlassbescheinigung / Erlassschein " unserer Wohngemeinde bzw der zuständigen Pfarrei ( nennt man das so ) Haben...

Scheinbar hat dieser Wisch den Sinn das die Ortsansässige Kirche die Erlaubnis gibt, das das Kind in einer anderen Gemeinde getauft wird.. So scheint es in Deutschland wohl zu laufen...

Hmmmm... Da es hier ja etwas anders zugeht bei den Kirchen vermute ich fast, das ich nur ein Großes Fragezeigen zu sehen bekomme...

Hat von euch schonmal jemand so etwas gehabt, Gemacht oder Gehört.?

Weiter Frage ich mich echt wo ich hier hin soll? Habe Zz. Nicht mal Ahnung wo in der Nähe von Soufflenheim eine Evangelische Kirche oder Pfarramt ist.. ( man möge es mir nachsehen, aber mein Letzter Kirchenaufenthalt liegt 5 Jahre zurück und ich wollte eigentlich erst zu meiner eigenen Beerdigung wieder dort sein ) " Ironischer Humor "

So genug Spaß für einen Montag Abend...

Merci mal..

Offline Mathis

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Re: Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz
« Antwort #1 am: 15. Mai 2013, 14:14:03 »
Hallo,

nachdem keiner was dazu schreiben konnte (oder wollte) versuche ich mich mal an einer Antwort. Du fragst, wo Du eine Bescheinigung der für Dich zuständigen Kirchengemeinde bekommen kannst. Da Du ja Deinen Sohn hast taufen lassen, müsstest Du doch Deine Gemeinde kennen. Oder bist Du zwischenzeitlich umgezogen? In Frankreich erfahren die Kirchen nichts davon (anders als in Deutschland), daher müsstest Du aktiv werden, und Dich am neuen Wohnort selbst drum kümmern.

Für Soufflenheim ist die Paroisse von Rountzenheim zuständig. Der Pfarrer ist Jean Schwach, die Pfarrei ist in 3, rue de l'Eglise - 67480 Rountzenheim. In Frankreich sind Staat und Kirche(n) streng getrennt, daher darf der Staat keine Listen über die Religionszugehörigkeit und Kirchenmitglieder führen. Du hast recht, wenn Du vermutest, dass in Frankreich da alles etwas anders ist.

Ein Freund von mir ist evangelischer Pfarrer in Lothringen. Wenn es nicht ganz so eilig ist, dann kann ich den mal fragen, kann aber noch ein paar Tage dauern. Vielleicht kann er Dir auch direkt helfen.

Gruß Mathis

Offline Bingo

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Re: Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz
« Antwort #2 am: 15. Mai 2013, 15:50:06 »
Hallo,

es kommt scheinbar auf den Pfarrer in D an, ob ein Schein benötigt wird oder nicht. Habe heute mit meiner Nachbarin (evangelisch und beide Kinder in D getauft) gesprochen. Sie selber hat keinen Schein vorlegen müssen. Vorschlag ihrerseits wäre (sofern Du den Schein in F nicht bekommen solltest und falls Ihr jetzt nicht zwingend in dieser Gemeinde in D taufen lassen müsst) dass Ihr ja mal in einer anderen Gemeinde in D nachfragen könntet. Evtl. funzt es dort ja dann auch ohne Schein.

Gruß
Bingo

Offline chevymichel

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Re: Taufe in Deutschland mit Franz.Wohnsitz
« Antwort #3 am: 24. Mai 2013, 11:26:21 »
Hallo Leute,

Das finde ich nun klasse. Da hab ich schon gar nicht mehr ins Forum geschaut und habe in eigen Recherche den Pastor Jean Schwach gefunden... Und wo führt mich Google hin... Genau hier her in meinen eigenen Foren Thread...

Klasse....

Ich werde mal versuchen diesen Herrn Schwach zu Kontaktieren....  @ Mathis.    Ja wir sind umgezogen. 
Unsere Hochzeit sowie die Taufe unseres Sohnes hatten wir an unserem Alten Wohnort gemacht. Dieser war lustigerweise auch in Lothringen.....

Ich habe aus dem Gespräch mit der Deutschen Pastorin ( Pfarrerin ? ) heraus gehört, das es hier wohl nicht unbedingt um die erlaubniss geht sondern eher das ja eine Taufe auch eine Aufnahme in die Kirchengemeinde darstellt..
Naja aber wie soll das Kind in eine Gemeinde aufgenommen werden, in der es nicht wohnt.. 

Also soll diese Bescheinigung und die nach der Taufe ausgestellte Mitteilung über diese dann für die Aufnahme in der zuständigen Wohngemeinde ( Kirche ) gedacht sein.....

Also so habe ich dies zumindest verstanden.... Obwohl ich gerade meinen eigenen Text nicht verstehe...