Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Strafe durch Police?  (Gelesen 9248 mal)

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Offline Nutellalein

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Strafe durch Police?
« am: 04. August 2013, 20:35:25 »
Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe...bzw. möchte ich wissen, ob jemand von euch Ähnliches erlebt hat.
Wir wurden heute von der Police angehalten. Einer der 3 Herren winkte uns in einer 30-er-Zone raus.
Der Polizist machte uns klar, daß wir zu schnell gefahren wären.
Kleine Vorgeschichte: Mein Mann sah bereits vom Kreisel aus, daß die Polizei in Strasse steht, wo wir hinwollen und ist def. die vorgeschriebene
Geschwindigkeit gefahren!
Der Polizist warf uns weiterhin vor, daß wir nicht geblinkt hätten. Dass das sein kann, räumte mein Mann ein. Aber daß wir lt. Polizist 50 (!) statt 30
gefahren wären, stritt er sofort ab. Somit sollen wir nun 90 EUR für zu schnelles Fahren und 30 EUR für´s Nicht-Blinken zahlen.
Ich hab den Sergeant gefragt, ob sie geblitzt oder gelasert hätten, um die Geschwindigkeitsübertretung nachzuweisen. Das verneinte er.
Er sagte, in F. gäbe es ein Gesetz, daß ihm, als Sergeant erlaubt, das zu schätzen. Und wenn er sagt, wir waren zu schnell, dann ist das so.
Kann das sein?! Das ist in meinen Augen reine Willkür!!
Der Polizist hat von uns die Carte Grise verlangt, aber keinen Führerschein...also keine direkte Identifikation des Fahrers...war alles irgendwie seltsam.
Er sagte, daß wir nun Post bekommen und dann sofort bezahlen müssten. Anschl. wünschte er uns nur noch "bonne Route"...die Einwände meines
Mannes akzeptierte er nicht, bzgl. des regelkonformen Fahrens.

Ich bin überfragt...sollen wir nun warten, bis die Zahlungsaufforderung kommt und uns dann einen Anwalt suchen? Was sicherlich dann zeitlich knapp wird, da ja innerh. von 5 Tagen gezahlt werden muss.
Oder bezahlen und dann einen Anwalt aufsuchen?
Vorher Anwalt aufsuchen würde nix bringen, sagt unser Nachbar...da ja noch nix Offizielles vorläge...

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

banjo

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #1 am: 04. August 2013, 20:48:40 »
Auch in D ist eine Geschwindigkeitsschätzung durch die Polizei anerkannt, wenn auch in engen Grenzen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2238.php

3 franz. Polizisten gegen 2 Deutsche, wer wird gewinnen? Ich würde mir zeitnah eine anwaltliche Beratung einholen, hab Ihr ne Rechtschutz?
In F gilt die Halterhaftung, deshalb wollte er die Carte Grise. Wer gefahren ist, ist wurscht. http://www.castel-franc.com/blog/geblitzt-wird-von-hinten-und-es-gilt-die-halterhaftung

Offline Eric

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #2 am: 04. August 2013, 20:53:17 »
90 Euro sind in Frankreich der Mindestbetrag bei Geschwindigkeitsüberschreitung . Bei geschätzen 35km/h wäre der gleiche Betrag fällig gewesen .

Offline sable12

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #3 am: 05. August 2013, 00:39:45 »
Und 90 Euro werden bei einem lt. Gendarmen "überfahrenen " Stop-Schild fällig (Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen : sofort in BAR fällig) Diskussion mit Gendarmen  zwecklos! Er hatte Recht darauf beharrte er - und ich unrecht (mein Wagen stand! am Stopschild - er behauptete, ich hätte  à la parisienne  gehalten, bzw. das Schild überrollt)
Viele Grüße, sable12

Offline Gabrielle

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #4 am: 05. August 2013, 07:04:33 »
Guten Morgen @ all, insbesondere Nutellalein,
ist das tatsächlich “so“: zu zahlen innerhalb 5 Tagen? Innerorts auch mal 5 Std.km zu schnell, erhielt ich die Zahlungsaufforderung von 90 €, zahlbar innerhalb 14 (!) Tagen. Innerhalb von 3 Monaten wären es 135 € gewesen und danach € 320. (Haltet euch bitte nicht ganz genau an die Beträge, ist ca. 7 Jahre her.) Hat sich das zwischenzeitlich geändert, also, zahlbar jetzt innerhalb von 5 Tagen?

Ja, Sable, wie ich aus dem KollegInnenkreis (alles „Frosä“) weiß, “à la parisienne“ halten wird gerne argumentativ vorgebracht. Konkret soll(te) man ca. 3/4 Sekunden stehen bleiben und dabei gut sichtbar nach rechts und links schauen und dann erst fahren. Stehen die Polizisten an einer gut einsehbaren Stelle und sehen, dass man nicht nach links und rechts schaut(e), verwenden sie das Argument: “gehalten à la parisienne“. So jedenfalls wurde es mir mal erklärt.
Und, was ebenfalls ungemein wichtig ist: Fahrt ihr auf eine Rot-Gelb-Grün Ampel zu, haltet unbedingt und dringend bei Gelb! Auch da ist es nicht wie in Deutschland, bei Gelb kann/darf man noch fahren. Und auch da werden € 90 fällig.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

banjo

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #5 am: 05. August 2013, 08:00:02 »
Gabrielle hat recht - es sind aber 3-4 Sekunden erforderliche Haltezeit an der Stopp-Stelle. Und wagt es nicht, ohne Gurt das Auto rollen zu lassen....
Dafür darf man aber immer ordentlich über den Zebrastreifen brettern...

Nutellaleins Frage ist aber eher: darf ich für etwas bestraft werden, das ich nicht getan habe?

Offline Nutellalein

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #6 am: 05. August 2013, 09:08:22 »
Guten Morgen,

erstmal danke an alle, die geantwortet haben!

Zitat
Ich würde mir zeitnah eine anwaltliche Beratung einholen, hab Ihr ne Rechtschutz?
Ja, haben wir. Bin auch der Meinung, daß wir schnellstmöglich eine Beratung eim Anwalt einfordern sollten.

Kennt jemand einen deutschsprechenden Anwalt in F., Nähe Forbach, Stiring-Wendel, Schöneck, den er/sie empfehlen kann?

Zitat
Nutellaleins Frage ist aber eher: darf ich für etwas bestraft werden, das ich nicht getan habe?
2 Fragen eher: Darf ich für etwas bestraft werden, das ich a) nicht gemacht habe und b) gar nicht nachgewiesen werden kann!

Obwohl...die Story mit dem Stoppschild haben wir auch schon erlebt und mussten die 90 EUR zahlen...trotz Haltens und Diskutierens...
Trotzdem ist dieses "Schätzen" in meinen Augen reine Willkür und geht mir nicht in den Kopf, daß sowas erlaubt sein soll...

LG

Nutellalein

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Offline ~Pero~

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #7 am: 05. August 2013, 09:21:37 »
Guten Morgen,

erstmal danke an alle, die geantwortet haben!

Zitat
Ich würde mir zeitnah eine anwaltliche Beratung einholen, hab Ihr ne Rechtschutz?
Ja, haben wir. Bin auch der Meinung, daß wir schnellstmöglich eine Beratung eim Anwalt einfordern sollten.

Kennt jemand einen deutschsprechenden Anwalt in F., Nähe Forbach, Stiring-Wendel, Schöneck, den er/sie empfehlen kann?

Zitat
Nutellaleins Frage ist aber eher: darf ich für etwas bestraft werden, das ich nicht getan habe?
2 Fragen eher: Darf ich für etwas bestraft werden, das ich a) nicht gemacht habe und b) gar nicht nachgewiesen werden kann!

Obwohl...die Story mit dem Stoppschild haben wir auch schon erlebt und mussten die 90 EUR zahlen...trotz Haltens und Diskutierens...
Trotzdem ist dieses "Schätzen" in meinen Augen reine Willkür und geht mir nicht in den Kopf, daß sowas erlaubt sein soll...

LG

Nutellalein





Nun -
wie die Rechtslage in FR ist weiß ich nicht, aber z.B. in Österreich darf ein Polizist tatsächlich "schätzen" wie schnell jemand ist und dann auch Ticket ausstellen.
Da kann man von halten was man will, ist aber nun mal rechtlich zulässig.


banjo

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #8 am: 05. August 2013, 09:33:15 »
Auch in D darf die Polizei schätzen, wenn sie genug Erfahrung hat. Deshalb würde ich auf den Punkt 'darf man schätzen oder nicht' gar nicht eingehen, sondern mit Zeuge behaupten: ich war nicht zu schnell.

Hab übrigens just heute morgen im Ort beobachtet, wie ein Geländewagen so einen führerscheinfreies 45km/h-Gefährt mit geschätzten 60 km/h überholt hat - in der 30er Zone. Auch ich kann schätzen :-)

Anwalt wüsste ich nur einen deutschspr. in Strasbourg.

Offline Nutellalein

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #9 am: 05. August 2013, 11:04:05 »
Ich werd mal noch ein extra Thema öffnen mit ner Frage nach nem RA.

Danke für all eure Kommentare und eure Hilfe!  :doppeld:

LG

Nutellalein
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Offline Gabrielle

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #10 am: 05. August 2013, 15:19:57 »
Hallo, vor allem Banjo,

selbstverständlich 3-4 Sekunden! Ich ahnte aber bereits im Voraus, dass jemand über meine 3/4 Sekunde stolpert - meinte aber tatsächlich 3-4. Denn, wie will ich genau eine 3/4 "Sekunde" stoppen, geschweige denn ohne Stoppuhr einhalten ;-) (Zum Piepen)

Nutellaleins Frage ist ja absolut berechtigt: ...Nutellaleins Frage ist aber eher: darf ich für etwas bestraft werden, das ich nicht getan habe?... Die Antwort dürfte aber sein (und auch schon erwähnt): Wie will ich es nachweisen? Drei Polizisten gegen zwei Zivilisten?! Und, auch das ist in "Ditscheland" so, die werden (vermutlich) Stein und Bein "schwören", dass schneller gefahren wurde, als von beiden angegeben und zulässig. Und, auch wenn ich da ebenfalls 'nen Hals kriege, vermutlich wird dann gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Es sei denn, man hat eine Rechtschutzversicherung (wie Nutellalein) - egal. Fakt ist doch, zuerst einmal darf man zahlen, dann wird geklagt (oder auch nicht) und dann bekommt man nach Monaten (wenn nicht Jahren) Recht. Oder bringe ich da in meinem vermuteten Prozedere etwas durcheinander? Und erst die Neeerven und das Ärgern, und, und, und!

Dir Nutellalein, egal, wie ihr euch entscheidet - Viel Erfolg und möge sich alles in eurem Sinne lösen!

Wäre interessant zu erfahren, wie das bei euch weitergeht und was daraus geworden ist - liebe Grüße Gabrielle

banjo

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #11 am: 05. August 2013, 15:29:17 »
@Gabrielle:
Ich wusste, dass Du 3-4 meinst ;-)
Hast aber halt 'dreiviertel' geschrieben, was bei strenger mathematischer Auslegung für F nicht reicht - für D schon, dort reicht das "zum Stillstand gekommene Fzg".

Offline Nutellalein

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #12 am: 05. August 2013, 15:50:18 »
@Gabrielle: Danke für deine lieben Wünsche. Wenn es was Neues gibt, gebe ich Laut  ;)

Ich nutze jetzt mal den typischen Frauenspruch: "Mir geht´s hier ums Prinzip."  =D
Wir haben schonmal (die besagte Stop-Schild-Aktion) bezahlt, obwohl´s nicht so war, die die Police es dargestellt hat.
Ich seh nicht ein, daß das jetzt ein zweites Mal geschieht. Wir warten mal ab, was der RA sagt. Ob wir mit 2:3 was ausrichten können...
(eigentlich 3:3, aber unser Junior zählt leider noch nicht als Zeuge  :zwinkern: )

Und es ist tatsächlich so, daß das "Knöllchen" in F. innerh. von sogar nur 3 Tagen zu zahlen ist, da es sich ansonsten auf 375€ erhöht. Hab dazu vorhin einen Link bekommen: http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/frankreich-tipps/autos-und-verkehr/autofahren-in-frankreich/(danke, Lierac!!)

LG

Nutellalein

« Letzte Änderung: 05. August 2013, 15:57:52 von Nutellalein »
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

banjo

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #13 am: 05. August 2013, 16:02:08 »
Und es wird auch so sein, dass Du das Knöllchen trotz Anwalt zunächst bezahlen musst (ähnlich wie bei der Steuer) und Dich hinterher darum bemühen, das wieder rauszubekommen.

Offline Nutellalein

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Re: Strafe durch Police?
« Antwort #14 am: 05. August 2013, 16:07:10 »
@banjo: Das seh ich schon so kommen  :rolleyes: :mad:
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.