Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Schwangerschaft  (Gelesen 5524 mal)

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Offline Thomas

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Schwangerschaft
« am: 20. November 2006, 10:04:32 »
Hallo,

meine Frau und ich sind vor ca. einem Jahr vom Saarland nach Stiring-Wendel gezogen. Wir arbeiten beide in Deutschland.
Ab heute haben wir auch die endgültige Gewissheit, dass meine Frau schwanger ist. Meine Frage an euch ist, weiß jemand, was man als Grenzgänger beachten muss (Krankenkasse oder sonstige Behörden informieren)? Wie sieht es später mit den Modalitäten aus, wenn das Kind mal da sein sollte?

Offline Dieter12

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Schwangerschaft
« Antwort #1 am: 20. November 2006, 22:41:27 »
Hi,

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zu dieser großartigen Neuigkeit und natürlich viel Durchhaltevermögen bis zum glücklichen Ereignis. Die Verwaltungsakte, die unternommen werden müssen, hängen selbst in der EU davon ab, wo der neue Weltenbürger zum ersten Mal das Licht der Welt erblicken wird; d.h. in D oder in F? Meine Kinder sind in F geboren und ich könnte Euch so einige Auskünfte geben.

Gruss, Dieter

Offline Bademeister

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Schwangerschaft
« Antwort #2 am: 22. November 2006, 06:45:14 »
Glückwunsch auch von mir.... Unser Sohn hat das Licht in Deutschland erblickt. War alles völlig unproblematisch... Nach der Geburt sind wir bei der Gemeinde vorbei und haben die deutsche Geburtsurkunde vorglegt.... das war´s dann auch schon... Habt Ihr bestimmte Fragen ?

Offline Thomas

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Schwangerschaft
« Antwort #3 am: 22. November 2006, 10:36:31 »
Zitat von: Bademeister
Glückwunsch auch von mir.... Unser Sohn hat das Licht in Deutschland erblickt. War alles völlig unproblematisch... Nach der Geburt sind wir bei der Gemeinde vorbei und haben die deutsche Geburtsurkunde vorglegt.... das war´s dann auch schon... Habt Ihr bestimmte Fragen ?
Danke für die Glückwünsche, hoffentlich geht bei uns auch alles gut. Wir haben auf jeden Fall vor unser Kind in Deutschland zu bekommen. Unsere französischen Sprachkenntnisse sind halt noch nicht viel besser geworden. Die Fragen die mich zu den Behördengängen beschäftigen sind: Müssen wir schon vorab bei der deutschen Familienkasse/Krankenkasse oder bei der französischen Familienbeihilfekasse (Caisse d'allocation familiales CAF) bzw. bei der franz. Ortskrankenkasse (Caisse primaire d'assurance maladie CPAM) irgendwelche Anträge stellen? Nach meiner Info bekommt man die Leistungen von dem Land in dem man auch arbeitet, in unserem Fall Deutschland. Sind aber die Leistungen im Wohnland höher, als in dem Land wo man arbeitet, müssen Ausgleichzahlungen erfoglen, der Grenzgänger darf nicht benachteiligt werden. Ich weiß zum Beispiel, dass es in Frankreich einen Vaterschaftsurlaub (bei Geburt des Kindes) von 11 Tagen gibt. Hätte ich darauf dann auch Anspruch?

Offline Dieter12

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Schwangerschaft
« Antwort #4 am: 24. November 2006, 19:12:54 »
Zitat von: Fossibär
Nach meiner Info bekommt man die Leistungen von dem Land in dem man auch arbeitet, in unserem Fall Deutschland. Sind aber die Leistungen im Wohnland höher, als in dem Land wo man arbeitet, müssen Ausgleichzahlungen erfoglen, der Grenzgänger darf nicht benachteiligt werden. Ich weiß zum Beispiel, dass es in Frankreich einen Vaterschaftsurlaub (bei Geburt des Kindes) von 11 Tagen gibt. Hätte ich darauf dann auch Anspruch?
Hi,

In der Tat erhaltet Ihr Kindergeld in D und da dieses höher ist als in F, habt ihr Glück, denn von Ausgleichszahlungen habe ich noch nichts gehört. Auch die 11 Tage Vaterschaftsurlaub sind mir nicht geläufig. Allgemein gilt wohl eher, dass Sonderurlaub im Tarifvertrag geregelt ist und da Du in D arbeitest, gilt wohl dein deutscher. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dein d Arbeitgeber Dir f Sonderurlaub gewährt ebensowenig, wie er Dir an allen f Feiertagen erlaubt, mit deinen f Nachbarn ins Schwimmbad zu gehen.

Gruss, Dieter