Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: minou am 20. Februar 2009, 14:41:20
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Hallo Zusammen,
habe bezüglich Schwangerschaft mal eine Frage ? Stimmt es , dass man im 7 Monat Geld von der frnzösischen Kindergeldkasse bekommt? Wenn ja , was muss man hierfür tun und ist diese Zuwendung evtl. sogar abhängig vom Einkommen. Kann man das Geld auch ohne Steuernummer beantragen (falls man noch keine Steuern abgeführt hat)?Wer hat denn Erfahrung ?
Grüße
Minou
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Hallo Minou!
in welchem Monat man bzw frau es bekommt, weiß ich leider nicht mehr genau aber ja, man kann etwas bekommen.
Hierzu muss man bei der C.A.F. ein dossier anlegen lassen und außerdem wollen die ein Attest vom Frauenarzt... am besten aus Frankreich...
dann wird der Anspruch geprüft.
Gruß, Mone
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Hallo Minou!
man bekommt von der C.A.F. ca. 800 Euro für die Erstausstattung wenn man nicht zu viel Einkommen hat.
Diese Zuwendung muss man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft (ich glaube 14. Woche)schriftlich beantragen.
Gruß Dieter
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ich hab das mal ins wiki aufgenommen: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Kindergeld - Ergänzungen sind natürlich sehr willkommen :)
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Hallo zusammen,
hier noch ein kleiner Nachtrag:
Diese Erstförderung nennt sich : PRIME A LA NAISSANCE OU A L'ADOPTION
näheres unter: http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/paje
Gruß Dieter