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Autor Thema: schulden und pfändung  (Gelesen 5205 mal)

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Offline laura

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schulden und pfändung
« am: 03. August 2010, 12:34:31 »
hallo,
folgendes:
der gerichtsvollzieher (huissier) war letzte woche da und hat mir ein schreiben zugestellt von einer (abzocker)firma aus F die unberechtigter weise geld von mir für leistungen will die sie nie erbracht hat. natürlich bin ich aber nicht bereit diese zu bezahlen.
jetzt will der huissier nocheinmal 56 euro nur für seinen besuch (wohlgemerkt für eine leistung die nie erbracht wurde, ich habe auch nichts unterschrieben bei der firma)
ich sehe es auch nicht ein die 56 euro für den gerichtsvollzieher zu bezahlen.
kann der jetzt was pfänden von meinem geld (ich bin arbeitslos und bekomm von der assedic rund 700 euro im monat und irgendwelche teuren sachen besitzte ich auch nicht)
wäre euch sehr dankbar für eure hilfe oder tips was ich jetzt tuen kann

Offline sapperlot

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Re: schulden und pfändung
« Antwort #1 am: 03. August 2010, 20:34:48 »
Also Huissier ist eigentlich mehr als nur Gerichtsvollzieher auch wenn er so übersetzt wird (weil es in D nix Vergleichbares gibt, Huissier macht eine Menge mehr als ein d.Gerichtsvolzieher).
Vor allem kommt er bei ausstehenden Zahlungen nicht erst auf Gerichtsbeschluss zum Einsatz (hoffe dass ich das jetzt mal korrekt zusammenbekommen)
Huissier kommt von Anfang an zum Einsatz und ist deshalb zunächst mal eher ein Mittler um die Sache aus der Welt zu schaffen. Also lohnt sich mit ihm drüber zu reden und sich zu informieren (muss auch von Amts wegen eigentlich neutral sein)

Normale Vorgehensweise in F: Firma hat offene Rechnung, diese gibt sie an den Huissier zum Eintreiben, dieser legt dies dem Gericht (Tribunal d'Instance) vor und holt sich einen "Injonction de payer" (Zahlunsgbefehl). In  D füllt man (ohne jeden Gerichtsvollzieher) einfach einen Zahlungsbefehl aus und lässt sich das abstempeln (interessiert erst mal keinen, ob das berechtigt ist, in F soweit ich weiss schon).
Mit diesem Zahlungsbefehl ("Injonction de payer") kommt er dann zu dir und du hast dann die Möglichkeit, dass zu begleichen (inlusive dieser 56€ Extrakosten). Wichtig! Wenn du nicht bereit bist das zu zahlen, musst du inerhalb 1 Monats Widerpruch bei Gericht einlegen Wenn du das nicht tust oder dich nicht rührst, wird der Gläubiger ein (formule exécutoire) beantragen und der Injonction de payer wird zum Gerichtsurteil (du quasi zum zahlen verurteilt) und du hast ganz schlechte Karten noch was dagegen zu machen (Eigentlich das Gleiche wie in D, wenn man keinen Einspruch gegen Zahlungsbefehl einlegt).

Und um zahlungspflichtig zu werden reicht schon, dass man einen Antrag unterschreibt, oder einen Auftrag erteilt (Devis
unterschreibt), eine Empfangsbestätigung unterschreibt usw. Im Zweifel muss man dann halt vor Gericht und dort der Auftragsnhemer dann eben nachweisen, welchen Schaden er dadurch erlitten hat, wennn der Auftraggeber das nicht abnimmt. Gericht ist in Frankreich in der Tradition fast sowas wie Standard und nicht so allerletztes Mittel wie in D.

Also wenn du sicher bist, dass du keinerlei Auftrag für irgendwas erteilt hast, nix unterschrieben hast, unbedingt und vor allem rechtzeitig Widerspruch einlegen!

Gepfändet wird ansonsten alles können, was über RSA liegt.Auch Arbeitslosengeld. Aber ehrlichgesagt keine Ahnung wo der RSA liegt. Aber auchwenn jetzt nix zu holen wäre, würde das jederzeit in den nächsten 20 Jahre fällig gepfändet werden können sobald was zu holen wäre.

Also aktiv werden und nicht aussitzen wollen - lohnt sich wirklich.

Offline laura

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Re: schulden und pfändung
« Antwort #2 am: 03. August 2010, 21:41:03 »
ok vielen dank erstmal @ sapperlot
wo muss ich widerspruch einlegen beim gericht oder beim huissier?
und wenn ich recht bekomm muss ich die 56 euro dann trotzdem zahlen?
sollte ich nicht recht bekommen will der huissier dann noch mehr als der forderung und den 56 euro?

Offline sapperlot

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Re: schulden und pfändung
« Antwort #3 am: 04. August 2010, 09:04:12 »
ok vielen dank erstmal @ sapperlot
wo muss ich widerspruch einlegen beim gericht oder beim huissier?
und wenn ich recht bekomm muss ich die 56 euro dann trotzdem zahlen?
sollte ich nicht recht bekommen will der huissier dann noch mehr als der forderung und den 56 euro?
- Wo? Bei dem Gericht, dass den "Injonction de payer" ausgestellt hat. Wird auf dem Zettel stehen, ob Tribunal d'Instance, juge de proximité und vor allem wo (kann bei Ferngeschäften wohl auch am Ort der Firma sein).

Das wird dann beide Parteien vorladen und in einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Da braucht man auch keinen Anwalt und ist bei kleinen Summen Nachbarschaftsgericht und eher so was wie Ombudsmann in D, da wird versucht die Sache zu klären und 'ne Lösung zu finden. Wenn da einer allerdings eindeutig Recht hat und sich auf nix einlässt gibts ein Urteil und der andere verliert. Und alte Regel, wie sie warscheinlich überall auf der Welt gilt - wer verliert zahlt alles.

- Also wenn du Recht hast, musst du natürlich gar nichts zahlen, die Firma wird dann auch die Huissierkosten zahlen dürfen.
- Wenn du verlierst: wirst du allerdings auch noch die Gerichtskosten, Auslagen des andere usw. zusätzlich auch noch zahlen dürfen.
Also sollte man schon sicher sein, dass die keine Rechte auf irgendwas zu bekommen haben.

http://vosdroits.service-public.fr/F1746.xhtml hier ist das Ganze auch nochmal erklärt.

Drück dir einfach mal die Daumen!






Offline cogee

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Re: schulden und pfändung
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2010, 17:25:42 »
hier steht einiges zu dem thema pfaendung
http://fr.wikipedia.org/wiki/Saisie_des_r%C3%A9mun%C3%A9rations
wenn ich das richtig verstehe, kann nicht alles bis auf die RSA grenze gefändet werden, sondern es geht nur anteilig nach einkommen