Grenzgaenger Forum

Autor Thema: schufa auch in frankreich?  (Gelesen 21215 mal)

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Offline cogee

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schufa auch in frankreich?
« am: 07. Januar 2012, 20:11:26 »
im dezember war ich in einem orangeshop und habe mir handy mit vertrag geholt. der verkäufer dort meinte er bräuchte einen RIB (logisch), meinen ausweis und meine kreditkarte. ich war etwas stutzig, gott sei dank hatte ich sie dabei, ich gab ihm diese, er lief damit weg, nach ein paar minuten kam er wieder, und meinte es wäre jetzt alles ok, ich soll den vertrag unterschreiben und dann kann ich mit meinem handy gehen :-)
jetzt aber meine frage:
meint ihr die haben mit der KK eine bonitätsprüfung durchgeführt, wie das auch in D üblich ist?
und wenn ja welche organisation ist dafür zuständig?

banjo

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2012, 21:00:44 »
ich weiss nicht, was Handyhändler machen, die Credit Mutuel Bank macht aber z. Bsp. Schufa-Abfragen in Deutschland bei Kreditvergabe.

Offline Eliott

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2012, 09:35:52 »
Hi,
Frankreich selbst hat sowas wie eine Schufa nicht!
Ich habe mal einen Bänker darauf angesprochen, er hat dies bestätigt.
Er meinte es ist sehr schwierig für die Banken unter diesen Bediengungen sich abzusichern.

Grüße

banjo

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #3 am: 08. Januar 2012, 10:56:32 »
das stimmt, aber Firmen in F können die dt. Schufa anfragen

Offline Matthias#28

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #4 am: 08. Januar 2012, 11:13:48 »
Das habe ich hier gefunden: http://www.frankreichkontakte.de/kf-bank.htm

Zitat
Sowohl als Tourist>>> wie auch als Resident>>> können Sie in Frankreich ein Bankgiro- oder Sparkonto nach Vorlage eines Ausweisdokumentes und nach Überprüfung durch die Französische Nationalbank (eine Art Schufa) eröffnen. Dabei spielen Ihre eventuellen Schuldenverhältnisse (bzw. Ihre Schufa-Situation) außerhalb Frankreichs keine Rolle; maßgebend ist, dass Sie in Frankreich keinen negativen Eintrag bei der französischen Nationalbank (Banque de France) haben, also Konkurse, geplatzte Schecks oder Wechsel, Steuerschulden oder Pfändungen in Frankreich (auch Pfändungen und Schulden außerhalb Frankreichs, wenn im Zuge eines Rechtshilfeverfahrens Frankreich diese Schulden im Auftrag des ausländischen Gläubigers eintreibt und hierfür ein rechtskräftiger französischer Gerichtsbeschluss vorliegt). Wer in Frankreich Probleme z.B. wegen geplatzten Schecks hat, verliert das Recht zur Scheckbenutzung für mindestens ein Jahr. Die Schuldsumme muss bei der Banque de France für ein Kalenderjahr hinterlegt werden. Erst dann wird ein Konto wieder frei geschaltet, bzw. die Scheckbenutzung genehmigt.
gruss Matthias

Offline cogee

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #5 am: 08. Januar 2012, 11:36:20 »
das bedeutet dann aber auch, dass wenn jemand schulden oder pfändungen hat, er gar kein konto in F mehr bekommt, oder wie? wird das konto dann gesperrt? weil von irdendetwas muss man ja leben. in D gibt es ja inzwischen diese P-konten

Offline Matthias#28

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #6 am: 08. Januar 2012, 11:51:00 »
Weiter unten in dem zitierten Text steht dann:

Zitat
Bei der französischen Postbank können Sie auch dann ein Giro- oder Sparkonto eröffnen, wenn Sie woanders abgewiesen oder keine Genehmigung zur Teilnahme am Scheckverfahren haben. Dann existiert wenigstens ein Konto für den Geldverkehr, allerdings ohne Scheckheft, ohne Bankkarte und ohne Überziehungskredit!

Das koennte ja dann eine Loesung sein.
gruss Matthias

banjo

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Re: schufa auch in frankreich?
« Antwort #7 am: 08. Januar 2012, 15:01:52 »
bei mir ging es um einen Kredit, bei dem die dt Schufa abgefragt wurde.
Man kann ein Konto auch auf reiner Guthabenbasis führen, dann sollte die Schufa überhaupt keine Rolle spielen.
Ja, auch die Franzosen sind vorsichtiger geworden...