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Autor Thema: Scheidung nach welchem Recht  (Gelesen 4177 mal)

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Offline mary20051

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Scheidung nach welchem Recht
« am: 10. Dezember 2009, 08:24:18 »
Hallo, Mein EXmann und ich sind vor 15 Jahren nach Frankreich gezogen. Wir haben 1991 in Deutschland geheiratet und sind auch beide Deutsche. Jetzt leben wir in Scheidung und diese läuft hier im Moment in Sarregumines.
Eine deutsche Anwältin sagte mir aber, wir müßten nach deutschem Recht geschieden werden, weil wir beide Deutsche wären. Meine Franz. Anwältin ist aber der Meinung das wäre nicht so und ausserdem könnte sie das nicht.
Kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen, damit ich mich mal weiter erkundigen könnte.
Es geht hier um relativ viel Unterhalt für die Kinder, da wir 5 gemeinsame Kinder haben und ich in Frankreich mal gerade 425 Euro für alle gemeinsam vom Gericht zugesprochen bekommen habe. Ich würde mich da sehr gerne mal noch weiter informieren. Wäre für gute Tipps sehr dankbar.
LG Mary

Offline sapperlot

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Re: Scheidung nach welchem Recht
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2009, 09:20:17 »
Nennt sich internationales Privatrecht (kurz IPR) - beim deutschen Justizministeroium haben ne extra Seite dafür
http://www.bmj.bund.de/enid/ea3928f9678ae716ec10620cf5f1ef27,0/Zivilrecht/Internationales_Privat-_und_Zivilverfahrensrecht_1fj.html
Dort gibts auch ne recht anschauliche Infobroschüre zum Download.

Aber was den Unterhalt der Kinder angeht - das hat eigentlich überhaupt nix mit eurer Scheidung, welches Recht, wie und wo und was usw.zu tun..  Die Kinder haben schlicht und einfach jeder einzelne ganz unabhängig von Ehe,Scheidung usw ein Recht auf Unterhalt durch beide Elternteile. Und die Regeln über den Unterhalt richten sich nach dem Wohnort des Unterhaltsberechtigten(Kind) - wenn in Frankreich dann halt nach französichem Unterhaltsrecht.
Also Unterhalt ist ein Recht des Kindes und nicht Teil des Familiensilbers und ist auch nicht abhängig nach welchem Recht die Eltern geschieden werden und auch nicht wirklich verhandelbar.

« Letzte Änderung: 10. Dezember 2009, 09:24:23 von sapperlot »

Offline mary20051

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Re: Scheidung nach welchem Recht
« Antwort #2 am: 08. Februar 2013, 10:14:49 »
hallo, mittlerweile ist meine Scheidung in Frankreich rechtskräftig. Nun habe ich noch eine weitere Frage... muss ich meinen Rentenanspruch gegen meinen Exmann in Deutschland extra einklagen... hat ja jemand Erfahrung damit...

lg Heike