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Autor Thema: Scheidung als Grenzgänger  (Gelesen 8442 mal)

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Offline arbitrium

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Scheidung als Grenzgänger
« am: 17. Oktober 2008, 17:02:57 »
Hallo,

wie ich gesehen habe kann man sich als Deutscher Grenzgänger auch in Frankreich scheiden lassen. Ich frage mich nun, ob es besser ist, sich als Mann in Deutschland oder in Frankreich scheiden zu lassen.

Es gibt keine grossartigen Reichtümer und Kinder sind nicht im Spiel.

Hat da jemand Erfahrung, auch was die Unterschiede angeht?

Gruß,
Arbi

Offline Nicole

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #1 am: 23. Juni 2009, 17:16:55 »
Hallo,

sofern mindestens ein Kind in Frankreich mit Wohnsitz gemeldet ist, ist der Gerichtsstand Frankreich. Inwiefern dies schlechter oder günstiger ist, weiß ich allerdings auch nicht. Leider kenne ich mich im französischen Scheidungsrecht gar nicht aus.

Das Thema interessiert mich persönlich auch sehr. Hat sich jemand aus dem Forum nach fransösischem Recht scheiden lassen oder kennt vielleicht jemanden? Oder kennt jemand einen Rechtsanwalt/eine Kanzlei, der/die in beiden Ländern eine Zulassung hat?

Offline -Helmut-

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #2 am: 23. Juni 2009, 18:04:02 »
Ich kenne einen Anwalt bzw -Partner, der sowohl in Germany wie France zugelassen ist.

Welsch & Partner, Rechtsanwälte / Advocats

In Germany erreichbar in Wallerfangen (06831-965600) bzw www.rechtsanwaelte-welsch-partner.de, in Frankreich erreichbar in Saareguemines (0387287878)

MfE, Toyotafan
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline m_1973

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #3 am: 24. Juni 2009, 09:50:07 »
Hallo

es gibt einen Paragraph: § 606 ZPO, da ist der Gerichsstand genau beschrieben bei einer Scheidung:

(1) Für Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Parteien oder auf Herstellung des ehelichen Lebens (Ehesachen) ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Fehlt es bei Eintritt der Rechtshängigkeit an einem solchen Aufenthalt im Inland, so ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist eine Zuständigkeit nach Absatz 1 nicht gegeben, so ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Fehlt ein solcher Gerichtsstand, so ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des Beklagten oder, falls ein solcher im Inland fehlt, der gewöhnliche Aufenthaltsort des Klägers gelegen ist. Haben beide Ehegatten das Verfahren rechtshängig gemacht, so ist von den Gerichten, die nach Satz 2 zuständig wären, das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem das Verfahren zuerst rechtshängig geworden ist; dies gilt auch, wenn die Verfahren nicht miteinander verbunden werden können. Sind die Verfahren am selben Tag rechtshängig geworden, so ist § 36 entsprechend anzuwenden.

(3) Ist die Zuständigkeit eines Gerichts nach diesen Vorschriften nicht begründet, so ist das Familiengericht beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ausschließlich zuständig.

Habt ihr einen Ehevertrag oder Scheidungsfolgevertag? Dann ist die Scheidung in D kein Problem. Ob die Scheidung in F geht weiß ich nicht.

Ich habe auch das Problem, dass ich mit meiner Tochter in F lebe und mich aber in D scheiden lassen will zwecks der Kosten. Bin auch grad auf der Suche nach Rat und Hilfe

Gruß Melie

Offline Nicole

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #4 am: 29. Juni 2009, 20:18:42 »
Dankeschön *freu*

werd mich mal an den Anwalt in Wallerfangen wenden, ist nicht weit von mir.

Danke!

Liebe Grüße

Offline m_1973

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #5 am: 30. Juni 2009, 12:13:21 »
Hi Axelle

also mein Mann hat jetzt die Scheidung in D eingereicht, da es nun doch tatsächlich in D auch geht, zum Glück. In F wäre es mir zu umständlich gewesen, auch die Kosten sollen höher sein. Warten wir mal ab, wie lange das alles jetzt dauert.

wünsche dir auch alles Gute für die Zukunft

Gruß Melanie

Offline casasaar

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #6 am: 30. Juni 2009, 16:14:34 »
Hallo zusammen!
Wie ist das vor der Scheidung, d.h. getrennt leben in F und in D? Hat das irgendwelche Konsequenzen beim Kindergeld, bei den Steuern u.a?
Danke für Eure Antworten
casasaar

Offline m_1973

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Re: Scheidung als Grenzgänger
« Antwort #7 am: 01. Juli 2009, 10:15:49 »
Hallo casasaar

zwecks Kindergeld habe ich die Adressenänderung der Familienkasse mitgeteilt, darauf hin bekam ich eine Latte von Formularen, die ich ausfüllen musste. U.a. vom Arbeitgeber, von der Mairie im neuen Wohnort, usw. War alles kein Problem. Musste dann noch einige Sachen (div. Kopien) mit eintüten und alles innerhalb einem Monat wieder an die Fam.kasse schicken. Dann bekam ich Post von der Famk. dass die Zahlungen eingestellt worden sind und der ganze Pack nach Offenburg geschickt wurde. Dort wird jetzt alles nochmal überprüft und in ca. 6 Wochen bekomm ich Bescheid ob ich weiterhin Kindergeld bekomme (eigentlich schon, da Grenzgänger und Arbeitsstelle in D).

Dein Kind muss natürlich bei dir leben und mit dir angemeldet sein. Davon gehe ich aber aus.

Die Steuererklärung für 2008 hat mir mein Freund ausgefüllt, mussten Kopien von den Lohnabrechnungen dazu. Jetzt muss ich mich auch nur noch informieren wie das mit dem Kind ist, da habe ich keine Angaben gemacht (vergessen), muss ich wahrscheinlich nachreichen.   :anixwissen:

So, mehr kann ich leider noch nicht schreiben, da ich auch erst seit 10/2008 in F lebe.

Gruß Melie   :laugh: