So, für alle, die mal in einer ähnlichen Sitution sind, hier meine bisherigen Erkenntnisse:
Für die Schadensregulierung kann man als Geschädigter die Reparatur dort durchführen lassen, wo man möchte. Also auch in Deutschland!
Allerdings wird lediglich der Betrag von der gegnerischen Versicherung übernommen, der durch den französischen Gutachter festgelegt wird.
Sind die Kosten in Deutschland höher, muss man selbst für die Differenz aufkommen.
Wie sehr die französischen Sätze von denen in Deutschland abweichen, erfahre ich erst noch. Beguttachtungstermin ist nächsten Dienstag.
Von Zahlung einer Wertminderung möchte die Versicherung nix wissen. Nach der Reparatur sei ja "alles wieder wie neu".
Allerdings habe ich im Internet recherchiert und nach französischem Recht gibt ein eine Wertminderung wenn
- das Fahrzeug jünger als 6 Monate ist
- zum Unfallzeitpunkt noch keine 10000 km zurück gelegt wurden
und
- ein schwerer Schaden vorliegt.
Diese Punkte sind alle bei mir erfüllt. Deshalb habe ich diesbezüglich einen Anwaltstermin vereinbart.
Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden, weil ich denke, je mehr Infos man hier finden kann, umso besser :-)
Euch allen ein schönes Wochenende!
