Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: laura am 20. November 2010, 12:24:48

Titel: RSA
Beitrag von: laura am 20. November 2010, 12:24:48
stimmt es dass nur franzosen RSA bekommen können?
Titel: Re: RSA
Beitrag von: Eliott am 20. November 2010, 12:35:32
Was ist RSA?
Titel: Re: RSA
Beitrag von: cogee am 21. November 2010, 14:21:50
RSA ist sozialhilfe aehnlich hartz 4
Titel: Re: RSA
Beitrag von: Franz am 23. November 2010, 20:00:23
Hallo,
RSA können Zugezogene aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Union erhalten wenn sie mindestens 5 Jahre im Land wohnen.

Gruß Franz
Titel: Re: RSA
Beitrag von: cogee am 23. November 2010, 22:24:39
also da waer ich mir nicht so sicher
ich habe im internet gesehen dass man mindestens die letzten 9 monate in F gelebt haben muss. ich glaube diese 5 jahre gelten für nicht EU buerger wenn ich das richtig verstehe
http://www.rsa.gouv.fr/Le-revenu-de-solidarite-active-et.html (http://www.rsa.gouv.fr/Le-revenu-de-solidarite-active-et.html)
sowie hier
http://www.rsa.gouv.fr/IMG/pdf/reponsegisti.pdf (http://www.rsa.gouv.fr/IMG/pdf/reponsegisti.pdf)
wenn ich das richtig verstehe
Titel: Re: RSA
Beitrag von: Franz am 24. November 2010, 19:37:21
Hallo,
Zu den neun Monaten:
Pour bénéficier du rSa, il faut une résidence stable en France métropolitaine, c’est à dire résider en France métropolitaine au moins 9 mois sur 12

Das heißt das man mindestens 9 Monate im Jahr in Frankreich wohnen muss um Anspruch auf RSA zu haben.

Zu den 5 Jahren guckst du hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F12017.xhtml

Gilt also für EU-Mitglieder genauso.
Allerdings muss man wohl noch unterscheiden, ob man RSA beantragt, weil man einen zu niedrigen Verdienst aufstocken will, dann gelten wohl andere Regeln.

Mit freundlichem Gruß
Franz
Titel: Re: RSA
Beitrag von: laura am 25. November 2010, 18:22:35
und welche regeln gelten dann?
Titel: Re: RSA
Beitrag von: Franz am 25. November 2010, 21:21:16
Ein Zugezogener aus de EU der "non-actif" ist, d.h.nicht lohnabhängig arbeitet muss nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, plus dass er krankenversichert ist, sonst hält er sich illegal im Land auf.
Wenn jemand gegen Lohn arbeitet ist er hingegen auf jeden Fall legal.
Ob daraus folgt, dass er wirklich Anspruch auf aufstockendes RSA hat weiß ich nicht, das müsstet du selbst herausfinden.
Diese ganzen Sachverhalte sind sehr komplex, mit jeder menge Vorschriften für den speziellen Fall.
Deshalb gibt es für deine allgemein gestellten Fragen so keine Antwort, zumindest nicht von mir, der ich auch Laie bin. Bin ja selbst auf der Suche nach professioneller Hilfe.

mfG Franz
Titel: Re: RSA
Beitrag von: sapperlot am 26. November 2010, 10:38:59
Hmmm, sicher? Das galt mal, als noch die Carte de sejour gab usw.
Aber heute ist der EU-Bürger (ok, nicht jeder der von einem EUstaat zum nächsten zieht EU-Bürger und Freizügigkeit gilt auch nicht für alle "EU"-Bürger) doch rechtlich dem Franzosen genau gleichgestellt und kein Franzosen wird illegal im eigenen Land wenn er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann?
Titel: Re: RSA
Beitrag von: Franz am 26. November 2010, 12:53:43
Wichtiges Thema, klar lies dir doch bitte das mal durch und sage wie du das verstehst:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F12017.xhtml

Franz
Titel: Re: RSA
Beitrag von: sapperlot am 26. November 2010, 14:59:03
Wie ich den text verstehe?.. hmmm vor allem, daß er nur für die gilt, die "non-actif" (ohne zu arbeiten) einwandern wollen (vor allem wie der Text schon sagt Rentner & Studenten).

Also eher nicht für den normalen Grenzgänger, der wohl eher unter "actif" fällt also dann doch wohl eher diesen text:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2651.xhtml
Dort steht im übrigen auch, daß er eben nicht illegal wird (bzw "non-actif") sobald er seine Arbeit verliert. Und von einem geforderten Mindesteinkommen steht da im übrigen auch nix. Ob's aufstocken in F gibt? Wegen SMIC eher nicht, aber wer als Grenzgänger jenseits der Grenze arbeitet und unter der RSA Grenze verdient..? 

Auf der anderen Seite ist der Text auch eher ne grobe Erläuterung und kein Gesetz also entsprechend allgemein und ungenau. Pour disposer d'un droit au séjour en qualité de "travailleur", les intéressés doivent pouvoir justifier l'exercice d'une activité professionnelle en France. Denke mal da dürfte es keine Grenzgänger geben. Und die werden auch nicht unter non-actif fallen ;)

Titel: Re: RSA
Beitrag von: Franz am 27. November 2010, 12:43:08
Ich darf mich selbst zitieren:
Zitat
Diese ganzen Sachverhalte sind sehr komplex, mit jeder menge Vorschriften für den speziellen Fall.
und dann dich:
Zitat
Auf der anderen Seite ist der Text auch eher ne grobe Erläuterung und kein Gesetz also entsprechend allgemein und ungenau.
Genau das ist der Punkt, deshalb kann man die ursprüngliche Frage ob nur Franzosen RSA bekommen könne nicht mit ja oder nein beantworten sondern allenfalls mit nein, aber...
So wie ich das verstehe hat man erst nach 5 Jahren Aufenthaltsdauer die vollen Rechte wie ein Franzose, vorher gibts Einschränkungen.
.
Zitat
Droit au séjour permanent

Règle

Sauf si sa présence constitue une menace pour l'ordre public, le citoyen européen ou assimilé, qui a résidé de façon légale et ininterrompue en France pendant les 5 années précédentes, acquiert un droit au séjour permanent sur l'ensemble du territoire français.

A l'issue de cette période, il n'a plus besoin de justifier les conditions de son séjour (statut de travailleur ou non).

Franz
Titel: Re: RSA
Beitrag von: sapperlot am 29. November 2010, 12:40:48
Genau das ist der Punkt, deshalb kann man die ursprüngliche Frage ob nur Franzosen RSA bekommen könne nicht mit ja oder nein beantworten sondern allenfalls mit nein, aber...
So wie ich das verstehe hat man erst nach 5 Jahren Aufenthaltsdauer die vollen Rechte wie ein Franzose, vorher gibts Einschränkungen.
Yeap, hab ja auch nix anderes gesagt als daß man eben nix genaues sagen kann. Aber halt auch nicht, daß man sobald man die Arbeit verliert illegal ist. Wer Frankreich kennt, weiß daß es für jeden Pups eine Unmenge Verordnungen gibt, vieles sich im Wege steht und man sich nicht nur einseitig auf eine einzelnen Aspekt beschränken darf. Wer dort aber mal gearbeitet hat (oder eben als Grenzgänger) auch Beiträge ins Sozialsstem eingezahlt hat, hat nach französischem Recht ziemlich schnell auch irgendwelche Rechte. Und wenn er etwa irgendeine Beihilfe bekommt ist er ganz schnell über irgendwelchen Grenzen, daß wieder andere Sachen nicht zählen. Alles komplex und einfach nur auf Aufenthaltsrecht beschränken einfach zu kurz und die von dir genannten Texte sind auch einfach nur grob (Was ist wenn einer alle 6 Monate einen Minijob hat ;) )

Daß die Franzosen keine Einwanderung geradewegs in die Sozialsystem wollen ist auch klar und eine der Ausnahmen, bei denen sich wohl fast alle EU-Länder einig sind (und ist in D auch nicht anders). Gilt aber halt für alle die direkt kommen, um zu holen - bei allen die mal gearbeitet haben sieht das halt gleich anders aus und dann gibt es auch keine Unterschiede zwischen Franzosen und EU-Bürger. Warum sollte beide in die Sozialkassen einzahlen aber nur einer was bekommen. Also bekommt der D auch Hilfe. Und habe ehrlichgesagt noch von keinem Deutschen gehört der wegen Arbeitslosigkeit aus Frankreich ausgewiesen wurde.
Titel: Re: RSA
Beitrag von: Franz am 29. November 2010, 18:45:40
Hallo,
jetzt kapier ich erst inwieweit wir aneinander vorbeireden, selbstverständlich wird jemand der seine Arbeit verliert nicht illegal, der hat doch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, das ist noch mal was anderes als RSA.
Der Text zu "non-actif" bezieht sich doch und so meine ich das auch auf Leute die schon beim Eintritt nach Frankreich keiner Beschäftigung nachgehen, so soll eine Zuwanderung in die Sozialsysteme vermieden werden.


Franz
Titel: Re: RSA
Beitrag von: sapperlot am 30. November 2010, 09:26:41
Oh yeap, wenn es dir um die direkt Einwanderung in die Sozialsysteme geht sind wir ja absolut einer Meinung und haben wirklich gepflegt aneinander vorbeigeredet. Stimmt, daß die Franzosen wie alle anderen Länder auch keine Zuwanderung direkt in die Sozialsystem wollen - und EU-Bürger nicht gleich Franzose ist - zu Recht wie ich finde.
Wenn einer erst mal da ist und irgendwie die Arbeit verliert siehts dann anders aus und glaube kaum, daß der dann nach 6 Monaten eine Ausweisung aus F erfolgt - wie es eigentlich nach Aufenthaltsrecht sein müßte..aber da spielen dann auch wieder andere Gestze mit rein. Aber das ist dann ne andere Frage

Auf der anderen Seite, warum sollte einer ausgerechnet aus D nach F auswandern, wenn HartzIV etc. höher ist als das was er in F bekommen könnte?


 
Titel: Re: RSA
Beitrag von: laura am 30. November 2010, 23:39:32
wenn ich jetzt RSA beantrage als kombilohn muss ich dann auf der suche sein nach arbeit (und bei der pole emploi eingeschrieben)?
Titel: Re: RSA
Beitrag von: sapperlot am 01. Dezember 2010, 08:56:30
wenn ich jetzt RSA beantrage als kombilohn muss ich dann auf der suche sein nach arbeit (und bei der pole emploi eingeschrieben)?
Naja Kombilohn setzt doch irgendwie schon vom Prinzip voraus, erst mal einen Lohn (sprich Arbeit) zu haben? So ganz grundsätzlich oder nicht?

Ansonsten ist die Frage, ob es in F überhaupt sowas Aufstockung auf RSA haben, weil normalerweise der SMIC gilt.
Titel: Re: RSA
Beitrag von: laura am 01. Dezember 2010, 23:15:31
ja ich arbeite aber in D und verdien weniger als der SMIC ist :-(