Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Tina.! am 25. Februar 2014, 10:40:09

Titel: Rentenzahlung
Beitrag von: Tina.! am 25. Februar 2014, 10:40:09
Hallo zusammen,

ich möchte gerne eine Rentenversicherung abschließen und liebäugle im Moment mit der Riester Rente in Deutschland.
Was sagt ihr dazu? Hat jemand alternativ etwas in Frankreich abgeschlossen, bei dem man mehr Zulagen bekommt?

Das Thema ist aktuell noch Neuland, danke für eure HIlfe :-)

vIele Grüße!!!
Titel: Re: Rentenzahlung
Beitrag von: Julia1983 am 09. Mai 2014, 10:23:08
Ich kenne leider keine ähnlichen Versicherungsprodukte, die sich mit der Riester- oder Rüruprente gleichen.

Leider kann man die Riesterrente nicht in Frankreich beziehen. Denn bei den Zahlungen muss nachgewiesen werden, dass die AN in Deutschland tätig ist. (LINK durch Moderator entfernt wegen Verdacht der verdeckten Werbung)
Man könnte jetzt überlegen ob man Pendler wird....doch wenn wir mal ehrlich sind ....macht das keinen Sinn.
In Frankreich kann die Vorsorge auch steuerlich berücksichtigt werden, doch vom Staat gib es keinen Zuschuss. Mann kann auch im Forum erfahren, dass einige französische Versicherer für Ausländer teurere Tarife verlangen....
Titel: Re: Rentenzahlung
Beitrag von: Bingo am 10. Mai 2014, 19:26:16
Mein Riestervertrag läuft seit Dezember '10 mit Wohnsitz in F!
Titel: Re: Rentenzahlung
Beitrag von: pifolog am 11. Mai 2014, 01:15:13
Mein Riestervertrag läuft seit Dezember '10 mit Wohnsitz in F!

Ja du hast Recht, das geht.
 
Allerdings kann man als Grenzgänger bei Rester nichts steuerlich absetzen.
Und, eventuelle staatliche Zulagen werden schon mal durch unverschämt hohe und zudem intransparente Gebühren von Seiten der Anbieter in D wieder aufgefressen.
Bei Rentenbezug ist die Riester-Rente als Einkommen immer zu versteuern, egal ob Wohnsitz D oder F. In F sind zusätzlich noch Sozialabgaben zu zahlen.

Die französische Variante der zusätzlichen Altersvorsorge (PERP) gewährt dem Grenzgänger eine steuerliche Begünstigung beim Ansparen, doch im Bezugsfall ist diese Rente auch steuer- und abgabenpflichtig. Die Gebühren der F-Anbieter sind generell niedriger und per Gesetz jährlich transparent zu machen und dem Sparer mitzuteilen.
Wenn ich als Grenzgänger zwischen Riester und PERP als kapitalgedeckte Versicherungen zu wählen habe, nehme ich die französische Variante, die mir nicht so stark nach Mogelpackung riecht.