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Autor Thema: Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft  (Gelesen 5297 mal)

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Offline +Hägar+

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hallo,
ich habe evtl. vor die franz. staatsbürgerschaft zu beantragen. wie ist das mit dem rentenalter, wenn man in deutschland im öffentlichen dienst / freien wirtschaft arbeitet? gilt dann das deutsche rentenalter (65 bzw. 67) oder das französische (60 J.)?
jetzt bin ich mal gespannt....lg blue
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Offline Dieter12

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Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft
« Antwort #1 am: 09. Mai 2007, 16:19:54 »
Hi Blueocean,

Wenn Du als im öffentlichen Dienst Beschäftigte die f Staatsbürgerschaft annehmen willst, wirst Du dazu sicherlich die Erlaubnis erhalten, aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben. Und ich denke, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft dann wieder die d vorgeht, wie es bei der Besteuerung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit doppelter Staatsbürgerschaft auch der Fall ist.
Ich weiss allerdings nicht (und möchte es gerne wissen), wenn man bereits in Rente/Pension ist und dann die f  Staatsbürgerschaft annehmen will, ob man dann die d Staatsbürgerschaft abgeben darf.
Für dein Renteneintrittsalter, das glaube ich in jedem Fall vom Beschäftigungsland abhängt, bringt dir das dann aber keinen Vorteil, aber wenigstens eine Versteuerung der Rente/Pension dann in F.

Gruss, Dieter

mausespeck007

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Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft
« Antwort #2 am: 09. Mai 2007, 22:54:42 »
Zitat von: Dieter12
Hi Blueocean,

Wenn Du als im öffentlichen Dienst Beschäftigte die f Staatsbürgerschaft annehmen willst, wirst Du dazu sicherlich die Erlaubnis erhalten, aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben. Und ich denke, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft dann wieder die d vorgeht, wie es bei der Besteuerung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit doppelter Staatsbürgerschaft auch der Fall ist.
Ich weiss allerdings nicht (und möchte es gerne wissen), wenn man bereits in Rente/Pension ist und dann die f  Staatsbürgerschaft annehmen will, ob man dann die d Staatsbürgerschaft abgeben darf.
Für dein Renteneintrittsalter, das glaube ich in jedem Fall vom Beschäftigungsland abhängt, bringt dir das dann aber keinen Vorteil, aber wenigstens eine Versteuerung der Rente/Pension dann in F.

Gruss, Dieter
Hallo Dieter,

ist die Doppelstaatsbürgerschaft F/D mit 2 Pässen möglich? Erlischt nicht automatisch wenn ich die französische Staatsbürgerschaft annehme die Deutsche.

Gruß
Markus

Offline +Hägar+

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Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft
« Antwort #3 am: 10. Mai 2007, 08:20:45 »
Zitat von: Dieter12
Hi Blueocean,

....., aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben.

Gruss, Dieter
hallo dieter,
warum muss ich die deutsche stb. behalten ?  eine reicht doch. eine bekannte, die auch hier an der uni arbeitet und seit 10 jahren in f wohnt, hat die franz. staatsbürgerschaft seit 3 monaten und sie hat die deutsche nicht mehr. man kann sich das doch aussuchen, ob eine oder beide.
lg blue
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Offline Dieter12

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Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft
« Antwort #4 am: 10. Mai 2007, 17:13:42 »
Hi Blueocean,

Für Beamte gilt, dass man beantragen muss, ob man die d Staatbürgerschaft abgeben darf, was in der Regel wohl abgelehnt wird. Ob das für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienst auch so gilt, weiss ich nicht.

Gruss, Dieter

P.S.: Habe gerade nochmals gegooglt und unter dem Stichwort "deutsche Staatsbürgerschaft abgeben" den folgenden Link gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Deutsche-Staatsb%C3%BCrgerschaft-abgeben__f8269.html
Danach sollte es auch für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten.