Hallo G2122,
ein wenig mehr Information wäre nicht schlecht.
Ich mutmaße mal, dass deine Schwiegermutter Grenzgängerin war oder ist und 38 Jahre in D gearbeitet hat und jetzt arbeitslos ist.
Für das beziehen von ALG muß sie sich in F arbeitslos melden.
Das mit den Rentenbezugsjahren, die du angeführt hast stimmt so nicht ganz. (Man möge mich verbessern)
Da ich nicht weiß, wie alt deine Schwiegermutter ist...mutmaßen:
Sollte sie 63 Jahre alt sein. so kann sie Altersruhegeld mit Abschlägen (0,3% / Monat) erhalten.
"Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Versicherte, die vor 1949 geboren worden, können abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen."Weitere Information darüber findest du:
http://www.bmas.de/portal/36860/2009__09__01__altersrenten.htmlDas sollte vorerst reichen
Gruß
der Saarbrücker