Grenzgaenger Forum

Autor Thema: rente in F  (Gelesen 3989 mal)

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Offline cogee

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rente in F
« am: 01. November 2009, 13:04:56 »
hi leutz,
folgender fall: meine stiefmutter hat 38 jahre in D gearbeitet,jetzt ist sie seit diesem monat arbeitslos. in F ist es ja so dass man nach 40 jahren arbeit die volle rente erhält, in D erst mit 65. sie ist französin hat ja ber in D geschafft,weiss jemand von euch welche regelungen welches landes jetzt maßgeben sind?

Offline Saarbrücker

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Re: rente in F
« Antwort #1 am: 01. November 2009, 17:23:19 »
Hallo G2122,
ein wenig mehr Information wäre nicht schlecht.
Ich mutmaße mal, dass deine Schwiegermutter Grenzgängerin war oder ist und 38 Jahre in D gearbeitet hat und jetzt arbeitslos ist.
Für das beziehen von ALG muß sie sich in F arbeitslos melden.
Das mit den Rentenbezugsjahren, die du angeführt hast stimmt so nicht ganz. (Man möge mich verbessern)
Da ich nicht weiß, wie alt deine Schwiegermutter ist...mutmaßen:
Sollte sie 63 Jahre alt sein. so kann sie Altersruhegeld mit Abschlägen (0,3% / Monat) erhalten.
"Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Versicherte, die vor 1949 geboren worden, können abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen."
Weitere Information darüber findest du:http://www.bmas.de/portal/36860/2009__09__01__altersrenten.html
Das sollte vorerst reichen

Gruß
der Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: rente in F
« Antwort #2 am: 01. November 2009, 18:16:11 »
Upps,
jetzt habe ich selber mal in dem Link gelesen und festgestellt,dass für Frauen
andere Regeln für den Bezug von Altersruhegeld gelten, als für das männliche Geschlecht.
Sorry...

der Saarbrücker

Offline cogee

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Re: rente in F
« Antwort #3 am: 02. November 2009, 10:50:24 »
ja sie ist grenzgängerin und 53 jahre alt...das mit dem alg in F wissen wir nur wie sich das mit der rente verhält nicht...

Offline Saarbrücker

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Re: rente in F
« Antwort #4 am: 02. November 2009, 15:14:51 »
Hallo g2122,
auf der Seite von BMAS steht weiter unten:
Altersrente für Frauen

Anspruch auf Altersrente für Frauen haben vor dem 1. Januar 1952 geborene weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre an Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Für Versicherte, die nach 1951 geboren worden, gibt es diese Altersgrenze nicht mehr.
:mad:

gruß
de Saarbrigger