Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: saphir99 am 10. März 2010, 11:45:59
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Hallo Ihr Lieben,
am Sonntag finden ja Regionalwahlen im Elsaß statt. Dürfen wir als Grenzgänger mit deutscher Staatsbürgerschaft auch wählen?
Danke für die Info
LG
Michael
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Hallo Ihr Lieben,
am Sonntag finden ja Regionalwahlen im Elsaß statt. Dürfen wir als Grenzgänger mit deutscher Staatsbürgerschaft auch wählen?
Danke für die Info
LG
Michael
Nach meinem Kenntnisstand nicht, nur bei Komunalwahlen (Maire),
und dies auch dann nur, wenn man sich im Vorjahr bis zum Stichtag in die Wählerliste eingetragen hat (wie es die Franzosen auch tun müssen).
Vielleicht weiß ja jemand genaueres?
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Hallo,
das ist auch mein Kenntnisstandsoweit - nur bei der Europawahl und beim Gemeinderat .
Gruß Ralph
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in D dürfen ja bei Bundes- und Landatgswahlen auch nur Deutsche wählen. Wie es dort bei Kommunalwahlen ist weiss ich nicht...denke da ist es in F nicht anders
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Herzlichen Dank für die Aufklärung
LG
Michael
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Re: Regionalwahlen am Sonntag- wir dürfen wählen
Nadine,
du kennst aber schon den Unterschied Regionalwahl / Kommunalwahl? :zwinkern: :winkerwinker:
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sry...lol.. klassischer fall von frühmorgentlicher übermotivation..lol
lg :doppeld: =D
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Hallo,
also das französische Wikipedia sagt:
(unter: http://fr.wikipedia.org/wiki/%C3%89lections_r%C3%A9gionales_en_France )
Électeurs
Le scrutin régional est ouvert à tous les électeurs des scrutins nationaux, c'est-à-dire à toute personne :
* Âgée de 18 ans ou plus
* De nationalité française
* Qui jouit de ses droits civils et politiques
* Inscrite sur les listes électorales.
Daher gehe ich davon aus, dass Einwohner ohne frz. Staatsbürgerschaft nicht wählen dürfen
Gruß Mathis
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@nadine LOL yeap, hilft nur später aufstehen! Viel Grüße :winkerwinker:
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Also: Als EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich besteht aktives und passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl und der Europawahl (das aktive Wahlrecht der Europawahl kann entweder im Wohnsitzland (Frankreich) oder im Heimatland (bei uns Deutschland ) ausgeübt werden. Es muss die einalige Eintragung ins das Wählerregister (bei der Mairie) erfolgen. Dann bekommt man eine immer gültige Wählerkarte (Carte electorale). Eine Wahlbenachrtichtigung wie in Deutschland gibt es nicht. Bei den Regional- und Kantonalwahlen, den Parlaments- und den Präsidentenwahlen in Frankreich kann man NICHT teilnehmen.
Für den in Deutschland lebenden EU-Bürger gilt das gleiche - bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl kann er oder sie NICHT teilnehmen.