Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: saphir99 am 10. März 2010, 11:45:59

Titel: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: saphir99 am 10. März 2010, 11:45:59
Hallo Ihr Lieben,

am Sonntag finden ja Regionalwahlen im Elsaß statt. Dürfen wir als Grenzgänger mit deutscher Staatsbürgerschaft auch wählen?

Danke für die Info

LG
Michael
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: ~Pero~ am 10. März 2010, 12:29:07
Hallo Ihr Lieben,

am Sonntag finden ja Regionalwahlen im Elsaß statt. Dürfen wir als Grenzgänger mit deutscher Staatsbürgerschaft auch wählen?

Danke für die Info

LG
Michael

Nach meinem Kenntnisstand nicht, nur bei Komunalwahlen (Maire),
und dies auch dann nur, wenn man sich im Vorjahr bis zum Stichtag in die Wählerliste eingetragen hat (wie es die Franzosen auch tun müssen).

Vielleicht weiß ja jemand genaueres?
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: Ralph am 10. März 2010, 12:31:12
Hallo,

das ist auch mein Kenntnisstandsoweit - nur bei der Europawahl und beim Gemeinderat .

Gruß Ralph
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: cogee am 10. März 2010, 13:16:36
in D dürfen ja bei Bundes- und Landatgswahlen auch nur Deutsche wählen. Wie es dort bei Kommunalwahlen ist weiss ich nicht...denke da ist es in F nicht anders
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: saphir99 am 10. März 2010, 13:40:33
Herzlichen Dank für die Aufklärung

LG
Michael
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: sapperlot am 11. März 2010, 08:45:31
Re: Regionalwahlen am Sonntag- wir dürfen wählen

Nadine,

du kennst aber schon den Unterschied Regionalwahl / Kommunalwahl?  :zwinkern: :winkerwinker:

Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: Nadine am 11. März 2010, 09:02:34
sry...lol.. klassischer fall von frühmorgentlicher übermotivation..lol

lg  :doppeld:  =D
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: Mathis am 11. März 2010, 09:04:33
Hallo,

also das französische Wikipedia sagt:

(unter: http://fr.wikipedia.org/wiki/%C3%89lections_r%C3%A9gionales_en_France )

Zitat

Électeurs

Le scrutin régional est ouvert à tous les électeurs des scrutins nationaux, c'est-à-dire à toute personne :

    * Âgée de 18 ans ou plus
    * De nationalité française
    * Qui jouit de ses droits civils et politiques
    * Inscrite sur les listes électorales.


Daher gehe ich davon aus, dass Einwohner ohne frz. Staatsbürgerschaft nicht wählen dürfen

Gruß Mathis
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: sapperlot am 11. März 2010, 09:45:17

@nadine LOL yeap, hilft nur später aufstehen! Viel Grüße   :winkerwinker:
Titel: Re: Regionalwahlen am Sonntag
Beitrag von: rarad003 am 12. März 2010, 18:27:42
Also: Als EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich besteht aktives und passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl und der Europawahl (das aktive Wahlrecht der Europawahl kann entweder im Wohnsitzland (Frankreich) oder im Heimatland (bei uns Deutschland ) ausgeübt werden. Es muss die einalige Eintragung ins das Wählerregister (bei der Mairie) erfolgen. Dann bekommt man eine immer gültige Wählerkarte  (Carte electorale). Eine Wahlbenachrtichtigung wie in Deutschland gibt es nicht. Bei den Regional- und Kantonalwahlen, den Parlaments- und den Präsidentenwahlen  in Frankreich kann man NICHT teilnehmen.

Für den in Deutschland lebenden EU-Bürger gilt das gleiche - bei der Bundestagswahl und  der Landtagswahl kann er oder sie NICHT teilnehmen.