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Autor Thema: Rechtstreit mit Norauto < wie weit kann ich gehen ? <  (Gelesen 6845 mal)

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Offline theo

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Hallo !

Vielleicht hat hier schon jemand ne ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir Rat geben.

Im Juli 2012 ließ ich mir an meinem Peugeot 307 HDI den Zahnriemen bei Norauto wechseln.
Im August 2012 hörte ich nach dem Starten des Motors ein helles Geräusch, so wie wenn man ein kleines Loch im Auspuff hat.
Ich bin dann zu Arbeit und nach der Arbeit gab es dann auf dem Nachhauseweg beim Beschleunigen von 30 auf 50 KM/H einen Knall und der Motor lief nur noch auf drei Zylindern.
Ebenso vibrierte dieser stark.
Ich bin am nächsten Tag zu Peugeot und als ich dem Werkstattmeister berichtete dass erst der Zahnriemen von Norauto gewechselt wurde sagte er ich soll dorthin gehen und reklamieren.
Ich bin danach zu Norauto und liess das Auto dort.
Nachmittags rief der Mechaniker an und meinte dass in der unteren Riemenscheibe Spiel in der Nut sei wo der Keil drin sitzt.
Nachdem dieses gewechselt war lief der Motor schon ruhiger, aber das Problem war nicht behoben.
Ich bin wieder zu Peugeot und habe dem Werkstattmeister alles Berichtet.
Die haben dann festgestellt, dass auf einem Zylinder keine Kompression mehr ist.
Vermutlich wäre ein Loch im Kolben. ( übergesprungener Zahnriemen )
Ich habe danach meine Versicherung angerufen und aufgrund deren anraten einen Brief an Norauto geschrieben.
Die haben geantwortet wenn es so wäre würden Sie für den Schaden aufkommen.
Wenn nicht müsste ich deren Gutachter zahlen.
Es kam dann später zu einem treffen bei Peugeot.
Norauto hat Ihren Gutachter, so wie den Gutachter des Herstellers des Zahnriemens und der Wasserpumpe geschickt.
Da der Zahnriemen wieder richtig sass ( War ja inzwischen bei Norauto ) hat Der Chef von Norauto gesagt,
dass er die Beschädigungen am Kolben oder des Ventils sehen möchte. (  Zylinderkopf demontage 500 Eur )
Nach dem der Zylinderkopf demontiert wurde hat sich herausgestellt dass 2 Kipphebel gebrochen waren.
Ich habe gelesen, dass das seit einigen Jahren eine eingebaute Sollbruchstelle ist um größere Schäden zu vermeiden.( defekte Kolben o. krumme Ventile )
Da Norauto auf das Schreiben meines Gutachters nicht reagierte bin ich dann zum Anwalt.
Vor Gericht hat dann der Richter gemeint, dass Aussage gegen Aussage stehen würde und um die Sache zu klären einen Gerichtsgutachter bestimmt.
Nachdem der Gerichtsgutachter ebenfalls der Meinung war dass der Zahnriemen aufgrund mangelhafter Spannung
übergesprungen sei hat unsere Anwältin einen Brief mit der Schadenssumme an Norauto geschrieben.
Da dieser nicht beantwortet wurde hat unsere Anwältin erneut das Gericht angeschrieben.
Das Auto kostet seit März 2013 jeden Tag 13,30 Euro Standgebüren welche an Peugeot gezahlt werden müssen.
Der Gerichtsgutachter hat ebenfalls in sein Gutachten geschrieben dass uns pro Tag Ausfall 22 Euro zusteht.
Die Streitsumme belief sich im Februar 2014 auf ca. 22000 Euro.


Ist die Ignoranz von Norauto Taktik um uns weich zu Kochen ?
Kann mir jemand nen Rat geben ?



« Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 18:07:59 von theo »

Offline Eliott

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Re: Rechtstreit mit Norauto < wie weit kann ich gehen ? <
« Antwort #1 am: 22. Mai 2014, 18:15:13 »
Mmmh hört sich net so gut an, Anwälte in Frankreich sind sehr teuer, da kann deren Honorar schnell mal über den Preis eines neuen Motors hinausgehen. Glaubst du wirklich dass Norauto, selbst bei eindeutigem Gutachten zahlen wird?
Ich müsste mich in den Franzosen arg täuschen, wenn die das so ohne weiteres bezahlen.
Du bist nicht in Deutschland, dort wäre das was anderes!
Natürlich wollen die dich weichkochen, so sind die Franzosen.

Ich würde mir einen gebrauchten Austauschmotor suchen und den von jemanden der eine Ahnung hat reinschrauben lassen oder selbst machen.

Mensch, warum bist du denn zu Norauto gegangen, das weiß man doch, das die freien Werkstätten nichts taugen.
Kann ich absolut nicht verstehen.

« Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 19:49:57 von Eliott »

Offline theo

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Re: Rechtstreit mit Norauto < wie weit kann ich gehen ? <
« Antwort #2 am: 23. Mai 2014, 10:23:25 »
Danke Eliott !


Bisher hat die Versicherung die Anwaltskosten übernommen.
Und die hälfte der Streitsumme sind Anwaltskosten, Standgebühren, Gutachterkosten so wie das Zerlegen des Motors.
Es ist nicht so einfach wie Du es hier meinst mit einem Austauschmotor, erst recht nicht nach eineinhalb Jahren.
Und wie ich schon geschrieben habe, hat der Gerichtsgutachter welcher vom Richter bestimmt wurde in seinem Gutachten geschrieben dass es in der Verantwortung von Norauto liegt.
Und ob das die Taktik in Deutschland anders ist, mit dem hinhalten wage ich zu bezweifeln.
Die Frage für mich ist, was der Richter jetzt entscheidet.
Ebenso wenn Norauto zum Zahlen verurteilt würde, was es für Möglichkeiten für die gibt sich davor zu drücken.





« Letzte Änderung: 23. Mai 2014, 10:50:57 von theo »

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Re: Rechtstreit mit Norauto < wie weit kann ich gehen ? <
« Antwort #3 am: 16. Juni 2015, 17:13:10 »
Hallo !

Das Gericht hat entschieden, dass die Werkstatt aufgrund mehrer Fehler verantwortlich ist und unsere Kosten tragen muss.
Unsere Anwältin hat uns das Urteil geschickt und uns geschrieben, dass die Werkstatt  innerhalb 15 Tage  nachdem Sie dem Gegenanwalt die " Rechnung " gesendet hat Zahlen muss.
Diese Frist ist am 20.06.15 abgelaufen.
Wenn nicht gibt Sie die Sache einem Hussier weiter.

Leider sehe ich nirgendwo ob das Urteil rechtskräftig ist oder ob Revision eingelegt werden kann.