Hallo zusammen,
vorhin kam ein Nachbar vorbei und teilte mit, daß wir in der Strasse (und in den Gärten) Ratten hätten.
Ich selbst habe noch keine bei uns gesehen, aber die Nachbarschaft scheint schon fleissig Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Auf der Mairie bekäme ich kostenlos Rattengift, das ich mir besorgen und auslegen soll...
Nun zu meiner Frage: Ist es in F. erlaubt, einfach so das Gift auszulegen?
Ich sehe das als sehr gefährlich an, als Hunde- und Katzenbesitzerin.
Ich weiss, daß es in D. strenge Auflagen zum Auslegen dieser Gifte gibt, daher interessiert es mich, ob das in F. auch so ist.
Klar, wo kein Kläger, da kein Richter...(fast) jeder macht ja auf seinem Grund und Boden, was er will...
Es gibt Alternativen zu Rattengift...nur sind die nicht so schön kostenlos, wie das Gift, das man von der Gemeinde geschenkt bekommt.
Daher werden diese sicherlich nicht in den umliegenden Gärten zum Einsatz kommen.

Danke im Voraus.