Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Stini am 01. Dezember 2010, 07:14:03
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wer bei der Ausstellung einer Bevollmächtigung der "mandat" und wer der "mandataire" ist?
Danke!!!
Gruß
Stini
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Warum schaust du nicht einfach in ein Wörterbuch?
bzw. http://dict.leo.org/frde?lang=de&lp=frde
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wie nett - danke, aber auf diese Idee bin ich auch schon gekommen; trotzdem war es mir nicht ganz klar und ich hatte gehofft, es gäbe vielleicht jemand, der es genau weiß...
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aus www.leo.org:
mandataire m./f. = der Beauftragte (ein Beauftragter) | die Beauftragte
mandat = Mandat / Anweisung
was bitte willst du genauer wissen? (oder ist ungenau?)
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ist okay, es ist eigentlich klar...trotzdem war ich mir unsicher (soll schon mal vorkommen) und ich hoffte, dass vielleicht jemand mal eine solche procuration erteilt hat und es mir genau sagen kann...
Aber hat sich eh alles erledigt; mein neues Auto ist angemeldet...und ich hatte auch "oh Wunder" alles richtig ausgefüllt und auch sonst alles wunderbar verstanden, da die madames et messieurs auf den jeweiligen Ämtern sehr nett waren...