Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Nachbarschaftsrechts (max Höhe Thuja Hecke)  (Gelesen 2514 mal)

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Offline georges

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Nachbarschaftsrechts (max Höhe Thuja Hecke)
« am: 13. Mai 2019, 18:31:40 »
Hallo zusammen
eigentlich kenne ich solche Nachbarschafts "Unstimmigkeiten" nur vom Hörensagen
und hätte mir vor 5 Jahren beim Haus Kauf nicht im Traum daran gedacht dass ich jemals in Mitte solch einer unnötigen Diskussion geraten könnte.

Nun ja was soll ich sagen , nun ist es doch soweit gekommen (unglaublich !!!!)

Zu den Fakten :
Ich hatte mein Haus vor 5 Jahren gekauft mit der Prämisse , ausreichend Sichtschutz zum Nachbar
Dem war und ist auch noch so,  dank eine ca. 2,5 bis 4 Meter hohe Thuja Hecke (Gartenenfahrt mit Gefälle)
Mit dem Nachbarn hatte ich bis vor einem Monat ein sehr gutes Verhältnis.
Jeder hatte seine Privatsphäre und Sichtschutz dank der Thuja Hecke.

Nun hatte ich im Gespräch erfahren , dass er sein Haus vermieten will und daher darauf besteht dass ich die Hecke auf 1,90 Meter runter schneiden soll. Dies wäre hier in Frankreich so Vorschrift und wenn ich mich daran nicht halte dann würde er gegen mich klagen. Ich verstehe nun wirklich die Welt nicht mehr . Die Hecke ist 65 Jahre alt (zum Glück hatte ich noch Photos vom Vorbesitzer) und jetzt soll ich diese wirklich auf 1,90 runter kürzen ?????
Das war die letzten 5 Jahre auch nie ein Thema gewesen

Hat von euch jemand Erfahrung in solchen Streitigkeiten in der Region um Forbach , oder Adressen an die ich mich wenden kann

Vielen Dank im Voraus
Georges

Offline Dragonvamp

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Re: Nachbarschaftsrechts (max Höhe Thuja Hecke)
« Antwort #1 am: 13. Mai 2019, 22:28:06 »
Hallo,

Mein Nachbar erzählte mir mal, dass die Mieter nebenan auch ursprünglich mal 4 Meter hohe Tujas hatte.
Auf Grund dessen, dass diese aber nicht ordentlich gepflegt wurden, war er dann mal beim Bürgermeister um nachzufragen, was er tun kann. Dort wurde ihm dann mitgeteilt, dass diese maximal 2 Meter hoch sein dürften.

Mehr weiß ich darüber nicht. Das ist nur etwas, was mir zufällig erzählt wurde.

Grüße

Offline georges

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Re: Nachbarschaftsrechts (max Höhe Thuja Hecke)
« Antwort #2 am: 01. Juni 2019, 09:56:48 »
Hallo,

Mein Nachbar erzählte mir mal, dass die Mieter nebenan auch ursprünglich mal 4 Meter hohe Tujas hatte.
Auf Grund dessen, dass diese aber nicht ordentlich gepflegt wurden, war er dann mal beim Bürgermeister um nachzufragen, was er tun kann. Dort wurde ihm dann mitgeteilt, dass diese maximal 2 Meter hoch sein dürften.

Mehr weiß ich darüber nicht. Das ist nur etwas, was mir zufällig erzählt wurde.

Grüße
Hallo,

Mein Nachbar erzählte mir mal, dass die Mieter nebenan auch ursprünglich mal 4 Meter hohe Tujas hatte.
Auf Grund dessen, dass diese aber nicht ordentlich gepflegt wurden, war er dann mal beim Bürgermeister um nachzufragen, was er tun kann. Dort wurde ihm dann mitgeteilt, dass diese maximal 2 Meter hoch sein dürften.

Mehr weiß ich darüber nicht. Das ist nur etwas, was mir zufällig erzählt wurde.

Grüße

Vielen Dank für die Antwort

Offline VolkerFR

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Re: Nachbarschaftsrechts (max Höhe Thuja Hecke)
« Antwort #3 am: 07. Juni 2019, 20:14:02 »
Hallo,
also in der Regel ist es tatsächlich gesetzlich genau geregelt. Allerdings ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grundsätzlich ist die Regelung jedoch so, dass wenn die Pflanzen näher als 2 Meter zur Grenze stehen, dürfen sie nicht höher als 2 Meter sein. Stehen sie weiter als 2 Meter weg, dann dürfen sie höher sein. Hier wird es dann aber etwas kompliziert denn es kommt dann auch darauf an ob sie viel Licht wegnehmen oder direkt ein Gebäude da steht. Wenn man hier dann genaues wissen möchte, sollte man sich an die zuständige Mairie wenden. Dort sind die korrekten Vorschriften niedergelegt.

Wenn jedoch die Pflanzen wie geschrieben innerhalb 2 Meter zur Grenze stehen hat man keine Chancen. Mir erging es auch so. Und meine Thuja waren schon älter - aber sie stehen weder unter Naturschutz noch steht irgendwo geschrieben dass man sie nicht mehr kürzen darf auch wenn sie schon älter sind.

Viele Grüße
Volker

Offline FJRBernie

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Re: Nachbarschaftsrechts (max Höhe Thuja Hecke)
« Antwort #4 am: 21. September 2019, 09:16:17 »
Hab auf unserer Marie gehört...Nachbar ist der Bürgermeister... dass es wohl eine Regelung dazu gibt. Hier auf dem Dorf werden bisher „Anschwärtzer“ zum „Teufel“ geschickt sagte er mir...d.h. Wird nicht weiter verfolgt von Gemeinde
Grüße
Bernhard