Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mehrwertsteuer / TVA  (Gelesen 5874 mal)

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Offline WolfS

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Mehrwertsteuer / TVA
« am: 12. Juli 2010, 15:04:39 »
Ich habe ein altes Haus; für Reparaturen/Handwerkerrechnungen gilt statt der sonst üblichen 19,6% hier der verminderte Steuersatz von 5,5%.
Nun hat ein Handwerker aus Versehen, aus Unwissenheit, mit Absicht - ich weiß es nicht, eine Rechnung mit 19,6% TVA geschrieben und meine Frau hat bezahlt, ohne zu prüfen. Meine Reklamation bzw Bitte, die Rechnung neu zu schreiben und die Differenz zurück zu zahlen - zweimal schriftlich, einmal persönlich - sind erfolglos.
Hat jemand ähnliches schon mal erlebt ? An wen wende ich mich, um zu meinem Recht (Geld) zu kommen ? Danke für hilfreiche Tips !

Offline moni

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #1 am: 12. Juli 2010, 21:16:58 »
Hallo WolfS,

Bist Du sicher, dass dem Handwerker ein Fehler unterlaufen ist? Wir haben auch ein altes Haus (Bj ca 1830) und uns wurde gesagt, dass nur Arbeiten, die zur Energieeinsparung dienen, also z.B. neue Heizung, neuer Kamin, Isolierung mit dem niedrigeren Steuersatz bedacht werden, nicht aber andere Reparaturen.

Ciao
Moni

Offline WolfS

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #2 am: 13. Juli 2010, 09:20:36 »
Hallo moni,
ja, da bin ich mir schon sicher. Ich habe immer nur 5,5 % TVA bezahlt - egal ob Parkettverlegung, Rolladenreparatur oder Dachreparatur. Und im aktuellen Fall handelt es sich um Arbeiten an der Heizung
Gruß
WolfS

Jetzt hast du mich unsicher gemacht. Ich habe mal gegoogelt:
Der Umsatzsteuersatz beträgt in Frankreich 19,6%, der ermäßigte Satz 2,1% bzw. 5,5%. Bei Arbeiten an Wohnräumen gilt der ermäßigte Steuersatz von 5,5%, allerdings nur, wenn die Gebäude vor mehr als zwei Jahren fertig gestellt wurden und es sich um Renovierungsarbeiten handelt. Bestimmte Gegenstände sind jedoch davon ausgenommen. Arzneimittel werden in Frankreich mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,1% versteuert. Die Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet: Taxe sur la valeur ajoutée (TVA).
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 09:27:28 von WolfS »

Offline Ralph

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #3 am: 13. Juli 2010, 09:54:27 »
Hallo,

also ich kenne das auch nicht Anders als 5,5 %. Nur kann ich Dir leider nicht weiterhelfen wo Du Dein Geld wieder herbekommst. Auch in D müßest Du zum Unternehmer gehen. Das Finanzamt hilft Dir da auch nicht weiter - habe ich leider auch schon mal in Erfahrung bringen müssen.

Wie es in F ist weiß ich nicht.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline grenzgängerin

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #4 am: 13. Juli 2010, 11:59:36 »
Hallo WolfS,
zum Ersten kannst du mal bei der Europäischen Verbraucher Zentrale nachfragen:
http://www.eu-verbraucher.de/de/kontakt/.
Dann gibt es die Möglichkeit einen Berater (kostenlos) aufzusuchen, müßtest du auf der Mairie mal nachfragen. In Forbach gibt es so ne Stelle, in anderen Orten bestimmt auch.
meint die grenzgängerin

Offline spirou

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #5 am: 13. Juli 2010, 12:48:40 »
Hallo,
du sagst, du wärst schon bei dem Handwerker gewesen.Was hat er denn geantwortet? Streitet er ab oder sieht er seinen Irrtum ein und verspricht zu zahlen, tut es nur nicht?Bei letzterem Fall einfach nochmal schreiben, eine Frist setzen und gleich mit dem Gerichtsvollzieher drohen. Wenn Frist verstrichen ist sofort GV beauftragen,  hinschicken Geld abholen lassen. Gebühr vom GV geht zu seinen Lasten.Beim ersten Fall sieht es natürlich etwas komplizierter aus. Wie Ihr ja schon herausgefunden habt gibt es Arbeiten die nicht den 5,5% unterliegen, das muß erstmal geklärt werden. Dann gibt es z.B. micro-entreprises die gar keine TVA abführen. Hier kann es natürlich auch keine 5,5% geben.Wenn Du aber sicher bist, geh zum Anwalt und lass den einen Brief schreiben. Kostet meiner Erfahrung nach 40-60€. Das wirkt immer, auf jeden Fall muß der Handwerker sich kümmern und schriftlich reagieren. Kommt natürlich darauf an ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Geht es da um 50 oder um 1500? Aber das wirst Du ja schon selber wissen.

Offline sapperlot

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #6 am: 13. Juli 2010, 13:31:52 »
spirou, mal langsam mit den Pferden! Also kenne das nur als Kann Vorschrift - sprich KANN der Unternehmer mit dem Kunden den erniedrigten Steuersatz in Rechnung stellen, wenn die Bude/Gerätschaft über 2 Jahre alt ist. Aber das muß der Kunde eben mit dem Handwerker (vorab) ausmachen. Hat er das nicht getan und auch keine korrekte Attestation vorgelegt, wovon ich hier einfach mal ausgehe, dann hat der Handwerker selbstverständlich und korrekterweise 19,6% TVA in Rechnung zu stellen.
Hier Gerichtsvollzieher, Anwalt und Anwaltsschreiben mit Fristsetzungen zu empfehlen = ist ein echtes Rezept für 'ne richtig fette Bauchlandung hinlegen, mal ganz abgesehen von den Kosten.

Im Zweifel hält der Handwerker seinen Kopf hin, wenn er nur 5,5%tva nimmt und das Finanzamt aus welchen Gründen das nachher nicht akzeptiert, weil er beispielsweise keine schriftliche Bestätigung vorliegen hat oder wider besseren Wissens jüngere Sachen als älter ausgibt. Bleibt nur das eben halt vorher auszumachen.

Abgesehen davon ist das nicht so einfach mit den 5,5% und gilt auch nicht für alles, sondern gibt einige Einschränkungen bei Sanitärinstallationen,Aufzüge,Klimaanlagen und Heizungen, bei Grünanlage gibts z.Bsp. gar nichts reduziert. Also nicht so ganz einfach und wenn ihr die Sache für 19,6% vereinbart habt (und das habt ihr quasi stillschweigend spätstens durch die Bezahlung) ist die Sache eigentlich gegessen, wenn ihr einen Devis mit 5,5% hattet könnte man den Installateur auffordern, daß noch zu ändern. Ansonsten wenn der nicht will, dann geht da nix mehr. (Und bei allen Sachen in Frankreich muß man eben -falls nix anderes vereinbart, oder vorgeschrieben- erst mal von 19,6%TVA ausgehen.

Und bei Heizungen wirds halt unter Umständen sowieso schwer. Beim Ersetzen fallen 19,6% an, bei Wartungsarbeiten im Prinzip 5,5TVA, wenn er Teile auswechselt, die eben keine 2 Jahre alt sind, müssten es 19,6% sein, das Einstellen einer Düse dagegen 5,5, die Reinigung dagegen ziemlich sicher für 19,6%. Also kompliziert und die meisten Handwerker werden sich die Zettelwirtschaft bei kleineren Sachen nicht antun.  

Offline spirou

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #7 am: 13. Juli 2010, 14:51:12 »
Hallo,
will nur nochmal dazu mitteilen daß sapperlot natürlich vollkommen Recht hat, was ja nicht heist, daß das  was ich geschrieben habe falsch ist. Da ja bis jetzt niemand den genauen Vorgang kennt, bleibt halt alles im Reich der Spekulationen. Sapperlot hat die seite des Handwerkers dargestellt, ich habe nur versucht darzustellen, daß es durchaus Druckmittel gibt, wenn man sich seiner Sache sicher ist. Es wissen nicht so viele daß man einen huissier mit einer Forderung einfach so zum Gläubiger schicken kann. Wenn er Erfolg hat ist ja alles gut, wenn nicht bleibt man halt auf den Kosten sitzen.Deswgen machen das ja auch so viele Tel.gesellschaften o. Versandhäuser. Daher gleich mein Rat nie einem huissier was bezahlen, wenn eine Rechnung noch strittig ist und die gar keinen Titel haben. Die wollen nur Angst machen.Und mit dem Brief vom RA habe ich persönlich schon sehr gute Erfahrzngen gemacht.

Offline WolfS

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Re: Mehrwertsteuer / TVA
« Antwort #8 am: 13. Juli 2010, 17:27:06 »
Zwischen vereinbart und anerkannt sehe ich schon einen Unterschied. Vereinbart habe ich mit dem Handwerker keinen Mehrwertsteuersatz. Dass ich mit der Zahlung die Rechnung anerkannt habe - o.k.
Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass genau er mich vor einiger Zeit auf den für einen Altbau geltenden, verminderten Steuersatz erst aufmerksam gemacht hat.
@spirou
Als ich ihn angesprochen habe, hatte ich den Eindruck, ich bin ihm lästig und er will mir klarmachen, es gäbe keine unterschiedlichen Steuersätze. Immerhin erklärte er, seine Unterlagen zu prüfen. Auf meine schriftliche Beanstandung
reagierte er nicht.
@sapperlot
Dem Haus sieht man seine 100 Jahre schon an. Irrtum also ausgeschlossen. Ausgetauscht hat er die Steuerung. Die war deutlich über 2 Jahre alt; ich schätze mal 8 Jahre. Das weiss er auch, denn bisher hat er alle Arbeiten im Heizungs- und Sanitärbereich gemacht.
Was er (noch) nicht weiss: Das hat sich nun natürlich erledigt, der macht für mich nichts mehr.

Zusammengefasst: Ich bin mir sicher, im Recht zu sein. Allein dadurch, dass der Heizungsbauer im Gespräch nicht auf den 19,6% bestand, fühle ich mich bestätigt. Der Betrag um den es geht, liegt im unteren dreistelligen Bereich. Dafür kann ich weder zum Verbraucherschutz fahren, noch werde ich klagen. Es ärgert mich halt einfach: Der Handwerker hat nicht davon, ich habe den Schaden und das Finanzamt freut sich.
Ich werden das Ganze unter 'Franzosen sind stur, zumindest Deutschen gegenüber' ablegen.

Wenn noch jemand einen Tip hat - gerne ! Ansonsten danke an alle, die hier helfen wollten.