Hallo,
ich bin neu hier, habe das Forum im google gefunden:
meine Frage:
wie wird der Kindesunterhalt für ein Kind berechnet das im Elsaß lebt ? nach Düsseldorfer Tabelle oder französischer Grundlage ? Der Unterhaltszahler lebt in Deutschland, es gibt keinen Titel in Deutschland. Die Mutter ist mit dem Kind aus Deutschland weg in den Elsaß gezogen.
Grüße Sonnenschein