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Autor Thema: Kindesunterhalt bei Grenzgängerstatus ?  (Gelesen 7392 mal)

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Kindesunterhalt bei Grenzgängerstatus ?
« am: 03. April 2007, 17:00:09 »
Hallo All,

Bin neu hier und habe ne dringende Frage. (Stelle mich später vor)
Noch wohne ich in Deutschland und bezahle fleißig Unterhalt für meinen Sohn
lt. Düsseldorfer Tabelle. (Ist ja auch richtig so!!!) Nur? - Wie wirkt sich das auf
Unterhaltszahlungen aus wenn ich zum 01.07.2007 in das schöne Elsass ziehe?
(Was eigentlich schon so gut wie sicher ist)
Welche "Tabelle" greift denn dann - Haben die Franzosen eine "Colmarer - Tabelle" o. ä. ?
Kann mir hier bitte jemand möglichst schnell und konkret Auskunft geben?
Besten Dank
Liebe Grüsse
TOM

Offline Andreas

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Kindesunterhalt bei Grenzgängerstatus ?
« Antwort #1 am: 30. Mai 2007, 21:43:55 »
Du bezahlst weiter nach der Düsseldorfer Tabelle.
Entscheidend ist der Wohnsitz Deines Kindes und Dein Nettoeinkommen.
Die Mutter kann alle 2 Jahre Dein Einkommen überprüfen lassen. Wenn Du Pech hast mußt Du mehr bezahlen, wenn das Jugendamt Deine Steuerersparnis in Frankreich anrechnet. Das weiß ich aber nicht genau. Es kann auch sein, dass das Jugendamt Dein Einkommen rechnet als wenn Du in Deutschland versteuern würdest.
Du kannst aber Deinen Unterhalt in Frankreich in der Steuerklärung geltend machen.

Gruß
Andreas

Offline Kihmak

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Re: Kindesunterhalt bei Grenzgängerstatus ?
« Antwort #2 am: 23. August 2008, 09:11:19 »
Hat jemand Ahnung ob beim Kindesunterhalt die Steuervergünstigung mit berechnet wird (also eine Höhere Zahlung an das Kind) oder wird der Deutsche Nettoverdienst genommen??

Offline balu511

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Re: Kindesunterhalt bei Grenzgängerstatus ?
« Antwort #3 am: 23. August 2008, 10:52:18 »
Hat jemand Ahnung ob beim Kindesunterhalt die Steuervergünstigung mit berechnet wird (also eine Höhere Zahlung an das Kind) oder wird der Deutsche Nettoverdienst genommen??

Hm, ich denke ja, die Steuervergünstigung wird mitberechnet. Du hast ja sicher ein Urteil oder Dein Kind einen Titel für den Kindsunterhalt. Deine üblichen Aufwendungen werden abgezogen. Ausserdem gilt im allgemeinen Frankreich noch immer in den Lebenshaltungskosten als teuer. Auf http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Preise/InternationalerVergleich/Content75/Verbrauchergeldparitaeten.psml

kannst Du Dir noch etwas dazu anlesen. Das wird nämlich bei einer Neuberechnung durch das deutsche Jugendamt gerne vergessen.

Liebe Grüße von Barbara
« Letzte Änderung: 23. August 2008, 10:54:11 von balu511 »

Offline Sonnenschein

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Re: Kindesunterhalt bei Grenzgängerstatus ?
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2008, 20:55:47 »
Hallo,
ich bin neu hier, habe das Forum im google gefunden:
meine Frage:
wie wird der Kindesunterhalt für ein Kind berechnet das im Elsaß lebt ? nach Düsseldorfer Tabelle oder französischer Grundlage ? Der Unterhaltszahler lebt in Deutschland, es gibt keinen Titel in Deutschland. Die Mutter ist mit dem Kind aus Deutschland weg in den Elsaß gezogen.

Grüße Sonnenschein