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Autor Thema: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre  (Gelesen 9715 mal)

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Offline Cally

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Hallo,
mein Name ist Reiner Kalkhoff. Ich lebe mit meiner Familie in Willerwald in der Nähe von Sarreguemines.

Ich bin Beamter in Deutschland (Saarbrücken) und habe einen 18 jährigen schulpflichtigen Sohn. Seit Januar 09 beziehe ich kein Kindergeld mehr. Da der Beihilfeanspruch an den Familienzuschlag und somit an das Kindergeld gekoppelt ist, ist mein Sohn seit Januar nicht mehr bei mir in der "Krankenversicherung" mitversichert (es besteht also kein Beihilfeanspruch). Da ich Steuern in Frankreich abführe, gelte ich, laut Angaben des deutschen Finanzamtes als "nicht Einkommensteuerpflichtig" und somit fehlt den deutschen Behörden nach Angabe der Familienkasse Saarbrücken die Grundlage zur Zahlung des Kindergeldes.

Fazit: kein Kindergeld, keine Krankenversicherung!

Mein Sohn ist also seit Januar nirgendwo mehr Krankenversichert. Die Behörden können oder wollen mir hier nicht weiterhelfen. Vielleicht weiß ja hier jemand bescheid darüber und kann mir ein paar Tipps geben.

Vielen Dank und schöne Grüße aus Willerwald :Danke:

Offline cogee

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #1 am: 15. April 2009, 11:01:53 »
bist du schon F krankenversichert?wenn nein beantrage einfach eine carte vital mit einem E was weiss ich formular (gibts von der krankenkasse),dort sind kinder dann mitversichert,ansonsten sohn über die mutter mitversichern (geht bis 23 jahre),eigentlich müsste deine D Krankenkasse ihn aber auch versichern,solange er kein einkommen hat (es sei denn du bist privat versichert,dann sieht die sache andres aus)
kindergeld kann trotzdem bezogen werden,wenn er ausbildungssuchend ist in D,wo wohnt den die mutter,wenn sie in D lebt antrag über sie stellen (kindergeld berechtigt sind IMMER die eltern,nicht das kind,zahlung können aber auch auf das konto des kindes gehen)ansonsten hilft die eures beratung gerne weiter nr stehen im internet,aber auch im forum

_Markus_

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #2 am: 15. April 2009, 11:35:37 »
bist du schon F krankenversichert?wenn nein beantrage einfach eine carte vital mit einem E was weiss ich formular (gibts von der krankenkasse),dort sind kinder dann mitversichert,ansonsten sohn über die mutter mitversichern (geht bis 23 jahre),eigentlich müsste deine D Krankenkasse ihn aber auch versichern,solange er kein einkommen hat (es sei denn du bist privat versichert,dann sieht die sache andres aus)
kindergeld kann trotzdem bezogen werden,wenn er ausbildungssuchend ist in D,wo wohnt den die mutter,wenn sie in D lebt antrag über sie stellen (kindergeld berechtigt sind IMMER die eltern,nicht das kind,zahlung können aber auch auf das konto des kindes gehen)ansonsten hilft die eures beratung gerne weiter nr stehen im internet,aber auch im forum

Hallo Cally,

zuerstmal  :wel:

meine Frage hat nichts mit deiner eigentlichen Frage von Dir zu tun aber interessiert uns doch. Du sagst du bist als Beamter in Saarbrücken tätig und bezahlst deine Lohnsteuer in F!? Dieses Thema wurde hier im Forum schon des öfteren diskutiert und die meisten sind der Meinung, Beamten bezahlen ihre Steuer in D . Wenn du die Suchfunktion im Forum benutzt kannst du einiges finden zu diesem Thema.
Wie sieht es in deinem Fall aus, wieso kannst du als Beamter die Steuern in F entrichten und andere Beamten nicht, ist die Gesetzgebung in den Bundesländern unterschiedlich?

Offline eb

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #3 am: 15. April 2009, 13:14:05 »
Vielleicht hilft hier eine der Antworten:
vorab: Auch wenn man als Deutscher Beamter in Deutschland arbeitet, ist man verpflichtet seine Declaration des Impot in Frankreich zu machen.
Wenn man in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Einkommenssteurpflich gestellt hat, ist für das Kindergeld die Familienkasse der Arbeitsagentur am Sitz der Besoldungsstelle zuständig. Kindergeld muss dort beantragt werden.
ist man beschränkt Einkommenssteuerpflichtig übernimmt diese Funktion eine bestimmte Familienkasse (z.B. für das Alsace Offenburg) - muss man rausfinden.
Ist man Deutscher Beamter und hat z.B. die Französische Staatsangehörigkeit, ist ebenfalls eine bestimmte Familienkasse zuständig (für das Alsace: Offenburg)
Courage!
Gruß  eb

Offline Cally

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #4 am: 17. April 2009, 21:38:00 »
Hallo alle zusammen,
erstmal möchte ich mich ür die schnellen Antworten bedanken. Hatte ich nicht damit gerechnet. :nogger:

Die Frage, wie ich als Beamter nach Frankreich gezogen bin, kann ich wie folgt beantworten.

Ich muss voraus schicken, das ich Bundesbeamter bin, kein Landesbeamter. Dazu später mehr.
Wir sind im Januar 2003 nach Willerwald in Frankreich gezogen. Laut Bundesbeamtengesetz hätte ich das nicht dürfen. Da zu diesem Zeitpunkt aber schon ein neues Bundesbeamtengesetz vorlag, dieses nur noch nicht vom Bundestag verabschiedet und noch nicht wirksam war, konnte ich einen "Antrag auf Wohnsitz im Ausland" stellen. Dieser wurde mit Hinweis auf das neue Gesetz genehmigt. Alles andere wurde von meiner Dienststelle erledigt. War alles ganz einfach. (Bis jetzt auf das Kindergeld) Das Verbot des Wohnsitztes im Ausland wurde im neuen Bundesbeamtengestz ersatzlos gestrichen, da auch dieses Gestz europäisiert wurde. Freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU. Aber wie das so üblich ist bei den Politikern hat es dann noch bis Februar 2009 (wirklich Feb. 2009 ???) gedauert bis das alte Bundesbeamtengesetz vom Neuen abgelöst wurde.

Für Landesbeamte ist ebenfalls ein neues Gesetz geschaffen worden. Es fehlt ebenfalls das Verbot des Wohnsitztes im Ausland, ob dies vorher schon gefehlt hat, kann ich leider nicht sagen, aber ich glaube es nicht.

Gaaaanz dringen!!!

Hätte ich noch eine Frage an Eb. Wenn ich den Antrag auf "Unbeschränkt oder Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig" stelle, muss ich dann meine Steuern wieder in Deutschland zahlen, oder noch schlimmer in Deutschland und Frankreich.

Ich haffe meine Antwort und Frage kommen an. Bin neu Hier und hoffe alle Clicks richtig zu machen.

Viele Grüße an euch alle von Reiner und Karin
 :Thankyou:



Offline Dieter12

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #5 am: 18. April 2009, 12:10:10 »
Hi Reiner,

Ich würde sagen, du solltest einfach den "Antrag auf Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld für über 18 Jahre alte Kinder" ausfüllen (gibts im Internet) und ihn an deine bisher zuständige Stelle für Kindergeld schicken. Die d Familienkassen sind bekannt dafür, dass sie beim Erreichen des 18. Lebensjahres die Zahlung von Kindergeld ohne Vorwarnung einfach "familienfreundlich" und zeitnah einstellen.

Gruss, Dieter

Offline kembser

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #6 am: 18. April 2009, 13:53:22 »
Hallo Reiner,

nochmal zur Steuerfrage: Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen, wieso du sagst, dass du Steuern nach Frankreich abführst. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen D und F musst du deine Steuern in D zahlen. Und eigentlich müsstest du jedes Jahr einen Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht stellen, damit der Staat von deinem Gehalt Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 abzieht.

Tust du das nämlich nicht, dann zieht der Staat Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 (also viel mehr) ab. So ist das zumindest in Baden-Württemberg, und ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das die Bundesbehörden anders machen, denn - wie gesagt - steht D laut DBA deine Einkommensteuer zu. Und damit müsstest du auch dein Kindergeld aus D erhalten.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline pifolog

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #7 am: 19. April 2009, 19:53:14 »
@ krembser wg. Steuern,

nicht so ganz. Die Bezüge eines deutschen Beamten werden nur in D versteuert. Klar.
Doch wenn es weitere Einkünfte im Haushalt gibt, werden diese (unter den bekannten Bedingungen) dann in F und nicht in D versteuert. So hatte ich auch die Aussage: „Da ich Steuern in Frankreich abführe,..“ verstanden.

Grüße

Offline kembser

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #8 am: 19. April 2009, 20:57:51 »
Doch wenn es weitere Einkünfte im Haushalt gibt, werden diese (unter den bekannten Bedingungen) dann in F und nicht in D versteuert. So hatte ich auch die Aussage: „Da ich Steuern in Frankreich abführe,..“ verstanden.

Hallo pifolog,

das ist richtig. Reiner sagt: "Da ich Steuern in Frankreich abführe, gelte ich, laut Angaben des deutschen Finanzamtes als "nicht Einkommensteuerpflichtig"". Das wäre tatsächlich dann der Fall, wenn weniger als 90% seiner Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen. In diesem Fall wäre es zugegebenermaßen etwas knifflig.

Grüße,
der Kembser (ohne r!  ;))

Offline Cally

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #9 am: 20. April 2009, 00:16:36 »
Hallo,
es scheint, als habe ich da in ein Wespennest gestochen.

Also, es ist so. Ich führe tatsächlich meine (wirklich meine) Steuern in Frankreich ab und das schon seit fast 7 Jahren. Jetzt mit der Einstellung des Kindergeldes, gibt es erst Probleme. Aus verständlichen Gründen, will ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, was ich warscheinlich schon getan habe, aber ich stehe mit dem Finanzamt Bonn in verbindung und kann warscheinlich mitte der Woche mehr sagen. Bis jetzt ist es so, das ich Kindergeld in Fr. beantragen soll. Angabe laut Finanzamt Bonn und Familienkasse Saarbrücken. Hoffentlich bleibt es auch so.  :water:

Das erscheint mir das Beste. Werde euch auf den laufenden halten.

Meine Frau und ich wären an einem Stammtisch oder ähnlichem interessiert. Liegt so etwas an in nächster Zeit und wo?

Gruss Cally

Offline pifolog

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Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« Antwort #10 am: 20. April 2009, 18:23:14 »


 Hallo,

jetzt wird’s tatsächlich spannend und ich warte, wie es weitergeht.
Kann es sein, dass Cally noch Beamter aus der Zeit der ehemaligen Bundespost ist und jetzt bei einer der Nachfolge-AG's (Bonn-Telekom)??
Dann wäre die Steuersache in sich stimmig. Aber reine Spekulation.

@ kembser     :-[   :-[   
Ich habe schon Buße getan und 50x geschrieben: „Du sollst kembser nur mit einem 'r' schreiben“. Kommt nicht mehr vor.  :zwinkern:

schöne Grüße