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Autor Thema: Kindergeld  (Gelesen 6580 mal)

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Offline runrig111

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Kindergeld
« am: 09. Juli 2007, 10:16:06 »

Beiträge: 2


     Kindergeld
« am: Heute um 10:14:59 »     

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Hallo Ihr da draussen!!
Ziehe demnächst nach Frankreich. Bin alleinerziehend mit einem Kind und arbeite in der Schweiz.
Meine Frage: Im Moment ist es leider so, dass der Vater das Kindergeld in D beantragen muss. Obwohl er
kein Sorgerecht und keinen Kontakt zu dem Kind hat. Tolle Gesetze sind das. Leider erhalte ich nun seit März gar
kein Kidnergeld, da er zu faul ist, den Antrag auszufüllen und an die Familienkasse zu schicken.
Somit erhalte ich gar kein Kindergeld im Moment auch keinen Ausgleich.
In der Schweiz kann ich es nicht beantragen, da Vater in D arbeitet.
Wie verhält es sich nun, wenn ich in F wohne. Kann ich es dort beantragen oder in der Schweiz?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Runrig111 http://

Offline Uwe

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Re: Kindergeld
« Antwort #1 am: 09. Juli 2007, 18:24:05 »
Hallo Runrig,

wie es sich mit dem Kindergeld Schweiz--Frankreich verhält weiß ich nicht. Ich kenne auch deine Verhältnisse nicht aber ich denke mir wenn das Kind deutsch ist und du auch, solltest du auch das Recht auf das Kindergeld haben und nicht der Vater, der ja kein Sorgerecht hat. Ich würde da nochmal bei der Familienkasse nachhaken obwohl du in der Schweiz arbeitest. Kommt mir alles ein bisschen komisch vor ist aber nur ein reines Bauchgefühl.

Zu Frankreich folgendes. Kindergeld ist hier geringer als in D und ich meine beim ersten Kind gibts erstmal nichts (Grundsatz).
Ansprechpartner wäre dafür die CaF (Caisse allocation Familial).
Als alleinerziehende Mutter gilst du meiner Meinung nach als "Parent isolee" und da gibts einige Hilfen, ebenso für Unterkunft etc.:
Am besten schaust du mal hier. http://www.caf.fr/catalogue/  Ist aber schon heftig französisch aber mit etwas durchackern gehts schon.

Voererst mal
Ciao
Uwe

Jess

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Re: Kindergeld
« Antwort #2 am: 09. Juli 2007, 19:59:17 »
das musst du selber machen da du das sorgerecht hast  erkundig dich doch mal beim offenburger amt danach die sind dafür zuständig.

Offline Dieter12

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Re: Kindergeld
« Antwort #3 am: 10. Juli 2007, 08:01:24 »
Ziehe demnächst nach Frankreich. Bin alleinerziehend mit einem Kind und arbeite in der Schweiz.
....Wie verhält es sich nun, wenn ich in F wohne. Kann ich es dort beantragen oder in der Schweiz?
...
Gruss Runrig111 http://

Hi,

Wenn Du in F wohnst und in der CH arbeitest, dann hast Du die Wahl, ob Du in F oder in der CH das Kindergeld beziehen willst. Deutschland (Offenburg) ist da nicht mehr im Spiel. Ich rate Dir aber, das Kindergeld in der CH zu beziehen, da es höher ist als in F. In der CH erhälst Du das Kindergeld über deinen Arbeitgeber und es wird mit deinem Lohn ausgezahlt. Es muss dann in F bei deiner Steuererklärung angegeben werden.

Gruss, Dieter