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Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: locosnight am 25. Oktober 2019, 11:30:59

Titel: Integrationshilfe für förderbedürftiges Kind in Deutschland
Beitrag von: locosnight am 25. Oktober 2019, 11:30:59
Hallo zusammen,
mein Sohn hat eine Sinnes- und Wahrnehmungsstörung und Legasthenie. Er ist in Deutschland auf einer integrierten Gesamtschule.  Er benötigt in der Schule eine Integrationshilfe.  Die muss beim deutschen Jugendamt gestellt werden. Laut Aussage vom deutschen Jugendamt ist dies nicht möglich da wir französischen Wohnsitz haben. Aber Kindergeld beziehen wir von Deutschland, zahlen auch Sozialversicherungsabgaben dort.
Hat jemand damit Erfahrung? Müssen wir unseren Sohn über einen Zweitwohnsitz in Deutschland oder als Erstwohnsitz bei den Großeltern anmelden um die Hilfe zu erhalten? Kann uns da die Botschaft oder irgendein Amt weiterhelfen? Es kann ja nicht sein das wir in einem EU-Staat leben und keine Hilfe erhalten, das ist schon Diskriminierung.
Gruß Alex
Titel: Re: Integrationshilfe für förderbedürftiges Kind in Deutschland
Beitrag von: Dragonvamp am 25. Oktober 2019, 17:22:01
Hey,
 ich spreche mal aus einer alten Erfahrung, allerdings ein anderer Fall. Dennoch musste das Jugendamt aufkommen.

Fakt ist, ist das Kind deutscher Staatsbürger, muss das deutsche Jugendamt reagieren, egal auf welcher Seite der Grenze das Kind lebt und eben die Hilfe geben.

Du musst nur den richtigen beim Jugendamt finden, der das weiß. Kostet dich viel Nerv und viele Telefonate.
Als Tipp kann ich dir mitgeben, dich notfalls an das Landesjugendamt zu wenden.

Grüße

Dragon
Titel: Re: Integrationshilfe für förderbedürftiges Kind in Deutschland
Beitrag von: locosnight am 28. Oktober 2019, 09:44:21
gibt es das auch irgendwo gesetzlich geregelt?
Titel: Re: Integrationshilfe für förderbedürftiges Kind in Deutschland
Beitrag von: Dragonvamp am 28. Oktober 2019, 10:43:05
Das weiß ich nicht. Ich habe damals über Wochen telefoniert und bin überall auf französischer und deutscher Seite hin, bis mir endlich ein Mitarbeiter dieses mitteilte. Das war dann das Landesjugendamt in Mainz.
Wenn das Kind bereits vom Jugendamt in Deutschland betreut wurde, ist sogar immer das letzte zuständig.