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Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: maxxxim am 05. Januar 2012, 15:35:40

Titel: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: maxxxim am 05. Januar 2012, 15:35:40
Hallo

Meint Ihr ich finde im Netz eine definitive Übersetzung für das Wirt "Grundrissplan"

Habt Ihr mir da einen?
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: Stini am 05. Januar 2012, 16:57:49
Hallo,

ich würde es mit plan d'ensemble übersetzen...
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: Matthias#28 am 06. Januar 2012, 10:40:21
Also Leo.org uebersetzt es mit  plan d'ensemble [techn.]
Im Ponds steht: plan [arch] oder section horizontale

In meinen franzoesichen Bauplaenen fuers Haus steht auch nur "plan" bzw. fuer die entsprechenden Stockwerte z.B. "plan sous-sol" oder "plan rez de chaussee" oder "plan etage"

Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: Stini am 06. Januar 2012, 11:37:23
"plan" steht für Grundriss...und ich denke mal, dass wenn man den Grundriss des Ganzen meint, heißt es plan d'ensemble und ansonsten die "plans" für die entsprechenden Zimmer bzw. Etagen
so würde ich es jeweils übersetzen
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: WolfS am 06. Januar 2012, 12:33:30
Grundriss = plan
Grundrissplan ist dummdeutsch, vergleichbar mit La-Ola-Wellen oder Pin-Nummern.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 06. Januar 2012, 15:52:07
Was ist an PIN-Nummer falsch oder dummdeutsch?

PIN steht für Personen-Identifikation-Note.
Solche PIN-Nummern gibt es in der Praxis viele. Z.B. die PAN zu deutsch Personal-Ausweis-Nummer ist eine PIN.
Oder deine Rentenversicherungsnummer usw. Alles auf eine Person bezogen und unterschiedlich, damit man Tausende Schmidts, Meiers, Kuntzes usw voneinander unterscheiden kann.

Man könnte die PIN auch als Persönliche Individual Notiz ansehen, denn selbst eineiige Zwillinge sind individual.
Die PIN ist nicht nur auf Personen bezogen, sondern auch auf Geräte, weil diese personenbezogen unterschiedlich sein dürfen, sein sollen.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 06. Januar 2012, 16:05:07
Ansonsten hast du Recht mit dem Wort Grundriss.

Denn im Grunde wird weder am Grund noch an sonstigem gerissen.

Lageplan wäre da schon einiges besser und zutreffender, weil es um die Lage, bzw Anordnung von Gegenständen -in diesem Falle ein Haus- und seiner Umgebung geht.
Details sollten mit Plan für z.B. Erdgeschoss bezeichnet werden usw, oder Plan für die Heizung, die Garage, die Elektrik usw.
Das wäre deutlicher, verständlicher.

Was fällt auf, das Wort Plan das hier von verschiedenen treffend vorgebracht wurde hat was. Vermutlich auch bei Franzosen.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 06. Januar 2012, 16:59:30
Auf meinen Gebäude-Plänen steht z.B. Rez de chaussee , Facades, Etage, Plan de masse für die Grundstücksansicht mit Gebäude und als Maßangaben Plans Echelle 1cm/m
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: WolfS am 06. Januar 2012, 18:23:13
Was ist an PIN-Nummer falsch oder dummdeutsch?

PIN steht für Personen-Identifikation-Nummer.
Zitat
Wenn PIN für Personen-Identifikation-Nummer steht, dann heißt PIN Nummer doch Personen-Identifikation-Nummer-Nummer. Und das ist dumm. Oder ? :anixwissen:
Und deine Erklärungen zum Grundriss sind eigentlich auch dumm. Ein Grundriss ist ein Grundriss; auch dann, wenn am Grund nicht gerissen wird. Aber was ist ein Grundrissplan? Auf welcher Seite steht dieses Wort im Duden ? :zwinkern:
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 06. Januar 2012, 20:12:52
Da schau her, Wolfs ist ein ganz überschlauer der sich Zitate ganz nach eigenem Dünken zusammenstellt damit sie so aussehen wie von ihm gewollt.  :xc:

Wer nicht aufpasst, merkt garnicht dass das keine Zitate sind sondern Fälschungen. Ich werde dich deswegen verklagen!  :police:
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: The Bear Family am 07. Januar 2012, 09:23:20
Was ist an PIN-Nummer falsch oder dummdeutsch?

PIN steht für Personen-Identifikation-Nummer.
Zitat
Wenn PIN für Personen-Identifikation-Nummer steht, dann heißt PIN Nummer doch Personen-Identifikation-Nummer-Nummer. Und das ist dumm. Oder ? :anixwissen:
Und deine Erklärungen zum Grundriss sind eigentlich auch dumm. Ein Grundriss ist ein Grundriss; auch dann, wenn am Grund nicht gerissen wird. Aber was ist ein Grundrissplan? Auf welcher Seite steht dieses Wort im Duden ? :zwinkern:


Was ist dumm? Dumm ist, unbedingt mit Gewalt Recht haben zu wollen.
Ob die Bezeichnung Pin-Nummer nun logisch richtig oder falsch ist, ist im Grunde Piepegal!
Die PIN-NUMMER hat sich einfach im allgemeinen Sprachgebrauch eingenistet.

Also streitet hier nicht, vor allem vermeidet, einander Worte an den Kopf zu werfen, die beleidigend aufgefasst werden können.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: WolfS am 07. Januar 2012, 12:44:19
@The Bear Family
Naja, eingenistet hat sich die PIN-Nummer zum Glück nur bei Wenigen.
Aber die Frage war, was Grundrissplan auf französisch heißt. Und da ist meine Antwort, dass es dieses Wort nicht gibt (o.k., verbunden mit einer vielleicht überflüssigen Erklärung) völlig richtig oder angebracht. Zumal ja auch alle anderen Antworten von Leuten, deren französisch mit Sicherheit deutlich besser ist als meines, keine klare Übersetzung brachten.

und @Toyotafan (übrigens zum letzten Mal....)
Wenn du deine Beiträge schon nachträglich änderst, bedenke, dass dies erkennbar ist. Ansonsten frage ich mich, was du genommen hast. Das sind doch sicher verbotene Substanzen - oder? Man kann sich ja mal irren - aber was du hier von dir gibst....

@Alle  - ein schönes Wochenende.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 07. Januar 2012, 16:25:34
Du hast nicht gemerkt, das ich dich aufs Glatteis geführt habe.
Wer will, kann merken was du einfach so unterstellst, weil du von dir auf Andere schließt.

Meine einzige nachträgliche Veränderung ist für jedermann sichtbar, wenn er es sehen will.
Ich habe aus dem Wort Nummer das Wort Notiz gemacht, sonst nichts verändert!

Was du aus angeblichem Zitat gemacht hast, ist erkennbar wenn man genauer hinschaut.
Was du damit bezwecken wolltest ebenso.

Da ich was zur Personalausweisnummer geschrieben habe, hier noch was zum nachdenken:
http://www.youtube.com/watch?v=K9voWN1F2PA&feature=fvwrel (http://www.youtube.com/watch?v=K9voWN1F2PA&feature=fvwrel)

Komm mir nun keiner und sagt, ich lebe doch in Frankreich. Personalausweise hat jeder von uns, sind Pflicht.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: Ralph am 07. Januar 2012, 16:39:41

Komm mir nun keiner und sagt, ich lebe doch in Frankreich. Personalausweise hat jeder von uns, sind Pflicht.

Also - ich habe keinen ......
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 07. Januar 2012, 18:45:36
Dan warte ab was passiert wenn du mit der Bundespolizei zu tun bekommst und keinen vorweisen kannst.
Bussgeld, Verwarnung und Hinweis auf verbindlichen Rechtsnorm wirst du dann ebenso erhalten wie ich sie erhalten habe.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: banjo am 07. Januar 2012, 19:01:25
Gemäß Gesetz in Deutschland muss man keinen BPA gaben, siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pauswg/gesamt.pdf

Auf jeden Fall ist es aber besser und bequemer, wenn man trotzdem einen hat.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: -Helmut- am 07. Januar 2012, 19:52:26
Es stimmt nicht, dass man keinen BPA haben muss.
Man muss ihn haben, wenn man sich in Deutschland aufhält und keinen Reisepass besitzt oder vorweisen kann.

Mit anderen Worten, es gibt eine Ausweisungspflicht.

Grundlage hierzu:
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen,
sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich
überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den
Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine
Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes
besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres
Passes erfüllen.

Ihr könnt mir glauben dass ich alles versuchte aus dieser Tretmühle Bußgeld usw rauszukommen.
Hatte mehrere Vorschriften und Urteile zitiert, die alle nicht akzeptiert wurden.
Wenn sie das Bußgeld nicht zahlen, ........ na was kommt dann? Auch wenn man im Ausland wohnt.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: pifolog am 07. Januar 2012, 20:05:59
Dan warte ab was passiert wenn du mit der Bundespolizei zu tun bekommst und keinen vorweisen kannst.
Bussgeld, Verwarnung und Hinweis auf verbindlichen Rechtsnorm wirst du dann ebenso erhalten wie ich sie erhalten habe.

Mensch Toyota,
nicht schon wieder.

Die Sache mit dem Personalausweis ist geklärt, durch, gegessen.
Kein Grenzgänger muss einen Personalausweis haben, ein Reisepass tut es auch.

Du warst doch selbst mit beteiligt bei diesem Thema im Juli, als du dich mit deiner carte de séjour in D ausweisen wolltest und die Polizei die carte nicht akzeptiert hat. Zu recht.
Warum willst du jetzt erneut Verwirrung stiften?

Eine Bitte: Schick mir keine PM mehr. Auf deine Pöbeleien kann ich gerne verzichten.
Titel: Re: Grundrissplan auf französisch
Beitrag von: banjo am 07. Januar 2012, 20:10:38
Ich glaube Dir Toyo, dass Du bei einer Kontrolle Schwierigkeiten hast. In dem von Dir zitierten Gesetzestext steht unmissverständlich: Wer der Meldepflicht nicht unterliegt und sich überwiegen (!) in D aufhält, braucht einen. Grenzgänger halten such per se nicht überwiegend in D auf, sonst wären sie keine Grenzgänger.