Es stimmt nicht, dass man keinen BPA haben muss.
Man muss ihn haben, wenn man sich in Deutschland aufhält und keinen Reisepass besitzt oder vorweisen kann.
Mit anderen Worten, es gibt eine Ausweisungspflicht.
Grundlage hierzu:
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen,
sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich
überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den
Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine
Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes
besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres
Passes erfüllen.
Ihr könnt mir glauben dass ich alles versuchte aus dieser Tretmühle Bußgeld usw rauszukommen.
Hatte mehrere Vorschriften und Urteile zitiert, die alle nicht akzeptiert wurden.
Wenn sie das Bußgeld nicht zahlen, ........ na was kommt dann? Auch wenn man im Ausland wohnt.