Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grundrissplan auf französisch  (Gelesen 12629 mal)

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banjo

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Re: Grundrissplan auf französisch
« Antwort #15 am: 07. Januar 2012, 19:01:25 »
Gemäß Gesetz in Deutschland muss man keinen BPA gaben, siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pauswg/gesamt.pdf

Auf jeden Fall ist es aber besser und bequemer, wenn man trotzdem einen hat.

Offline -Helmut-

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Re: Grundrissplan auf französisch
« Antwort #16 am: 07. Januar 2012, 19:52:26 »
Es stimmt nicht, dass man keinen BPA haben muss.
Man muss ihn haben, wenn man sich in Deutschland aufhält und keinen Reisepass besitzt oder vorweisen kann.

Mit anderen Worten, es gibt eine Ausweisungspflicht.

Grundlage hierzu:
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen,
sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich
überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung
berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den
Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine
Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes
besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres
Passes erfüllen.

Ihr könnt mir glauben dass ich alles versuchte aus dieser Tretmühle Bußgeld usw rauszukommen.
Hatte mehrere Vorschriften und Urteile zitiert, die alle nicht akzeptiert wurden.
Wenn sie das Bußgeld nicht zahlen, ........ na was kommt dann? Auch wenn man im Ausland wohnt.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline pifolog

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Re: Grundrissplan auf französisch
« Antwort #17 am: 07. Januar 2012, 20:05:59 »
Dan warte ab was passiert wenn du mit der Bundespolizei zu tun bekommst und keinen vorweisen kannst.
Bussgeld, Verwarnung und Hinweis auf verbindlichen Rechtsnorm wirst du dann ebenso erhalten wie ich sie erhalten habe.

Mensch Toyota,
nicht schon wieder.

Die Sache mit dem Personalausweis ist geklärt, durch, gegessen.
Kein Grenzgänger muss einen Personalausweis haben, ein Reisepass tut es auch.

Du warst doch selbst mit beteiligt bei diesem Thema im Juli, als du dich mit deiner carte de séjour in D ausweisen wolltest und die Polizei die carte nicht akzeptiert hat. Zu recht.
Warum willst du jetzt erneut Verwirrung stiften?

Eine Bitte: Schick mir keine PM mehr. Auf deine Pöbeleien kann ich gerne verzichten.

banjo

  • Gast
Re: Grundrissplan auf französisch
« Antwort #18 am: 07. Januar 2012, 20:10:38 »
Ich glaube Dir Toyo, dass Du bei einer Kontrolle Schwierigkeiten hast. In dem von Dir zitierten Gesetzestext steht unmissverständlich: Wer der Meldepflicht nicht unterliegt und sich überwiegen (!) in D aufhält, braucht einen. Grenzgänger halten such per se nicht überwiegend in D auf, sonst wären sie keine Grenzgänger.