Hallo,
habe jetzt mit meiner Bekannten gesprochen:
Es scheint so, daß vor 2 -3 Jahren ein in Frankreich wohnender Deutscher auf das Recht auf einen kostenlosen Schulplatz für sein Kind in Deutschland geklagt hat und für dieses Recht wohl bis vor das OLG gegangen ist und gewonnen hat.
Anscheinend ist das Ganze damit geklärt.
Leider finde ich im Internet das Urteil nicht.
Aber der Schulamtsleiterin von Rastatt (Frau Bauer) ist dieses Urteil wohl bekannt, notfalls müßte man also dort anrufen.
Problematisch sei wohl nur, wenn man einen Kindergartenplatz in Deutschland suche (z.B. wegen Behinderung des Kindes etc.), weil auf diesen keinen Rechtsanspruch bestehe.
Ich hoffe, das hilft dir weiter, da ich selbst auch so meine Bedenken gegen eine Einschulung in die école élèmentaire habe, obwohl ich die Betreuungssituation in Frankreich für berufstätige Mütter weit aus besser finde.
Leider kann man ja nicht sicher sein, wohin einem das Berufsleben noch so verschlägt.