Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: cogee am 25. April 2009, 17:08:58
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hallo,
ein bekannter von mir wird in D per haftbefehl gesucht wg körperverletzung. jetzt ist er schon länger bei seiner famillie in F und meint ihm könne nichts passieren,da die F behörden ihn nicht ausliefern würden und ausserdem bei einer kontrolle nicht feststellen könnten,dass er in D gesucht wird
stimmt das?ich kann mir das gtr nicht vorstellen denn es gibt ja die EU,oder?
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hallo,
ein bekannter von mir wird in D per haftbefehl gesucht wg körperverletzung. jetzt ist er schon länger bei seiner famillie in F und meint ihm könne nichts passieren,da die F behörden ihn nicht ausliefern würden und ausserdem bei einer kontrolle nicht feststellen könnten,dass er in D gesucht wird
stimmt das?ich kann mir das gtr nicht vorstellen denn es gibt ja die EU,oder?
Hallo Autor g2122
halte solche Fragen, Beiträge und eventuell daraus entstehende Diskussionen hier im Forum nicht für sinnvoll und bereichernd. Rate deinem Bekannten wenn er eine Straftat begangen hat soll er auch die Verantwortung dafür übernehmen.
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das habe ich ihm auch geraten,aber er ist nicht zur verhandlung erschienen und jetzt wird er geuscht,weiss aber net ob in F auch
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das habe ich ihm auch geraten,aber er ist nicht zur verhandlung erschienen und jetzt wird er geuscht,weiss aber net ob in F auch
:Thread geschlossen:
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