Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Geldbuße aus Deutschland  (Gelesen 6672 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Guest

  • Gast
Geldbuße aus Deutschland
« am: 06. Oktober 2006, 09:10:40 »
Hallo liebe Leute,
ich habe eine wissenslücke. Beruflich fahre ich mit einem KFZ das in Deutschland zugelassen ist.
Mein Wohnort ist in Frankreich.
Wie ist das mit Tiket wegen zu schnellem fahren oder falschparken usw..?
Muss ich die Geldbußen zahlen?
Soweit ich weiß kann der deutsche Gesetzgeber die Geldbußen nicht eintreiben und bekommt von französischer Seite auch keine Unterstützung, da hier Europarecht greift.
Bitte um zahlreiche Informationen.

Offline Marco

  • Administrator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.226
    • Profil anzeigen
Geldbuße aus Deutschland
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2006, 11:53:48 »
Hi Peter,

seit 1.4.2006 werden alle Strafen ab 70 Euro aufwärts vom Heimatland/Wohnland EU-weit eingetrieben. Die Regelung wurde schon vor längerem beschlossen und sollte ursprünglich zum 1.1.2007 in Kraft treten, wurde aber bereits vorher umgesetzt (siehe auch http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/434/48386/ ).

Zitat
Laut deutsch-französischer Vereinbarung ist - wegen des zu hohen Aufwands - eine nachträgliche Strafverfolgung zwar erst ab einer Summe von 70 Euro aufwärts geplant. Dennoch sollten sich Autofahrer nicht darauf verlassen, rät Christian Quiring vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl:

Stellen sie sich darauf ein, dass Sie als Autofahrerin und Autofahrer nicht ungeschoren davon kommen, denn genau das ist ja der Sinn der Vereinbarung, dass Sie sozusagen auch in Frankreich EU-Bürger sind, gleich behandelt werden mit den Franzosen, und nicht einfach in zweiter Reihe parken können, beim Parken der Feuerwehr den Weg versperren oder zu schnell fahren können und dann im Zweifel sogar noch damit rechnen können, dass Sie nicht belangt werden.

Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/485981/
Insofern sieht's eher schlecht aus mit besoffen aus dem Parkverbot rasen ohne Konsequenzen :lol:.

Viele Grüße,
Marco

Guest

  • Gast
Geldbuße aus Deutschland
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2006, 19:36:42 »
Hi Marco,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die varianten treffen allerdings nicht ganz zu.
Die Knöllchen aus Deutschland mit Deutschem KFZ werden nach Frankreich zum dortigem Wohnsitz geschickt.
Was geschieht wenn sie ignoriert werden? Bisher habe ich nach zwei Mahnungen nichts mehr gehört.
Gilt das neue EU Recht jetzt schon und wo kann man den Passus genau nachlesen?
Bekommen die deutschen Behörden die Möglichkeit ihre Forderungen in Frankreich einzutreiben?
Kann es in Flensburg Punkte geben obwohl ich in Frankreich lebe?
Vorab vielen Dank.
Gruß
Peter

Offline Marco

  • Administrator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.226
    • Profil anzeigen
Geldbuße aus Deutschland
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2006, 20:46:03 »
Hi Peter,

in Kraft ist die neue Regelung seit 1.4.2006. Das heißt, das solche Forderungen (über 70 Euro) auch grenzüberschreitend eingetrieben werden, wie ich ja auch schon oben schrieb. Grenzüberschreitend heißt in dem Zusammenhang eben, daß es egal ist, wo du wohnst, so lange es irgendwo innerhalb der EU ist. Die deutschen Behörden können also Eintreiben, zumindest nach den Informationen die man liest. Ob sie es auch schon tun, weiß ich (zum Glück?) nicht.

In Flensburg gibt es keine Punkte, wenn du in Frankreich wohnst. Allerdings können dir die französischen Behörden bei einem solchen Verstoß auch auferlegen, daß du deinen Führerschein in einen Französischen umschreiben mußt - und damit auch dann die Verstöße in Frankreich geführt werden.

Viele Grüße,
Marco

Guest

  • Gast
Geldbuße aus Deutschland
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2006, 09:49:36 »
Hi Marco,
was geschieht mit den Tikets für 5€?
Zugeschickt bekommt man die nach der zweiten Mahnung sind die dann auch 20€ Wert.
Gruß
Peter

Offline Marco

  • Administrator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.226
    • Profil anzeigen
Geldbuße aus Deutschland
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2006, 10:30:02 »
Hi Peter,

ich kann nicht mehr dazu sagen, als ich oben schon schrieb. Ich hab's nicht ausprobiert und hatte bisher keine Gelegenheit dazu.

Grüße,
Marco

Guest

  • Gast
Geldbuße aus Deutschland
« Antwort #6 am: 04. November 2006, 23:44:14 »
Hi,

hier noch ein Bericht aus eigener Erfahrung:

Habe wegen überfahren einer roten Ampel (war dunkelgelb :-)) in München 3 Punkte und 70 Euro (50+20) eingesackt.
Wagen war auf einen Familienangehöhrigen in D zugelassen. Nachdem er mich als Fahrer angegeben hatte bekam ich nach F post aus Bayern.
Dort stand in dem Schreiben dass ich 3 Punkte bekomme und die 50 Euro + 20 Euro Gebühr zu zahlen habe.
Habe dass dann auch gemacht.
Ob ich jetzt wirklich 3 Punkte in Flensburg habe habe ich zwar noch nicht überprüft aber wiso sollten die dass nicht machen können ? Habe ja noch meinen deutschen Führerschein!

Gruß,
Isochor