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Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: MacGuyver am 14. Mai 2012, 18:24:10

Titel: franz. Waffenrecht - kleine Messer/ Taschenmesser?
Beitrag von: MacGuyver am 14. Mai 2012, 18:24:10
Salut,

hat jemand Erfahrungen/ "harte" Infos bzgl. Inhalt und Umsetzung/ Anwendung des franz. Waffenrecht bzgl. Taschenmesser/ kurze feststehende Messer.

Nach meinen Informationen ist der Transport von "Blankwaffen" "ohne Grund verboten". (6ième catégorie)- sprich ich darf im Alltag mein Opinel (immerhin arretierbare Klinge) nicht immer "am Mann" haben?? oder eine kurzes (unter 7cm) Messer mit feststehender Klinge?


Nach meiner Kenntnis def. das dt. Waffengesetz die Klingenlänge (auswendig 7 oder 10cm?? drunter ist ok) - das franz. nicht??

http://www.armurerie-girod.com/cms-reglementation+francaise+sur+les+armes_0_29_22.html

Danke

Alex
Titel: Re: franz. Waffenrecht - kleine Messer/ Taschenmesser?
Beitrag von: chevymichel am 23. Juni 2012, 12:08:10
Hy... Hmm.. Haja überleg mal .. Wenn jeder mit seinem fespermesser rumlaufen würde. Wo kommen wir da hin.. Lol

Ne Spaß bei Seite. Oft dient ein Messer ja auch als Werkzeug.

Also mit dem Gesetzten zu Blankwaffen kenn ich mich nicht so aus. Wenn es um Schusswaffen gehen würde könnte ich die jetzt viel erzählen..

Und die Idee vieleicht mal bei den Gendarmen zu frage verkneife ich mir jetzt. Weil die wissen am aller wenigsten..Lol

So Long

Gruß Michel