Hi,
der vorliegende Fall spielte sich doch in Frankreich ab, oder?
Wenn ja, solltest Du dich mal erkundigen wie Gerichte mit solchen Fällen umgehen.
Bezüglich ähnlicher Dinge in D habe ich folgende Erfahrungen gemacht.
Ähnlich große Bauarbeiten an der Straße vorm Haus waren geplant und wurden gemacht.
Zuvor allerdings ging ein beauftragter Architekt mit Begleiter von Haus zu Haus und schaute sich die genauer an, machte auch verschiedentlich Fotos.
Als er bei mir klingelte fragte ich wozu er im Haus und ums Haus rumlaufen wolle. Er war nicht sehr redselig, folglich verbot ich ihm auf dem Grundstück rumzulaufen usw.
Nun rückte er mit der Sprache halbwegs heraus, sagte er müsse vor den Straßenarbeiten Notizen und Fotos von den Häusern machen, damit im Streitfalle zu klären ist, was an Gebäudeschäden schon vorher vorhanden war.
Folglich wollte sich irgend eine Institution für eventuelle Streitfälle absichern. Ob das nun die ausführende Baufirma war, oder die Stadt oder sonstiger Auftraggeber blieb unbekannt.
Also hatte irgendjemand am Projekt beteiligter ein Interesse daran, mögliche Schadensansprüche abwehren oder mindern zu können.
Insofern hättest du für deutsche Verhältnisse entsprechende Chancen. Ob diese hier auch gegeben sind entzieht sich meiner Kenntnisse.
Strittig kann auch sein, wer in diesem Fall eine Beweissicherung hätte in Auftrag geben müssen, bzw sollen.
Was Anwälte oder Gutachter schreiben ist vielleicht wichtig. Wenn ein franz. Gericht damit was anfangen will. Letztlich entscheidet ein Richter, kein Anwalt, kein Gutachter.
Relativiere mal Schaden, Kosten, Ansprüche. Was schätzt du ist der dir entstandene Material- und Lohnkostenschaden? (zumal du erwähntest die Fliesen selbst gelegt zu haben)