Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Fliesenschaden durch Erdbefestigung beim Anlegen einer neuen Strasse  (Gelesen 6652 mal)

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Offline theo

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Hi !

Bei mir ist hinterm Haus eine Firma welche sich vergrößert hat.
Dazu haben sie eine neue Straße anlegen lassen.
Bei diesen Arbeiten haben Sie eine große Straßenwalze mit Rüttlung benutzt, so wie einen Bagger mit Pickhammeraufsatz.
Dabei hat der Boden so stark vibriert, dass in unserer Küche das Geschirr vibrierte.
Dieses dauerte so ca. 2 Wochen bis es fertig war.
Ich habe damals Viedeoaufnahmen davon gemacht.
Ich habe nachher bemerkt dass ein paar Fliesen, so wie ein paar Stellen im Verputz gerissen war.
Der Verputz, so wie der Estrich hat damals eine Baufirma gemacht.
Die Fliesen habe ich selber gelegt.

Nachdem ich 2 Fliesen weggemacht habe, habe ich gesehen dass der Estrich darunter gerissen ist.
Und zwar an den Stellen wo auch die Fliesen gerissen sind.

Dieses habe ich meiner Versicherung gemeldet.
Letzte Woche war ein Gutachter meiner Versicherung und ein Mitarbeiter der Baufirma da.

Der Gutachter der Versicherung hat gemeint, dass es technisch nicht zu beweisen sei dass es davon käme.
Der Mitarbeiter der Baufirma hat gemeint es wäre zu wenig Fliesenkleber unter den Fliesen.
Nachdem ich Ihn gefragt hatte warum dann der Estrich gerissen ist, ist er Frech geworden.

Soll ich mich damit zufrieden geben ?
Oder weiß jemand Rat ?
Als vor 8 Jahren bei uns die Straße von Eurovia gemacht wurde hatten die kein so Großes Monstrum zum verdichten der Erde eingesetzt.
Dafür gibt es bestimmt einen Grund.

Danke !

banjo

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Nun, man kann davon ausgehen, dass es durch die Verdichtungsarbeiten zu Nachsetzungen an Deinem Gebäude gekommen ist. Die Schäden sind eher kosmetischer Natur.
Wenn Du damit vor Gericht - und letztendlich musst Du so denken - durchkommen möchtest, dann brauchst Du Beweise (Zeugen, Bilder), dass es vor den Arbeiten nicht so war. Und ob der Richter dem dann folgt, weisst Du heute auch nicht. Im Falle einer Auseinandersetzung trägst Du Deine Anwaltskosten idR selbst, auch wenn Du gewinnst.
Vielleicht findest Du ja doch eine gütliche Lösung....

Offline Saarbrücker

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Hallo Theo,

grundsätzlich liegt das Problem darin, dass vor Baubeginn
kein offizielles Beweisssicherungsverfahren durchgeführt wurde.
Dabei werden vom Auftragnehmer (Baufirma) und den Eigentümern (Du)
gemeinsam Bilder und Messungen (u.U. Setzungsmessungen) durchgeführt.

Dies wurde in deinem Fall nicht getan.

Ein Beweiß deiner Aufnahmen (Vorher / Nachher) kannst du nicht erbringen.

Ich rate dir einen Anwalt einzuschalten, da sich die Baufirma querstellt.


Grüße
Saarbrücker

Offline theo

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Hi !

Setzungsmessungen ?
Wer muss das veranlassen ?
Ich habe doch keine Arbeiten durchführen lassen und wer konnte so was ahnen ?

Und das mit dem Schaden kosmetischer Natur habe ich schon ein paar mal gehört.
Meine Frau und ich haben für die Dinge welche beschädigt wurden gearbeitet.
Ich denke niemand hat das Recht Eigentum anderer zu beschädigen !!!!!!!!!!!!

Aber in diesem Fall sieht es wohl anders aus.
Mal sehen was als nächstes passiert.
Vielleicht fährt ein Lkw von denen durch unser Wohnzimmer und sagt da war kein Schild Einfahrt verboten.

Ich warte jetzt mal was der Gutachter schreibt.



Offline -Helmut-

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Hi,

der vorliegende Fall spielte sich doch in Frankreich ab, oder?
Wenn ja, solltest Du dich mal erkundigen wie Gerichte mit solchen Fällen umgehen.

Bezüglich ähnlicher Dinge in D habe ich folgende Erfahrungen gemacht.
Ähnlich große Bauarbeiten an der Straße vorm Haus waren geplant und wurden gemacht.
Zuvor allerdings ging ein beauftragter Architekt mit Begleiter von Haus zu Haus und schaute sich die genauer an, machte auch verschiedentlich Fotos.
Als er bei mir klingelte fragte ich wozu er im Haus und ums Haus rumlaufen wolle. Er war nicht sehr redselig, folglich verbot ich ihm auf dem Grundstück rumzulaufen usw.
Nun rückte er mit der Sprache halbwegs heraus, sagte er müsse vor den Straßenarbeiten Notizen und Fotos von den Häusern machen, damit im Streitfalle zu klären ist, was an Gebäudeschäden schon vorher vorhanden war.

Folglich wollte sich irgend eine Institution für eventuelle Streitfälle absichern. Ob das nun die ausführende Baufirma war, oder die Stadt oder sonstiger Auftraggeber blieb unbekannt.
Also hatte irgendjemand am Projekt beteiligter ein Interesse daran, mögliche Schadensansprüche abwehren oder mindern zu können.

Insofern hättest du für deutsche Verhältnisse entsprechende Chancen. Ob diese hier auch gegeben sind entzieht sich meiner Kenntnisse.
Strittig kann auch sein, wer in diesem Fall eine Beweissicherung hätte in Auftrag geben müssen, bzw sollen.
Was Anwälte oder Gutachter schreiben ist vielleicht wichtig. Wenn ein franz. Gericht damit was anfangen will. Letztlich entscheidet ein Richter, kein Anwalt, kein Gutachter.

Relativiere mal Schaden, Kosten, Ansprüche. Was schätzt du ist der dir entstandene Material- und Lohnkostenschaden? (zumal du erwähntest die Fliesen selbst gelegt zu haben)
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Dein Problem - wie andere auch schon richtig geschrieben haben - zu beweisen, dass das vorher nicht so war.
Wenn Dir das gelingt, hast Du gute Chancen.
Mit 'kosmetisch' meinte ich, dass es nichts dramatisches für das Gebäude ist, natürluch hast Du Geld dafür ausgegeben und 'ein Anrecht darauf', dass es niemand anders kaputt macht.
Setzungsmessungen kann man über aufgemessene Höhenkoten vor und nach der Massnahme machen, jetzt ist es zu spät.

Offline theo

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Hi !

Das mit dem Schaden ist so ne Sache.
Die Fliesen gibts nicht mehr.
Also würde dieses laut Gutachter so 6000 Euro sein.

Ich muss Euch noch sagen dass es dazu eine Vorgeschichte gibt.
Der Bauherr nebenan hatte uns, so wie den Maire und sein direkter Vertreter vor Baubeginn eingeladen.
Nachdem er sich nicht an das gehalten hatte was er uns versprochen hatte haben wir die Anwohner uns gewehrt.
1 Beispiel: Ostersonntags Morgens 5:00 Uhr Alarm
              Ein Anwohner ruft den Geschäftsführer an dass sein Alarm geht.
              Nix passiert.
              Nachdem die Gendarmerie mehrmals informiert wurde wird der Alarm abgestellt.
              Mittags 11:50 Uhr rückt eine Baukolonne an und schraubt Eisenträger zusammen.
              Ein Nachbar ruft die Gendarmerie an und die Arbeit wird eingestellt.
Am nächsten Tag gehe ich rüber und frage ob ich mit dem Geschäftsführer reden kann.
Antwort : Unsere Arbeit hat Vorrang, wenn Sie Probleme haben gehen sie zur Mairie.

Habe ich getan.
Bürgermeister ruft Geschäftsführer an.
Der sagt stimmt alles nicht.
Ich sage zum Maire " schönen Gruss an Herrn Geschäftsführer, wenn er das weiter Behauptet nehme ich mir die Protokolle der Gendarmerie.

4 Wochen später Einladung von Mairie mit Geschäftsfüher zu einem Gespräch.
Eingeladen waren nur 4 Anwohner.
Da ich meinen Nachbarn bescheid gab sind dann aber 15 gekommen.
Bei diesem Gespräch kam dann auch zur Sprache, dass mehrere Anwohner seitdem Schaden an Fliesen und Verputz haben.
Der Geschäftsführer meinte dann dass wir Ihm die Infos geben und er dieses der Versicherung melden würde.
Bei dem Gespräch war auch die Vertreterin des Bürgermeisters und derjenige welcher in der Gemeinde für die allgemeinen Bauarbeiten zuständig ist anwesend.
Ich denke mal, dass die eigentlich hätten Wissen müssen dass dieses zu nix führt da vorher keine Aufnahmen gemacht wurden.
Ich habe danach die Daten an den Geschäftsführer der Firma übermittelt.
Das Ergebnis ist jetzt dieses.
Übrigens waren der Gutachter meiner Versicherung, ein Vertreter der Baufirma und ein Vertreter der Firma nebenan eingeladen.
Der Vertreter der Firma nebenan ist erst gar nicht gekommen.



Offline Saarbrücker

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Hallo Theo,

wie ich dir bereits geschrieben habe, ich kann es nur wiederholen: ANWALT.

Schließt euch doch zusammen. Reicht eine Sammelklage ein.

@Toyotafan

die Instutition, die sich absichern will, ist die bauausführende Firma und der Auftraggeber des Projektes.
Du möchtest hinterher ja auch nicht für Schäden aufkommen, die vorher schon vorhanden waren.

Grüße

der Saarbrücker