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Autor Thema: Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger  (Gelesen 5631 mal)

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Guest

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Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger
« am: 13. September 2006, 08:46:54 »
Hallo zusammen,

wir wohnen seit ca. einem Jahr im Elsass und arbeiten beide in Deutschland. Nun möchte sich mein Freund in Deutschland Selbstständig machen.
Er war bereits auf dem Arbeitsamt und hat sich dort arbeitslos gemeldet. (Arbeitslos ist er ab dem 15.09)
Zudem habe ich gerade gelesen, dass er auch auf das französiche Arbeitsamt muss..


Kennt sich jemand aus mit solch einer Situation? Laut dem Arbeitsamt in Deutschland hat er kein Anspruch auf einen Gründerzuschuss, da er eben in Frankreich wohnt.  
Müssen wir nun einen Zweitwohnsitz in Deutschland melden oder gibt es auch eine andere Möglichkeit den Zuschuss zu erhalten?
Leider wissen die deutschen Beamten auch nicht genau, wie sie nun vorgehen müssen


Liebe Grüsse und schon mal vielen Dank

Kerstin

Offline Sylvia

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Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger
« Antwort #1 am: 13. September 2006, 10:06:42 »
Hallo Kerstin!

Ich kenne mich nun nicht so gut aus, ich wüßte allerdings nicht, was das deutsche Finanzamt dagegen haben soll, wenn man in D einen Firmensitz meldet, den braucht er auf jeden Fall, und in D wieder Steuern zahlt. Ich bin selbstständig und bin in D steuerpflichtig, egal wo ich wohne. Darum sehe ich auch keinen Grund, warum das Arbeitsamt das nicht unterstützen möchte, das dein Freund ein deutscher Steuerzahler werden will... Da such dir mal einen Steuerberater, den braucht dein Freund auch, da er von dem eine Vorausschau für den Erfolg seines Geschäftes braucht, die er dem Arbeitsamt vorlegen muß um zu belegen, das er was gewinnbringendes vor hat.
Je t'embrasse
Sylvia

Guest

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Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger
« Antwort #2 am: 13. September 2006, 11:49:44 »
Hallo Sylvia,

ja das denke ich doch auch, zumindest hat es mein Freund ihnen so gesagt.. Nun müssen Sie wohl noch prüfen, ob das mit dem Zuschlag nach deutschem Recht oder nach der neuen EU Vorgabe geregelt wird. Somit kann es sein, dass er keinen Zuschlag bekommt.. (sollte EU gelten)
Aber wie gesagt, ich kenn mich da nicht so gut aus.. Aber wir werden uns mal einen Steuerberater suchen, vielleicht kann er ja helfen!
Wäre halt schade, denn diesen Gründerzuschuss brauchen wir auf jeden Fall..

Danke
Grüssle
Kerstin

Offline Dieter12

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Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger
« Antwort #3 am: 13. September 2006, 12:09:11 »
Zitat von: Kerstin
Aber wie gesagt, ich kenn mich da nicht so gut aus.. Aber wir werden uns mal einen Steuerberater suchen, vielleicht kann er ja helfen!
Kerstin
Hi Kerstin,

Auch Du musst einen Steuerberater zu Hilfe ziehen. Das gibt mir Anlass einmal meine Empörung über dieses D System loszuwerden. In F gibt es wesentlich weniger Steuerberater als in D und ich finde es ganz normal, dass mich der Finanzbeamte in F berät, damit ich die auf mich bezogenen Steuern bezahle und nicht mehr und nicht weniger. Das klappt auch ganz gut in F. Nach meinen leidvollen Erfahrungen mit den D Finanzbeamten sieht es immer so aus, als müsste der D Finanzbeamte persönlich mir meine zuviel bezahlte Steuer zurückerstatten; d.h. für wirklich gerechte Steuern bezahlt man dann einen Experten/Steuerberater.
Dieses unterschiedliche Vorgehen der Finanzbeamten führt meinem Eindruck nach dazu, dass D sich kaum trauen, einen Fuss ins F Finanzamt zu setzen und dort Fragen zu stellen.

Gruss, Dieter

Offline Marco

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Firmengründung in Deutschland als Grenzgänger
« Antwort #4 am: 13. September 2006, 19:46:07 »
Hi Kerstin,

Zitat von: Kerstin
Kennt sich jemand aus mit solch einer Situation? Laut dem Arbeitsamt in Deutschland hat er kein Anspruch auf einen Gründerzuschuss, da er eben in Frankreich wohnt.  
Müssen wir nun einen Zweitwohnsitz in Deutschland melden oder gibt es auch eine andere Möglichkeit den Zuschuss zu erhalten?
Leider wissen die deutschen Beamten auch nicht genau, wie sie nun vorgehen müssen
Leider habe ich bisher auch nichts wirklich tragfähiges gefunden auf den Seiten der Arbeitsagentur. Ein guter Startpunkt für die Recherche ist die Arbeitsagentur unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_248238/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Geldleistungen/Existenzgruendungen/Existenzgruendungen-Nav.html__nnn=true

Dort habe ich auch zwei PDF Dokumente gefunden, die etwas mehr dazu aussagen, aber auch dort steht nichts was für oder gegen die Förderung von Grenzgängern spricht, außer einem Absatz im Dokument http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Was-Wieviel-Wer-SGBIII.pdf auf Seite 20.

Wer sich eigentlich um solche Fragen kümmern sollte sind die dazu extra ausgebildeten EURES-Berater, von denen in jeder Arbeitsagentur mindestens einer verfügbar sein sollte. Am besten also mal anrufen, durchverbinden lassen und mit der Person einen Termin für ein persönliches Gespräch machen. Übrigens gibt es diese Berater nicht nur in Deutschland auf der Arbeitsagentur, sondern auch in der französischen ASSEDIC und meistens sind diese Berater auch mehrsprachig, so daß es auch nicht zu allzugroßen Verständigungsproblemen kommen sollte.

In einem anderen Fall (der allerdings zwei Jahre zurück liegt) hatten die EURES-Berater leider auch nicht wirklich Ahnung von der Materie, aber das kann sich mittlerweile auch geändert haben.

Grüße,
Marco

P.S.: Dieter, ich kann dir nur zustimmen :)