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Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: MarcoL am 24. November 2006, 15:23:31

Titel: Finanzamt - Freistellung von Arbeitslohnbesteuerung
Beitrag von: MarcoL am 24. November 2006, 15:23:31
hallo,
ich hab mich soweit um- und angemeldet hat soweit reibungslos geklappt.
nun will das deutsche finanzamt eine Auskunft von mir "Freistellung von Arbeitslohnbesteuerung". die wollen wissen, wer mein vermieter ist, wo der wohnt, welche grösse mein neues domizil hat (zimmer, qm). ob ich mit dem pkw zur arbeit fahre etc.. ob ich in dtschl. zur miete gewohnt habe oder nicht ..... ist das normal ??
Titel: Finanzamt - Freistellung von Arbeitslohnbesteuerung
Beitrag von: Marco am 24. November 2006, 15:47:23
die freistellung die das deutsche finanzamt normalerweise bekommt ist ein wisch, den zuerst der arbeitgeber ausfüllt, dann das französische finanzamt bekommt, abstempelt und dann das deutsche finanzamt bekommt, damit man hier bescheid weiss und den arbeitgeber von der zahlung deiner lohnsteuer befreit.

alles weitere ist normalerweise nicht notwendig. beim französischen finanzamt brauchst du zb deinen mitvertrag, damit die dir den wisch abstempeln. ob du mit dem pkw zur arbeit fährst sollte völlig unerhelblich sein und ich sehe die relevanz auch nicht.

ich kenne auch keinen fall, bei dem das deutsche finanzamt diese angaben haben wollte, da die im normalfall die bestätigung durch den französischen stempel ja schon bekommen.

grüße,
marco
Titel: Finanzamt - Freistellung von Arbeitslohnbesteuerung
Beitrag von: MarcoL am 27. November 2006, 10:29:50
hallo,
ich sehe das genau so, aber das dtsch. finanzamt will diese angaben. ist mal wieder typisch ...
muß ich denen die angaben machen ?? die wollen auch wissen,wie groß (qm) mein häuschen ist ... kann ich nichts mehr zu sagen
Titel: Finanzamt - Freistellung von Arbeitslohnbesteuerung
Beitrag von: Marco am 27. November 2006, 14:17:15
hast du mal gefragt wozu sie die angaben haben wollen bzw zu brauchen glauben?